Schlossfestspiele Thurn und Taxis:
Strafanzeige gegen TVA wegen Schleichwerbung

Anfang des Monats wurde Strafanzeige gegen Stadtkämmerei, Ordnungsamt und Veranstaltungsservice Kittel eingereicht wegen Missbrauchs von Straßenschildern für Thurn-und-Taxis-Werbung. Nun stellen Aktivistis von Solidarische Stadt Regensburg Strafanzeige gegen TVA wegen unverhohlener Schleichwerbung für das rechtslastige Adelshaus. Ein weiterer Beitrag, um den mafiösen Regensburger TuT-Sumpf trocken zu legen, den wir im Folgenden wieder dokumentieren.

Strafanzeige gegen TVA wegen Schleichwerbung 1

Screenshot von TVA-Internetseite zum Bericht “Opern auf Bayerisch”

An
Kriminalpolizeiinspektion Regensburg
Bajuwarenstraße 2
93053 Regensburg

 

Strafanzeige gegen

  • TVA Ostbayern – Fernsehprogrammgesellschaft mbH & Co. Studiobetriebs-KG
    Geschäftsführung: Renate P.
    Hermann-Köhl-Straße 3
    93049 Regensburg

wegen Schleichwerbung (§ 5a UWG)

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf den Seiten des Internetauftritts für die „Schlossfestspiele Thurn und Taxis“ des Veranstalters Odeon Concerte wird unter dem Reiter „Sponsoren“ der Fernsehsender TVA als Medienpartner aufgeführt, siehe Anlage 1. Das impliziert finanzielle Interessen und vorteilhafte Verabredungen, die zwischen Veranstalter und Fernsehsender bestehen. Unseres Wissens ist TVA schon seit vielen Jahren „Medienpartner“ der Schlossfestspiele.

Eine vorteilhafte und geldwerte Verabredung ist möglicherweise ein exklusiver Zugang von TVA-Kamerateams und TVA-Journalist*innen zu Gästen und Künstler*innen. Darauf deuten zahlreiche Exklusivinterviews des Senders während der Schlossfestspiele hin. Im Gegenzug wird eine sehr vorteilhafte und geldwerte Berichterstattung über die Schlossfestspiele von TVA geliefert. Inwieweit tatsächlich Gelder zwischen TVA und Veranstalter fließen wissen wir nicht. Da aber die Medienpartnerschaft unter „Sponsoring“ aufgeführt wird, ist davon auszugehen.

In der TVA-Berichterstattung über die „Schlossfestspiele Thurn und Taxis“ wird jedoch nicht auf die Medienpartnerschaft hingewiesen. Als Beleg legen wir die bisherigen Onlineberichte von TVA zu den Schlossfestspielen 2024 bei, siehe Anlagen 2 – 6. Auch in den Videobeiträgen findet sich nichts über die Medienpartnerschaft. Hier sind im Anhang als Beleg die Videoberichte zu den Schlossfestspielen 2023 aus der TVA-Mediathek verlinkt, siehe Anlage 7.

Das verstößt unseres Erachtens gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Dort heißt es unter § 5a Irreführung durch Unterlassen:

„Unlauter handelt auch, wer einen Verbraucher oder sonstigen Marktteilnehmer irreführt, indem er ihm eine wesentliche Information vorenthält,

1. die der Verbraucher oder der sonstige Marktteilnehmer nach den jeweiligen Umständen benötigt, um eine informierte geschäftliche Entscheidung zu treffen, und

2. deren Vorenthalten dazu geeignet ist, den Verbraucher oder den sonstigen Marktteilnehmer zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte.“

Als Beispiel für Irreführung durch Unterlassen möchte ich auf den TVA-Bericht vom 19.01.2024 näher eingehen, siehe Anhang 5. Er hat den Titel: Thurn und Taxis Schlossfestspiele: Opern auf Bayrisch mit Gerd Anthoff, Monika Gruber und Michael Lerchenberg

Das Beitragsbild ist offenbar eine Grafik, die vom Veranstalter Odeon Concerte gestellt wurde, da Schriftzug und Motiv den Veröffentlichungen auf dessen Internetauftritt gleichen. Eine Bildunterschrift mit einem entsprechenden Urhebervermerk gibt es jedoch nicht.

