Brief an Regierung der Oberpfalz:
Anzeige der Zweckentfremdungssatzung der Stadt Regensburg – Update –

Wie eine Analyse von Recht auf Stadt ergab, ist die 2019 vom Regensburger Stadtrat verabschiedete Zweckentfremdungssatzung eine regelrechte Mogelpackung. Schlimmer noch: Sie verhindert weder Leerstand noch Ferienwohnungen, sondern legalisiert diese sogar. Ein Jahr später wurde dies von der Stadtverwaltung auf Nachfrage eindrücklich bestätigt. Keine einzige Zweckentfremdung wurde wieder dem eigentlichen Zweck “Wohnen” zugeführt, im Gegenteil. Nach wie vor werden Ferienwohnungen genehmigt, denn sie hätten schließlich “Bestandsrecht”. Da hier offensichtlich das bayerische Zweckentfremdungssgesetz bewusst ausgehebelt wird, zeigte Recht auf Stadt die Satzung bei der Regierung der Oberpfalz an, welche die Rechtsaufsicht über die Kommunen inne hat.

Lindnergasse2

Regierung der Oberpfalz
Emmeramsplatz 8
93047 Regensburg

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir wenden uns an Sie, da die Regierung der Oberpfalz die Rechtsaufsicht über die Stadtverwaltung Regensburg einnimmt. Unseres Erachtens hat die Stadtverwaltung mit der Juli 2019 verabschiedeten Zweckentfremdungssatzung gegen das bayerische Zweckentfremdungsgesetz verstoßen. Wie aus der beigelegten Analyse von Recht auf Stadt hervorgeht und der Evaluierung nach einem Jahr Gültigkeit, wird mittels der Satzung das Gesetz offensichtlich wissentlich unterlaufen.

Besonders bedenklich ist dabei, dass die Satzung langjährigen Leerstand und illegale Ferienwohnung unter Missbrauch des Bestandsrechts legalisiert. Damit wird das genaue Gegenteil von dem erreicht, was das Gesetz eigentlich will, nämlich zweckentfremdeten Wohnraum wieder seinem eigentlichen Zweck zuzuführen.

Wir bedauern sehr, dass trotz eines der größten Immobilien- und Bestechungsskandale der deutschen Nachkriegsgeschichte keinerlei Umdenken in der Regensburger Stadtverwaltung stattfand. Keinerlei personelle Konsequenzen wurden gezogen. Die gleichen, extrem eigentümer- und immoboliennahen Verwaltungsangestellten entfalten weiterhin ihren für die Bürger*innen der Stadt Regensburg schädlichen Einfluss, um bezahlbaren Wohnraum zu verhindern, wie die Zweckentfremdungssatzung nachdrücklich beweist.

Wir bitten Sie daher, das Fehlverhalten der Verwaltung umgehend zu ahnden und diese aufzufordern, die Satzung rechtskonform zu überarbeiten, so dass der Sinn und das Ziel des Gesetzes gewahrt bzw. wiederhergestellt wird.

(Unterschrift)


Stellungnahme von Oberbürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer

Stellungnahme Oberbuergermeisterin Maltz Schwarzfischer TitelDie Oberbürgermeisterin widerspricht zwar dem Vorwurf, mit der Regensburger Satzung würde das Bayerische Zweckentfremdungsgesetz unterlaufen, bestätigt aber in ihrer Antwort eben dieses. Denn sie listet 25 Negativatteste auf, also 25 illegale Ferienwohnungen, die nicht trotz, sondern wegen der Regensburger Satzung genehmigt wurden. Übrigens setzt sie “illegale” in Anführungszeichen. Offensichtlich hat sie kein Problem mit gesetzeswidrigen Nutzungsänderungen, die überall sonst, außer in Regensburg, mit Bußgeld und Nutzungsuntersagung geahndet werden.

Antwort der Regierung der Oberpfalz

2021 02 02 Keine Veranlassung fuer rechtsaufsichtliches TaetigwerdenAuch für Herrn K. von der Regierung Oberpfalz scheint eine illegale Nutzungsänderung das normalste von der Welt zu sein. Er sieht sogar ein “Verbot der Rückwirkung von Rechtsnormen”. Dass die ungenehmigte Nutzungsänderung von Wohnraum in gewerbliche Ferienwohnungen schon lange vor der Verabschiedung der Regensburger Zweckentfremdungssatzung verboten waren, scheint dem für die Rechtsaufsicht Zuständigen offensichtlich nicht geläufig.

Kommentar abgeben

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert