Zweckentfremdung und kein Ende:
Mogelsatzung jetzt in Fettrot

Die sogenannte Regensburger “Zweckentfremdungssatzung” hat es inzwischen zu einiger Berühmtheit gebracht. Sogar das BR-Magazin “quer” berichtete über die Regensburger Zweckentfremdungs-Ermöglichungs-Satzung. Und nach wie vor lässt die Regensburger Verwaltung kein Fettnäpfchen aus, um sich lächerlich zu machen. Aber was macht das, wenn der Stadtrat dumpfbackig bräsig wie eh und je auch noch dem unverschämtesten Verwaltungshandeln gläubig und brav seinen Segen gibt.

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Aus der Stadtratsvorlage VO/21/17552/63 für den 09.02.2021 – Zugriff 03.02.2021

Nürnberg 110, Regensburg null

Die Blamage könnte kaum größer sein: Während Nürnberg mit ihrer Satzung in einem Jahr über hundert Wohnungen wieder ihrem eigentlichen Zweck zuführen konnte, nämlich Wohnraum für Nürnberger:innen zu sein, waren es in Regensburg im selben Zeitraum exakt null. Grund: Die Regensburger Zweckentfremdungssatzung verleiht ganz explizit illegalen Ferienwohnungen und illegalem Leerstand Bestandsrecht! Schon vor der Verabschiedung hatte Recht auf Stadt alle Stadträt:innen über dieses Faktum aufgeklärt.

Vom Rechercheteam des Magazins “quer” darob zur Rede gestellt, antwortete die Regensburger Stadtverwaltung treuherzig:

“Die Ferienwohnungen liegen in Regensburg überwiegend in der Altstadt und sind für den Wohnungsmarkt wegen der hohen Mieten für die Bürger*innen weniger interessant.”

Darüber lacht ganz Bayern, während alle Regensburger Mieter:innen empört sind. Normalerweise gehört eine Verwaltung, welche ganz offensichtlich die Entvölkerung der Innenstadt nicht nur akzeptiert, sondern faktisch befördert und obendrein auch noch so bescheuert ist, das offen zuzugeben, in die Wüste geschickt. Doch der Regensburger Stadtrat ignoriert fast schon bewunderungswürdig standhaft jede rationale Kritik an der Schaidinger- und Wolbergs-Verwaltung unüberhörbar mit kollektivem Schweigen.

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Aus der Stadtratsvorlage VO/21/17552/63 für den 09.02.2021 – Zugriff 03.02.2021

Versagen in Rot

Und mensch muss sagen, die Verwaltung macht es dem Stadtrat nicht gerade leicht. Fast könnte eine aufgeklärte Menschin meinen, die Verwaltung ist nicht wirklich dumm, sondern macht sich im Gegenteil vielmehr lustig über die gewählten Vertreter:innen des Bürger:innenwillens.

In der Vorlage für den 09.02.2021 “Vollzug der Baugesetze; Verzeichnis der im Amtsweg behandelten Baugesuche und Vorbescheide” werden die Rät:innen mit roter Fettschrift geradezu mit der Nase in die Jauche ihres eigenen Versagens getunkt. Dort heißt es nämlich bezüglich der Genehmigung von Nutzungsänderungen von Wohnraum zu Ferienwohnungen respektive Büro:

“Es handelt sich um Verfahren, bei denen die Nutzungsänderung bereits vor Inkrafttreten der Zweckentfremdungssatzung erfolgte.”

Das könnte zwar bedeuten: Hallo liebe Stadträt:innen, es tut uns leid, dass wir euch eine so dämliche Zweckentfremdungssatzung zur Entscheidung vorlegten, die nichts aber auch gar nichts bewirkt, sondern die Sache um ein Vielfaches verschlimmert, weil vordem illegale Ferienwohnungen und Nutzungsänderungen durch die Satzung legitimiert werden.

Doch da ja damals die Verwaltung mit Absicht handelte und dem Stadtrat genauestens erklärte, dass die Satzung in der vorgeschlagenen Form nichts bewirken werde:

„… der Bestand an Ferienwohnungen bliebe dem touristischen Markt damit weiterhin erhalten.“

dürfte der eigentliche Sinn der Rotschrift wohl eher folgendermaßen lauten:

Haha! Unser Plan hat funktioniert! Noch die nächsten 20 Jahre kann jeder Depp behaupten, die Ferienwohnung war schon vorher da und wir werden sie genehmigen. Aber ihr wart ja so mit eurem Wahlkampf beschäftigt und wolltet unbedingt so tun, als ob ihr etwas für bezahlbaren Wohnraum macht, dass ihr die vollkommen blödsinnige Satzung einstimmig verabschiedet habt. Haha!

Ob wohl kommenden Dienstag, wenn die Nutzungsänderungen im Ausschuss von Berichterstatterin Schimpfermann vorgestellt werden, endlich ein:e Stadträt:in aufsteht und sagt: “So nicht!”?

Klar, ist nur eine rhetorische Frage.

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