3. Leerstandsaktionstag:
Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde über den Leiter des Personalamts Dr. Christian Herr

Aus dem Anschreiben an Oberbürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer:

“Leider müssen wir uns über einen Ihrer Mitarbeitenden beschweren. Uns fällt auf, dass wir oft Grund haben, an Ihrer Verwaltung Kritik zu üben. Zuletzt an Bgm Freudenstein und Sozialamtstleiterin Ebenhöch. Gegen Ebenhöch mussten wir schon früher Beschwerde einlegen im Zusammenhang mit unserer Klage zur Herausgabe des Gutachtens über das kommunale Pflegeheim St. Michael (Download hier). Sie erinnern sich vielleicht noch an unsere Bewertung von Ebenhöchs Handeln und der ebenfalls involvierten Dr. Tina Voigt, damals Rechtsamt: Unseres Erachtens …

‘… sind beide Personen nicht mehr für ein öffentliches Amt tragbar, da sie eine Kultur des Tricksens und Täuschens vertreten.’

Ebenhöch und Voigt sind nun Leiterinnen des Sozialamts bzw. des Umweltamtes. Offensichtlich ist eine Kultur des Tricksens und Täuschens förderlich für eine Karriere in der Regensburger Verwaltung.”

Plakat zur Kundgebung Leben statt Leerstand zum thema Obdachlosigkeit

An
Oberbürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Altes Rathaus
Rathausplatz 1
93047 Regensburg

 

Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde über den Leiter des Personalamts Dr. Christian Herr

Sehr geehrter Oberbürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer,

Wir reichten am 25.02.2022 eine umfangreiche Beschwerde über Ordnungsamt und Polizei ein aufgrund der nicht hinzunehmenden Vorkommnisse im Rahmen unserer Kundgebung am 30.01.2022 gegen skandalösen Leerstand und gleichzeitig zunehmender Obdachlosigkeit in Regensburg.

Wie wir darlegten, war insbesondere die Arbeit des Ordnungsamts offenbar allein darauf ausgelegt, unsere Kundgebung so weit wie möglich zu behindern und eine Teilnahme zu erschweren.

Statt aber unsere belegten Ausführungen ernst zu nehmen und entsprechende Konsequenzen zu ziehen, erhalten wir von dem Leiter des Personalamts Herrn Dr. Herr eine Antwort, die nicht nur fachlich absolut inakzeptabel ist, sondern uns auch beleidigt und herabwürdigt. Die gezeigte Arroganz, mit Dr. Herr über alles hinweggeht, was das Bild einer unfehlbaren Behörde stören könnte, macht uns sprachlos und wütend. Für wie dumm und vertrottelt muss Dr. Herr uns Bürger*innen wohl halten, wenn er offensichtlich glaubt, mit derart plumper Demagogie durchzukommen.

Sachverhalt

Dr. Herrs Ausführungen gehen vielversprechend los. Er schreibt:

„Um Wiederholungen zu vermeiden, nehmen wir Bezug auf Ihre Ausführungen im Schreiben vom 25.02.2022.“

Dies hört sich gut und bürgernah an. Doch schon in der nächsten Zeile lautet die Überschrift:

„2. Schilderung des Fachamtes:“

Und wie nach dieser Überschrift nicht anders zu erwarten, stützt sich Dr. Herr in der Schilderung der Umstände allein auf die Darstellung des Fachamt. Wir führen dieses bezeichnende Detail an, um zu zeigen, wie einseitig und im Vorgehen durchsichtig Dr. Herr vorgeht. Statt objektiv zu prüfen, wie es seine Aufgabe wäre, ist seine Antwort eine reine, tendenziöse Verteidigungsschrift.

In der „Schilderung des Fachamtes“ ist natürlich nichts von dem zu finden, was wir in der Beschwerde als Hauptpunkte vorbrachten. Es gibt keine Erklärung dafür, warum uns das Ordnungsamt völlig unzureichende und die Teilnehmenden massiv gefährdende „Alternativ“-flächen zuweisen wollte. Dort hätte weder der Infektionsschutz noch die Verkehrssicherheit gewährleistet werden können. Die vorgeschlagene Fläche beim Gasthof „Zum Sauseneck“ war zudem mit einer riesigen Blumenkiste und zwei großen Bäumen verstellt und dadurch selbst für kleinste Kundgebungen völlig unbrauchbar. Dies belegten wir mit einem Bild, welches Dr. Herr offenbar bewusst unterschlägt.

Es gibt keine Erklärung dafür, warum das Ordnungsamt erst am 21.01.2022, also über eine Wochen nach unserer Anzeige am 13.01.2022 und der vollständigen Beantwortung von Nachfragen am gleichen Tag (siehe Anhang), plötzlich Bedenken anmeldete und uns bis zum 27.01.2022 – also bis zwei Tage vor unserem geplanten Termin – im Ungewissen ließ.

Doch eine Aussage aus Dr. Herrs Darlegung der „Schilderung des Fachamtes“ ist es wert, angeführt zu werden:

„Laut Stellungnahme des Amtes für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr hatten Sie mit Versammlungsanzeige vom 13.01.2022 eine Versammlung für das Bündnis Recht auf Stadt Regensburg für den 29.01.2022 von 15 bis 20 Uhr unter dem Thema Leerstandskunstaktion + Reden – „Leerstand in Regensburg“ angezeigt. Als Versammlungsort war angegeben: „Keplerstraße (auf Höhe 4, siehe Anhang). Im Anhang beigefügt war ein Lageplan, in dem die gewünschte Fläche grob durch ein Oval markiert war.“

Nebenbei: Die Fläche war nicht „grob“ eingezeichnet, sondern so eindeutig, wie es für eine Versammlung möglich ist. Genau diese Fläche wurde im übrigen bei der Kundgebung belegt, nicht weniger, aber auch nicht mehr. Doch nun kommt‘s:

„Demnach war beabsichtigt, die gesamte Fahrbahnbreite einschließlich Gehwegen im Bereich des Anwesen Keplerstraße 4 für die Versammlung zu nutzen.“

Genau! Laut offizieller Stellungnahme ging aus unserer Anzeige eindeutig und für das Ordnungsamt unmissverständlich hervor, was wir beabsichtigten. Hier steht es schwarz auf weiß! Und was macht Dr. Herr daraus? Er konstruiert Unwissenheit auf Seiten des Ordnungsamtes und fehlende Mitwirkung des Anmelders! Dies ist eine Ungeheuerlichkeit und an Frechheit nicht zu überbieten! Im Detail:

„3. Bewertung des Sachverhaltes:
Aus dem dargestellten Ablauf ist ersichtlich, dass sich die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des Amtes für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr weder unkooperativ verhalten noch eine Behinderung der Versammlung oder Gefährdung von Versammlungsteilnehmern angestrebt haben.“

Das genaue Gegenteil ist ersichtlich! Obwohl laut eigener Aussage des Ordnungsamts unsere Kundgebungsanmeldung völlig klar war und jeder Sicherheitsaspekt berücksichtigt wurde, wie aus unserer Stellungnahme vom 13.01.2022 hervorgeht, zögerte das Ordnungsamt die Bestätigung bis kurz vor den geplanten Termin hinaus. Grund? Auch den hat das Ordnungsamt dankenswerterweise selbst angegeben. Aus der „Schilderung des Fachamtes“:

„Entsprechend wurden Sie deshalb mit Email vom 21.01.2022 informiert, dass nicht erkennbar sei, weshalb die Fahrbahn für die Versammlung in einem Zeitraum von fünf Stunden an einem Samstag mit entsprechend hoher allgemeiner Verkehrsbelastung und Auslastung des ÖPNV gesperrt werden sollte.“

Der Verkehr soll ungehindert fließen. Nur darum ging es dem Ordnungsamt. Damit stellt das Ordnungsamt das Verkehrsrecht über das demokratische Grundrecht auf öffentliche Versammlungen. Das ist grundgesetzwidrig! Versammlungsrecht bricht Verkehrsrecht!

„Die Initiatoren der Versammlung haben nach Auskunft unseres Fachamtes aus eigener Initiative keine Auskünfte zum geplanten Ablauf, insbesondere zu den geplanten umfangreichen Theateraufführungen von einer Bühne mit entsprechendem Platzbedarf erteilt, obwohl ihnen aufgrund der Nachfragen der Behördenvertreter bewusst sein musste, dass diesen der Ablauf der Versammlung offensichtlich nicht oder nur unzureichend klar war.“

Dies ist eine glatte Lüge. Wie oben festgestellt, waren Umfang und Erfordernisse dem Ordnungsamt von Anfang an klar. Umgekehrt wird ein Schuh daraus. Eben weil die unvermeidlichen Auswirkungen auf den Verkehr für das Ordnungsamt offensichtlich waren, versuchte es zunächst den Ort der Versammlung zu ändern. Als dies die Anmeldenden ablehnten, wollte es sogar den Ablauf der Kundgebung beeinflussen mit dem abenteuerlichen Vorschlag, der Verkehr soll von der Polizei mitten durch die Kundgebung hindurch geschleust werden.

Im Übrigen kann keineswegs von „umfangreichen Theateraufführungen von einer Bühne mit entsprechendem Platzbedarf“ gesprochen werden. Es gab keine Bühne, es wurde auf der Straße gespielt. Das Theaterequipment war so minimalistisch ausgelegt, wie nur irgend möglich: Mobile Akkubaustrahler, ein Theaterhintergrund und ein Tisch nebst drei Stühlen, das war‘s.

Denn es handelt sich um sehr erfahrene Anmeldende, die bereits eine Vielzahl von Versammlungen durchführten, beispielsweise die große Seebrücken-Demo 2019 oder die Kundgebung „Liebe statt Hass“ samt Straßensperrung auf der D.-Martin-Luther-Str. zur Umbenennung derselben in Elly-Maldaque-Straße. Die Anmeldenden wussten natürlich, dass im Notfall eine Gasse von 4 Metern für Rettungsfahrzeuge frei sein muss. Mit einer festen Bühne wäre das nicht möglich gewesen.

Doch Dr. Herr und das Ordnungsamt müssen natürlich von „umfangreichen Theateraufführungen“ fantasieren, um ihre offensichtliche Schutzbehauptung „Unwissenheit“ irgendwie rechtfertigen zu können.

„Die mehrfachen schriftlichen und telefonischen Anfragen zum Ablauf der Versammlung und zu den beabsichtigten Kundgebungsmitteln erfolgten, um eine geordnete und sichere Durchführung der Versammlung, sowohl im Interesse der Versammlungsteilnehmer, als auch der Öffentlichkeit, gewährleisten zu können.“

Dieser Absatz ist geradezu zynisch. Es sei daran erinnert, das Ordnungsamt hatte sogar vorgeschlagen, den fließenden Verkehr mitten durch die Versammlung hindurchzuführen! Dies hätte sowohl die Versammelten, als auch die Verkehrsteilnehmenden massiv gefährdet.

„Dabei ist anzumerken, dass die Kontaktaufnahme immer von der Behörde ausging.“

Auch das entspricht nicht der Wahrheit, schließlich wurde die Kontaktaufnahme von uns begonnen, indem wir die Kundgebung ordnungsgemäß und eindeutig anzeigten. In einem demokratischen Rechtsstaat wäre damit die Angelegenheit erledigt gewesen. Doch auch hier bedanken wir uns um die Offenheit des Ordnungsamtes bzw. von Dr. Herr: Ja, das Ordnungsamt bohrte ständig nach ließ bis zum 27.01.22, also bis 2 Tage vor dem vorgesehenen Versammlungstermin, die Anmeldenden im Ungewissen, ob die Versammlung verboten werde.

„Allerdings kann eine fehlende Mitwirkung dazu führen, dass der Ablauf einer Versammlung für die Behördenvertretung nicht abschließend zu klären ist und daher ggf. von unzutreffenden Tatsachen ausgegangen wird.“

Was für eine Unverschämtheit und was für ein erbärmlicher Trick! Abgesehen davon, dass dem Ordnungsamt laut eigener Aussage von Anfang an alle Tatsachen völlig klar waren, fehlte es zu keinem Zeitpunkt an unserer Mitwirkung! Jede noch so überflüssige Nachfrage wurde von uns sofort und umfassend beantwortet. Freilich, mit einer „Mitwirkung“ konnten wir nicht dienen, nämlich damit, ganz auf die Kundgebung vor dem jahrelangen Leerstand Keplerstraße 4 zu verzichten. Doch genau darin besteht letztendlich Dr. Herrs Vorwurf!

Nebenbei: Mit der Behauptung, der Ablauf einer Versammlung sei aufgrund einer „fehlenden Mitwirkung“ nicht klar, könnte in Zukunft jede Kundgebung verboten werden. Wenn Dr. Herr und das Ordnungsamt mit diesem argumentativen Trick durchkommen, sind die verheerenden Folgen für unser demokratisches Gemeinwesen absehbar.

„Insofern kann es den beteiligten städtischen Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern dann nicht vorgehalten werden, dass ggf. unzureichende oder unzutreffende Vorschläge hinsichtlich der Platzwahl für die Versammlung getroffen werden, wenn aufgrund fehlender Mitwirkung bzw. Kooperation nur unzureichende Informationen zur Verfügung stehen.“

Nun ist Dr. Herr am Ziel: Die Betroffenen sind selbst schuld!

  • Wir sind schuld, dass uns das Ordnungsamt für eine Kundgebung völlig unbrauchbare „Ersatz“-Flächen zuwies!
  • Wir sind schuld, dass uns das Ordnungsamt mit den handtuchgroßen „Ersatz“-flächen gezwungen hätte, bei 30 bis 50 angezeigten Teilnehmenden gegen die geltenden Infektionsschutzauflagen zu verstoßen!
  • Wir sind schuld, dass das Ordnungsamt mit dem Vorschlag, den Verkehr mitten durch die Versammlung hindurchzuleiten, die Sicherheit der Versammelten und der Verkehrsteilnehmenden erheblich gefährdet hätte!
  • Wir sind schuld, dass das Ordnungsamt erst nach einer Klageandrohung in die Straßensperrung einwilligte! Und auch dies nur nach dem massiven Eingriff, die Versammlung um einen Tag auf Sonntag zu verschieben. Kundgebungsziel, Ablauf und Zahl der Teilnehmenden wurde dadurch erheblich beeinträchtigt.
  • Wir sind schuld, dass uns das Ordnungsamt bis zwei Tage vor dem ursprünglichen Versammlungstermin im Ungewissen ließ, obwohl dem Amt von Anfang an alle maßgeblichen Fakten bekannt waren!

Was für eine hinterfotzige Rabulistik! Was für eine Meisterleistung in Sachen Demokratiefeindlichkeit!

Forderungen

Wir haben der Presse entnommen, dass Dr. Herr neu auf seinem Posten ist. Aufgrund seiner unsäglichen Antwort auf unsere Beschwerde sind wir der Meinung, es hätte kaum eine schlechtere Wahl geben können. Herr Dr. Herr zeichnet sich durch Arroganz und blinde Kameraderie aus. Für eine leitende Position in einem demokratisches Gemeinwesen ist er offensichtlich ungeeignet.

Wir fordern, dass unsere Beschwerde gegen das Ordnungsamt endlich objektiv und sachgerecht geprüft wird. Immerhin handelt es sich nicht um eine Lappalie. Das Versammlungsrecht ist eines der Fundamente unserer Demokratie. Sollte es Schule machen, dass mit einer angeblichen „fehlenden Mitwirkung“ jeder Eingriff des Ordnungsamts in Zeit, Ort und Ablauf einer Versammlung gerechtfertigt werden kann, wird die Demokratie ausgehebelt.

Mit freundlichen Grüßen,
(Unterschrift) / Bündnis Solidarische Stadt Regensburg

Anlagen

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