Strafanzeige gegen TVA wegen Schleichwerbung 1

Screenshot von TVA-Internetseite zum Bericht “Opern auf Bayerisch”

Unter der Titelgrafik erscheint die mit TVA-Logo hervorgehobene Information:

Strafanzeige gegen TVA wegen Schleichwerbung 2

Dadurch ist der Beitrag als journalistischer Text gegenzeichnet. Unter der Überschrift und einleitenden Worten erscheint ein blaues Feld, das wie ein Link zur „Pressemitteilung Odeon Konzerte“ wirkt.

Strafanzeige gegen TVA wegen Schleichwerbung 3

Da weitere Angaben wie „Wir zitieren aus der Pressemitteilung …“ oder ein Doppelpunkt und Anführungszeichen fehlen, ist nicht erkennbar, ob der nun folgenden Text eine Dokumentation der Pressemitteilung oder ein journalistischer Beitrag von TVA ist. Ich vermute jedoch, es handelt sich um die unverändert abgedruckte Pressemitteilung des Veranstalters.

Allerdings ist es keine übliche Pressmitteilung, wie z.B. eine Polizeimeldung oder eine Bekanntgabe der Stadtverwaltung, die zur Information der Bevölkerung veröffentlicht wird. Vielmehr handelt es sich offenbar um einen reinen Werbetext, der jedoch nicht als solcher deklariert wird. Sprich: Es ist als Information getarnte Werbung. Dies sei an einigen Beispielen erläutert:

„… ist mit der Erfolgsproduktion Opern auf Bayrisch ein äußerst kurzweiliger und zwerchfellerschütternd lustiger Opernabend der ganz besonderen Art zu erleben, an dem garantiert kein Auge trocken bleiben wird“

Die Anhäufung von Superlativen ist rekordverdächtig und das Gegenteil von informativ-journalistischer Arbeit.

„Niemand Geringeres als die berühmte Kabarettistin und Schauspielerin Monika Gruber“

Seriöser Journalismus hätte zumindest darauf hingewiesen, dass Monika Gruber inzwischen eher „berüchtigt“ denn berühmt ist. Sie hatte verantwortlich die Demo in Eching am 12.06.2023 organisiert, auf der Hubert Aiwanger unverhohlen zum Sturm gegen die gewählte, demokratische Regierung aufrief.

„… präsentieren die humorvollen, frechen und charmanten Umdeutungen der drei weltberühmten Opern“

Ob die Umdeutungen tatsächlich humorvoll etc. sind, kann seriöser Journalismus nur in der Nachschau beurteilen, üblicherweise im Format einer Theaterkritik. Wenn Derartiges in einer Vorankündigung behauptet wird, ist es Werbung.

Nun folgt ein Abschnitt, der sogar als doppelte Werbung bzw. Schleichwerbung bezeichnet werden kann:

„Das familiengeführte Unternehmen, BECK LIVING, eines der deutschlandweit führenden Häuser im Exterior-Designbereich, ist ein weiterer neuer offizieller Hauptsponsor der Thurn und Taxis Schlossfestspiele 2024. Bereits seit über 100 Jahren findet BECK LIVING attraktive und hochwertige Design-Möbelstücke und Accessoires, die das Lebensumfeld und den Alltag bereichern. Im großen Showroom finden sich sowohl Design-Klassiker als auch die neuesten Trends der Exterior-Design-Möbelindustrie (www.beck-living.de).“

