Zweckentfremdungssatzung:
Erneute Anzeige und Dienst/Fachaufsichtsbeschwerde

Alle drücken sich. Während die Regierung der Oberpfalz behauptet, illegale Zweckentfremdungen in Regensburg gingen sie nichts an, da es sich dabei um den “eigenen Wirkungskreis” der Stadt handele, verkündet Herr Frohschammer vom städtischen Bauordnungsamt fröhlich, Anfragen zu illegalen Zweckentfremdungen gingen ihn nichts an, denn dies beträfe den “übertragenen Wirkungskreis”. Nach Informationsfreiheitssatzung sei die Stadt hier nicht auskunftspflichtig. Dass da etwas gewaltig stinkt, dürfte auch der blutigste Laie in Rechtsdingen riechen. Recht auf Stadt erhebt daher erneut Anzeige und erneut Dienst/Fachaufsichtsbeschwerde. Vielleicht hat ja der neue Regierungspräsident Walter Jonas den Mut, endlich die offensichtlich willkürliche Auslegung von Rechtsnormen in Regensburger Stadtverwaltung und Regierung zu beenden.

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Regierung der Oberpfalz
z.H. Regierungspräsident Walter Jonas
Emmeramsplatz 8
93047 Regensburg

 

Dienstaufsichtsbeschwerde und Anzeige

Sehr geehrter Herr Regierungspräsident Jonas!

Wir wandten uns wegen der vom Stadtrat Juli 2019 verabschiedeten Zweckentfremdungssatzung, welche Zweckentfremdungen, wie es das Bayerische Zweckentfremdungsgesetz vorsieht, nicht verhindert, sondern nachträglich legalisiert, an die Regierung der Oberpfalz.

Leider mussten wir feststellen, dass auch der in der Regierung für die Rechtsaufsicht zuständige K. die offensichtliche Zweckentfremdung des Bayerischen Zweckentfremdungsgesetzes durch die Regensburger Stadtverwaltung deckt.

Daraufhin legten wir am 02.12.2021 Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Herrn K. bei Ihrem Vorgänger Herrn Bartelt ein. Nach einer etwas längeren Odyssee erreichte uns schließlich die Antwort auf unsere Beschwerde, denn das Regierungsschreiben wurde versehentlich an eine falsche Adresse geschickt. Von wem? Das können wir leider nicht sagen, denn die Antwort der Regierung der Oberpfalz enthält außer einer unleserlichen Unterschrift keinerlei Namen oder sonstige Identifikationsmöglichkeiten. Alle betreffenden Felder, Bearbeiter(in), E-Mail, Telefon, Zimmer-Nr., sind leer. Unter der Unterschrift ist lediglich „Abteilungsdirektor“ zu lesen.

Wir können nur Vermutungen anstellen, wer dieser ominöse „Abteilungsdirektor“ sein könnte, denn auf der Homepage werden mehrere Personen angegeben, auf die unter dem Stichpunkt „Sachgebiet 12 – Kommunale Angelegenheiten“ diese Bezeichnung zutreffen könnte. Es könnte der auf der Homepage als Sachgebietsleiter angegebene Herr Dr. Peter Donauer sein. Oder auch der Arbeitsbereichsleiter Herr Martin Haller. Aber auch Herr Wolfgang Schmitt könnte in seiner Funktion „Bereichsleiter“ als Verfasser in Frage kommen. Wir halten es jedenfalls für sehr merkwürdig, auf unsere offizielle Dienstaufsichtsbeschwerde eine anonyme Antwort zu bekommen.

Doch auch dieser „Abteilungsdirektor“ interessiert sich wie Herr K. nicht dafür, dass in Regensburg offensichtlich keinerlei Bußgelder für jahrelange, illegale Zweckentfremdungen verhängt wurden und vermutlich auch nicht werden. Die Oberbürgermeisterin sowie die Verantwortlichen im Planungs- und Baureferat sprechen sogar von “illegalen” Zweckentfremdungen, also “illegal” in Anführungszeichen, womit sie offenlegen, dass für sie diesbezügliche Rechtsverstöße keine sind.

Wenn hier die Regierung der Oberpfalz nicht korrigierend eingreift, dann ist zu fragen, wofür eine Rechtsaufsicht überhaupt da ist.

Erschwerend kommt hinzu, dass in Regensburg andererseits Zwangsräumungen mit aller Härte durchgezogen werden, siehe “Keine Gnade: Zwangsräumung während des Lockdowns”, Bündniszeitung 16.01.2021. Auch und gerade von der städtischen Tochter Stadtbau werden zahlreiche Räumungen beantragt und durchgeführt, wie aus deren Geschäftsberichten hervorgeht:

“Die Zahl der durchgeführten Zwangsräumungen ist im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Von 65 (Vj. 38) beantragten Zwangsräumungen wurden 18 (Vj. 8) durchgeführt. Die Zahl der Räumungsklagen wegen Mietrückständen ist von 34 im Vorjahr auf 43 im Berichtsjahr gestiegen.” (Geschäftsbericht Stadtbau 2019)

Hier klafft eine deutliche Gerechtigkeitslücke: Zwangsräumungen für die Armen, Rechtsfreiheit für die Reichen.

