Zweckentfremdungssatzung – Beschwerde über Aufsichtsbeamten und Anzeige gegen Stadtverwaltung:
Zwangsräumung für Mieter – Rechtsfreiheit für Entmieter

Wegen des offensichtlich rechtswidrigen Unterlaufens des bayerischen Zweckentfremdungsgesetzes (ZwEWG) durch die Regensburger Verwaltung wandte sich Recht auf Stadt Oktober letzten Jahres an die Regierung der Oberpfalz. Der zuständige Beamte sieht aber kein Problem darin, dass eine vom Stadtrat verabschiedete Satzung statt illegale Zweckentfremdungen zu verbieten, diesen sogar Bestandsrecht verleiht. Und nicht nur das. Während in Regensburg Zwangsräumungen rigoros durchgesetzt werden, auch von der stadteigenen Stadtbau, herrscht für Eigentümer*innen quasi rechtsfreier Raum. Weder wird ihnen die illegale Nutzungsänderung untersagt, noch müssen sie mit Bußgeldern rechnen. Aber selbst das tangiert den betreffenden Beamten nicht. Daher legt Recht auf Stadt Dienstaufsichtsbeschwerde beim Regierungspräsidenten der Oberpfalz Axel Bartelt ein und erneuert die Anzeige der skandalösen Rechtspraxis in der Regensburger Stadtverwaltung.

Zwangsräumung während Corona

Zwangsräumung in Regensburg Januar 2021 während verschärftem Lockdown

Regierung der Oberpfalz
z.H. Regierungspräsident Axel Bartelt
Emmeramsplatz 8
93047 Regensburg

 

Dienstaufsichtsbeschwerde und Anzeige

Sehr geehrter Herr Regierungspräsident Bartelt!

Wir wandten uns wegen der vom Stadtrat Juli 2019 verabschiedeten Zweckentfremdungssatzung, welche Zweckentfremdungen, wie es das Bayerische Zweckentfremdungsgesetz vorsieht, nicht verhindert, sondern nachträglich legalisiert, an die Regierung der Oberpfalz.

Leider mussten wir feststellen, dass auch der in der Regierung für die Rechtsaufsicht zuständige K. die offensichtliche Zweckentfremdung des Bayerischen Zweckentfremdungsgesetzes durch die Regensburger Stadtverwaltung deckt.

Auch scheint ihn nicht zu interessieren, dass in Regensburg offensichtlich keinerlei Bußgelder für jahrelange, illegale Zweckentfremdungen verhängt werden. Ja, die Oberbürgermeisterin sowie die Verantwortlichen im Planungs- und Baureferat sprechen sogar von “illegalen” Zweckentfremdungen, also “illegal” in Anführungszeichen, womit sie offen legen, dass für sie diesbezügliche Rechtsverstöße keine sind.

Wenn hier die Regierung der Oberpfalz nicht korrigierend eingreift, dann ist zu fragen, wofür eine Rechtsaufsicht überhaupt da ist.

Erschwerend kommt hinzu, dass in Regensburg andererseits Zwangsräumungen mit aller Härte durchgezogen werden, siehe “Keine Gnade: Zwangsräumung während des Lockdowns”, Bündniszeitung 16.01.2021. Auch und gerade von der städtischen Tochter Stadtbau werden zahlreiche Räumungen beantragt und durchgeführt, wie aus deren Geschäftsberichten hervorgeht:

“Die Zahl der durchgeführten Zwangsräumungen ist im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Von 65 (Vj. 38) beantragten Zwangsräumungen wurden 18 (Vj. 8) durchgeführt. Die Zahl der Räumungsklagen wegen Mietrückständen ist von 34 im Vorjahr auf 43 im Berichtsjahr gestiegen.” (Geschäftsbericht Stadtbau 2019)

Hier klafft eine deutliche Gerechtigkeitslücke: Zwangsräumungen für die Armen, Rechtsfreiheit für die Reichen.

Da die Mieten in obszöner Weise weiter steigen – im Neubaugebiet “Das Dörnberg” stehen seit knapp einem Jahr unzählige Wohnungen leer, weil sich die zahlreich vorhandenen Wohnungssuchenden die Mieten dort schlicht nicht leisten können – ist der soziale Friede in Regensburg massiv gefährdet.

Anzeige gegen Regensburger Stadtverwaltung

Deswegen erneuern wir die Anzeige gegen die Regensburger Zweckentfremdungssatzung und die rechtswidrige Praxis der Regensburger Stadtverwaltung, insbesondere des Bauordnungssamtes unter Armin Frohschammer, dem Amt für Stadtentwicklung unter Anton Sedlmeier, sowie der zuständigen Referentin Christine Schimpfermann.

Auch das Verhalten von Frau Oberbürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer muss überprüft werden, da sie sich vollumfänglich hinter die rechtswidrige Praxis ihrer Verwaltung stellt, wie aus ihrer Stellungnahme vom 02.02.2020 hervorgeht.

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen K.

Außerdem erheben wir Dienstaufsichtsbeschwerde gegen K.. Er ignoriert in seiner Antwort vom 02.02.2021, in der er für ein “rechtsaufsichtliches Tätigwerden” keinen Anlass sieht, die Rechtsfolgen, die sich aus der Bayerischen Bauordnung (BayBO) ergeben, völlig.

Art. 55, Abs. 1 der BayBO schreibt die Genehmigungspflicht von Nutzungsänderungen vor und droht in Art. 79, Abs. 1 bei Verstoß, also beispielsweise bei Betrieb einer illegalen Ferienwohnungen, ein Bußgeld von bis zu 500 000 Euro an.

Art. 54, Abs. 2 verpflichtet die Bauaufsicht zur Überwachung der diesbezüglichen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, wobei ihr weitreichende Rechte eingeräumt werden.

Weder Art. 55 noch Art. 54 finden in Regensburg im Zusammenhang mit Zweckentfremdungen durch Umwandlung von Wohnraum in Gewerbe Anwendung, und dies, obwohl der Verwaltung sehr wohl bekannt ist, dass der überwiegende Teil der Ferienwohnungen illegal betrieben wird. Dies geht aus Äußerungen der Verwaltung der Presse gegenüber (Sedlmeier laut MZ vom 17.06.2021: “Als die Zweckentfremdungssatzung in Kraft trat, hatte Regensburg laut Sedlmeier 300 Ferienwohnungen, 250 davon ohne Erlaubnis.”), aber auch aus eigenen Vorlagen der Verwaltung hervor, wie z.B. der Zwischenbilanz VO/21/17752/66 vom 14.04.2021.

Doch diese permanenten Rechtsverstöße kümmern den für die Rechtsaufsicht zuständigen K. offensichtlich in keinster Weise. Ein derartiges Versagen eines für die Rechtsaufsicht Zuständigen disqualifiziert diesen für den verantwortlichen Posten der Rechtsaufsicht.

Wir fordern daher, Herrn K. zukünftig mit anderen Aufgaben zu betrauen, wo er weniger Schaden für das Regensburger Gemeinwesen anrichten kann.

(Unterschrift)

Anlage:
– Jüngster Artikel aus der Bündniszeitung:
Dokumentation städtischer Rechtsbrüche Nr. 1: FeWo Wahlenstraße 12″

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