Was ein Anzeigentext für „BECK LIVING“ innerhalb einer Anzeige für die Thurn und Taxis Schlossfestspiele zu suchen hat, versteht nur, wer die Hintergründe kennt. 2023 beendetet nach über 20 Jahren der bisherige Hauptsponsor BMW sein Engagement. Zu den Hintergründen teilte BMW dem Spiegel mit:

„Man nehme den Boykottaufruf »sehr ernst«, sagte ein Sprecher dem Spiegel. BMW stehe für Toleranz, Antidiskriminierung, Chancengleichheit, Freiheit, Interkulturalität und Diversität. »Diesen – für uns unverhandelbaren – Grundwerten stehen dokumentierte Aussagen von Gloria Fürstin von Thurn und Taxis entgegen.«“ („Protest gegen Fürstin »Thurn und Toxisch«“, Spiegel 11.05.2023)

Gloria von Thurn und Taxis ist Schirmherrin der „Thurn und Taxis Schlossfestspiele“. Da diese öffentlich Positionen vertritt, die demokratischen Grundwerten diametral entgegenstehen, gibt es jährlich Boykottaufrufe. TVA unterschlägt jedoch den Rücktritt des Weltunternehmens BMW. Stattdessen wird das Sponsoring durch ein vergleichsweise redundantes Unternehmen als großer Erfolg hingestellt.

Das ist Verbraucher*innentäuschung. Potenziellen Käufer*innen von Tickets für die Thurn und Taxis Schlossfestspiele werden in die Irre geführt. Sie werden nicht über die Problematik des Veranstaltungsortes informiert. Bei entsprechender Aufklärung würden vermutlich viele eine andere Entscheidung treffen, denn die Demonstrationen der letzten Zeit belegen, die überwältigende Mehrheit der Bevölkerung distanziert sich klar von rechtem, demokratiefeindlichem Gedankengut.

Es sei der Vollständigkeit halber darauf hingewiesen, dass auch der Deutsche Presserat Schleichwerbung nachdrücklich verurteilt. Aus dem Pressekodex:

„Ziffer 7 – Trennung von Werbung und Redaktion
Die Verantwortung der Presse gegenüber der Öffentlichkeit gebietet, dass redaktionelle Veröffentlichungen nicht durch private oder geschäftliche Interessen Dritter oder durch persönliche wirtschaftliche Interessen der Journalistinnen und Journalisten beeinflusst werden. Verleger und Redakteure wehren derartige Versuche ab und achten auf eine klare Trennung zwischen redaktionellem Text und Veröffentlichungen zu werblichen Zwecken. Bei Veröffentlichungen, die ein Eigeninteresse des Verlages betreffen, muss dieses erkennbar sein.

Richtlinie 7.1 – Trennung von redaktionellem Text und Anzeigen
Bezahlte Veröffentlichungen müssen so gestaltet sein, dass sie als Werbung für den Leser erkennbar sind. Die Abgrenzung vom redaktionellen Teil kann durch Kennzeichnung und/oder Gestaltung erfolgen. Im Übrigen gelten die werberechtlichen Regelungen.

Richtlinie 7.2 – Schleichwerbung
Redaktionelle Veröffentlichungen, die auf Unternehmen, ihre Erzeugnisse, Leistungen oder Veranstaltungen hinweisen, dürfen nicht die Grenze zur Schleichwerbung überschreiten. Eine Überschreitung liegt insbesondere nahe, wenn die Veröffentlichung über ein begründetes öffentliches Interesse oder das Informationsinteresse der Leser hinausgeht oder von dritter Seite bezahlt bzw. durch geldwerte Vorteile belohnt wird. Die Glaubwürdigkeit der Presse als Informationsquelle gebietet besondere Sorgfalt beim Umgang mit PR-Material.“

Auch der Rundfunkstaatsvertrag spricht sich klar gegen Schleichwerbung aus:

„Im Sinne dieses Staatsvertrages ist (…) Schleichwerbung die Erwähnung oder Darstellung von Waren, Dienstleistungen, Namen, Marken oder Tätigkeiten eines Herstellers von Waren oder eines Erbringers von Dienstleistungen in Sendungen, wenn sie vom Veranstalter absichtlich zu Werbezwecken vorgesehen ist und mangels Kennzeichnung die Allgemeinheit hinsichtlich des eigentlichen Zweckes dieser Erwähnung oder Darstellung irreführen kann. Eine Erwähnung oder Darstellung gilt insbesondere dann als zu Werbezwecken beabsichtigt, wenn sie gegen Entgelt oder eine ähnliche Gegenleistung erfolgt.“

„(7) Schleichwerbung, Produkt- und Themenplatzierung sowie entsprechende Praktiken sind unzulässig. Soweit in den §§ 15 und 44 Ausnahmen zugelassen sind, muss Produktplatzierung folgende Voraussetzungen erfüllen:

1. Die redaktionelle Verantwortung und Unabhängigkeit hinsichtlich Inhalt und Sendeplatz müssen unbeeinträchtigt bleiben,

2. die Produktplatzierung darf nicht unmittelbar zu Kauf, Miete oder Pacht von Waren oder Dienstleistungen auffordern, insbesondere nicht durch spezielle verkaufsfördernde Hinweise auf diese Waren oder Dienstleistungen, und

3. das Produkt darf nicht zu stark herausgestellt werden; dies gilt auch für kostenlos zur Verfügung gestellte geringwertige Güter. Auf eine Produktplatzierung ist eindeutig hinzuweisen. Sie ist zu Beginn und zum Ende einer Sendung sowie bei deren Fortsetzung nach einer Werbeunterbrechung oder im Hörfunk durch einen gleichwertigen Hinweis angemessen zu kennzeichnen.“

Um eine seriöse Berichterstattung in Regensburg wieder herzustellen bitte ich Sie, entsprechende Schritte gegen die meines Erachtens unlauteren Machenschaften des Fernsehsenders TVA zu ergreifen. Um Information über den weiteren Verlauf der Strafanzeige wird gebeten.

Mit freundlichen Grüßen,
(Unterschrift)

 

Anlagen:

  1. Homepageseite Odeon Concerte Reiter „Sponsoren“
    https://www.schlossfestspiele-regensburg.de/odeon-concerte/sponsoren-partner.html

  2. 13.10.2023, Thurn und Taxis Schlossfestspiele 2024: Erste Highlights und neuer Hauptsponsor
    https://www.tvaktuell.com/thurn-und-taxis-schlossfestspiele-2024-erste-highlights-und-neuer-hauptsponsor-567433/

  3. 03.11.2023, 2024: Zucchero kommt zu den Thurn und Taxis Schlossfestspielen
    https://www.tvaktuell.com/2024-zucchero-kommt-zu-den-thurn-und-taxis-schlossfestspielen-570802/

  4. 16.12.2023, Thurn und Taxis Schlossfestspiele 2024: Umberto Tozzi kommt!
    https://www.tvaktuell.com/thurn-und-taxis-schlossfestspiele-2024-umberto-tozzi-kommt-578117/

  5. 19.01.2024, Thurn und Taxis Schlossfestspiele: Opern auf Bayrisch mit Gerd Anthoff, Monika Gruber und Michael Lerchenberg
    https://www.tvaktuell.com/regensburg-opern-auf-bayrisch-mit-gerd-anthoff-monika-gruber-und-michael-lerchenberg-bei-den-thurn-und-taxis-schlossfestspielen-583283/

  6. 23.01.2024, Regensburg: Stern-Center ist neuer offizieller Hauptsponsor der Thurn und Taxis Schlossfestspiele
    https://www.tvaktuell.com/regensburg-stern-center-ist-neuer-offizieller-hauptsponsor-der-thurn-und-taxis-schlossfestspiele-583743/

  7. TVA-Playlist Thurn und Taxis Schlossfestspiele 2023:
    https://www.tvaktuell.com/mediathek/playlist/thurn-und-taxis-schlossfestspiele-2023/

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