Da die Mieten in obszöner Weise weiter steigen – im Neubaugebiet “Das Dörnberg” stehen seit knapp einem Jahr unzählige Wohnungen leer, weil sich die zahlreich vorhandenen Wohnungssuchenden die Mieten dort schlicht nicht leisten können – ist der soziale Friede in Regensburg massiv gefährdet.

Anzeige gegen Regensburger Stadtverwaltung

Deswegen erneuern wir nunmehr zum dritten (!) Mal die Anzeige gegen die Regensburger Zweckentfremdungssatzung und die rechtswidrige Praxis der Regensburger Stadtverwaltung, insbesondere des Bauordnungssamtes unter Armin Frohschammer, dem Amt für Stadtentwicklung unter Anton Sedlmeier, sowie der zuständigen Referentin Christine Schimpfermann. Wir verweisen diesbezüglich auf unser Schreiben vom 15.10.2020.

Auch das Verhalten von Frau Oberbürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer muss überprüft werden, da sie sich vollumfänglich hinter die rechtswidrige Praxis ihrer Verwaltung stellt, wie aus ihrer Stellungnahme vom 02.12.2020 hervorgeht.

Dienst/Fachaufsichtsbeschwerde gegen K.

Außerdem erheben wir weiterhin Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Herrn K.. Er ignoriert in seiner Antwort vom 02.02.2021, in der er für ein “rechtsaufsichtliches Tätigwerden” keinen Anlass sieht, die Rechtsfolgen, die sich aus der Bayerischen Bauordnung (BayBO) ergeben, völlig.

Art. 55, Abs. 1 der BayBO schreibt die Genehmigungspflicht von Nutzungsänderungen vor und droht in Art. 79, Abs. 1 bei Verstoß, also beispielsweise bei Betrieb einer illegalen Ferienwohnungen, ein Bußgeld von bis zu 500 000 Euro an.

Art. 54, Abs. 2 verpflichtet die Bauaufsicht zur Überwachung der diesbezüglichen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, wobei ihr weitreichende Rechte eingeräumt werden.

Weder Art. 55 noch Art. 54 finden in Regensburg im Zusammenhang mit Zweckentfremdungen durch Umwandlung von Wohnraum in Gewerbe Anwendung, und dies, obwohl der Verwaltung sehr wohl bekannt ist, dass der überwiegende Teil der Ferienwohnungen illegal betrieben wird. Dies geht aus Äußerungen der Verwaltung der Presse gegenüber (Sedlmeier laut MZ vom 17.06.2021: “Als die Zweckentfremdungssatzung in Kraft trat, hatte Regensburg laut Sedlmeier 300 Ferienwohnungen, 250 davon ohne Erlaubnis.”), aber auch aus eigenen Vorlagen der Verwaltung hervor, wie z.B. der Zwischenbilanz VO/21/17752/66 vom 14.04.2021.

Doch diese permanenten Rechtsverstöße kümmern den für die Rechtsaufsicht zuständigen K. offensichtlich in keinster Weise. Ein derartiges Versagen eines für die Rechtsaufsicht Zuständigen disqualifiziert diesen für den verantwortlichen Posten der Rechtsaufsicht.

Wir fordern daher, Herrn K. zukünftig mit anderen Aufgaben zu betrauen, wo er weniger Schaden für das Regensburger Gemeinwesen anrichten kann.

Dienst/Fachsaufsichtsbeschwerde gegen „Abteilungsdirektor“

Leider müssen wir nun auch Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Herrn „Abteilungsdirektor“ erheben und dies, obwohl Herr „Abteilungsdirektor“ uns im Grund in allen Punkten recht gibt. Er kann kein einziges Gegenargument aufbieten, sondern nur Ausflüchte anführen und leere Drohungen aussprechen.

Ausflucht 1

Als erster Ausflucht bedient sich Herr „Abteilungsdirektor“ einer künstlichen Unterscheidung zwischen Dienstaufsichts- und Fachaufsichtsbeschwerde:

„Wenn ein Beschwerdeführer mit der Auskunft über das Ergebnis einer rechtsaufsichtlichen Überprüfung […] nicht einverstanden ist, weil er inhaltlich anderer Auffassung ist, hat dies mit einem persönlichen Fehlverhalten des zuständigen Sachbearbeiters nichts zu tun.“

Ob nun die von uns angeführte, offensichtlich bewusste Missachtung von Rechtsgrundsätzen seitens Herrn K.s ein persönliches oder fachliches Fehlverhalten ist, ist eine rein akademische Frage. Fakt ist für uns, dass eine Missachtung vorliegt.

Ausflucht 2

Als zweite Ausflucht dient das gute alte „nicht zuständig“. Dabei stützt sich Herr „Abteilungsdirektor“ ausgerechnet auf das nämliche Schreiben, auf dem unsere Beschwerde fußt:

„Mit dem Schreiben der Regierung [bzw. Herrn K.s (!), RaS] vom 02.02.2021 wurden Ihnen die Möglichkeiten aber auch Grenzen einer rechtsaufsichtlichen Überprüfung von Verwaltungshandlungen im sog. eigenen Wirkungskreis einer kommunalen Gebietskörperschaft hinreichend erläutert.“ [Hervorhebung RaS]

Doch gerade das hatten wir vehement bestritten. Unseres Erachtens obliegt das Verfolgen bzw. Nichtverfolgen illegaler Zweckentfremdungen nicht der Willkür der jeweiligen Gemeinde. Herr „Abteilungsdirektor“ wie Herr K. vertreten offenbar den Standpunkt, in Regensburg habe die Bayerische Bauordnung (BayBO) keine Geltung. Diese Rechtsauffassung ist ungeheuerlich und bedarf einer rückhaltlosen Untersuchung.

Nebenbei: Wir stellten der Regensburger Stadtverwaltung auf der Grundlage der Informationsfreiheitssatzung unter anderem die Fragen, gegen wieviele illegale Nutzungsänderungen die Stadtverwaltung in den letzten Jahren vorgegangen und wieviel Bußgeld verhängt worden sei. Der Abteilungsleiter der Bauaufsicht Herr Frohschammer antwortete uns am 29.06.2021:

„ …zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen mitteilen, dass die baurechtlichen Fragen ausschließlich Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises betreffen und damit nicht in den Anwendungsbereich der Informationsfreiheitssatzung fallen.“ [Hervorhebung RaS]

Bei allem Respekt: Dies ist Verarschung. Mit der Allzweckwaffe „eigener” oder “übertragender Wirkungskreis“ versuchen die Verantwortlichen jede Verantwortung und damit Handlungspflicht von sich zu schieben.

Wir reichten auch gegen Herrn Frohschammer Dienst/Fachaufsichtsbeschwerde ein. Vielleicht sollten sich Regierung und Stadtverwaltung einig werden, zu welchem Wirkungskreis illegale Zweckentfremdungen nun eigentlich gehören, bevor es noch peinlicher wird.

Drohung

Herr „Abteilungsdirektor“ scheint wohl selbst zu merken, dass er mit seinen Ausflüchten keinen Blumenstrauß gewinnen kann. Darum besteht die zweite Hälfte seiner Antwort aus einer plumpen Drohung. Mit der Veröffentlichung des amtlichen Regierungsschreibens würden wir gegen das informelle Selbstbestimmungsrecht von Herrn K. verstoßen. Er verlangt nun aber nicht nur die Unkenntlichmachung des betreffenden Namens, sondern gleich die Löschung des kompletten amtlichen Schreibens. Und er droht:

„Sollten Sie die Löschung nicht vornehmen, werden wir das zuständige Landesamt für Datenschutz als Aufsichtsbehörde einschalten.“

Letzteres, die Löschung des Dokuments, werden wir natürlich mitnichten tun. Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf zu erfahren, wie schlecht ihre Regierung arbeitet. Auch die Antwort von „Abteilungsdirektor“ sowie unsere nochmalige Beschwerde werden wir publizieren und wie immer auch allen Stadträt*innen zukommen lassen.

Ersterem, der Namenslöschung, werden wir jedoch nachkommen, auch wenn Herr K. selbst die Öffentlichkeit offensichtlich nicht scheut, wie ein Bericht in der MZ mit großem Bild und seinem Namen belegt:

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Screenshot der Mittelbayerischen Zeitung vom 20.05.2008. Ganz rechts der Mitarbeiter der Regierung der Oberpfalz, dem unsere erste Beschwerde galt.

Neben den Ausflüchten, die offensichtlich gewählt werden mussten, weil es gegen unsere Beschwerdegründe keine rationalen Gegenargumente gibt, ist gerade die Drohung und das auffällig anonyme Schreiben von Herrn „Abteilungsdirektor“ ein klarer Beleg dafür, dass die Beschwerde wohlbegründet ist. Für uns ist das ein klares Schuldeingeständnis. Offensichtlich soll niemand mitbekommen, wie im Verbund von Stadtverwaltung und Regierung der Oberpfalz illegale Zweckentfremdungen in Regensburg gedeckt werden.

Wir erwarten von Ihnen, Herr Jonas, dass Sie unseren Beschwerden mit allen Konsequenzen nachkommen. Wir gehen inzwischen nicht mehr von einem Fehlverhalten einer Einzelperson aus, sondern offensichtlich herrscht zumindest in der kompletten betreffenden Abteilung der Regierung der Oberpfalz eine Mischung von ostentativer Arbeitsverweigerung, Wegschauen und Kumpelei.

Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift) / Recht auf Stadt

Anlagen:

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