Kommunales Pflegeheim St. Michael:
Michlstift besser als Bürgerheim Kumpfmühl – Begründung der Schließung nur „Vorentwurf“

Qualitätsprüfung durch MDK

Seit Wochen argumentiert die Stadt, im Bürgerstift St. Michael, meist kurz „Michlstift“ genannt, sei eine zeitgemäße Pflege nicht mehr gewährleistet. Doch diese Aussage ist falsch. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK), der im staatlichen Auftrag in regelmäßigen Abständen alle Pflegeheime prüft, vergab an das Michlstift die Gesamtnote 1,1. Das neu gebaute Bürgerheim Kumpfmühl dagegen kam „nur“ auf 1,3. (Quelle: http://www.aok-pflegeheimnavigator.de)

Michlstift besser als Bürgerheim Kumpfmühl – Begründung der Schließung nur VorentwurfGerade im Bereich „Pflege und medizinische Versorgung“ schnitt das Michlstift mit der Note 1,2 deutlich besser ab als das nach modernsten Gesichtspunkten errichtete Bürgerheim Kumpfmühl (1,6).

Die Stadt führte auch an, es gäbe in Altersheimen immer weniger „Rüstige“ und mehr und mehr Pflegefälle, wie z.B. schwer demenzkranke Menschen, darum sei das Michlstift nicht mehr haltbar. Doch vor allem hinsichtlich der Pflege Demenzkranker lässt das Michlstift keine Wünsche offen: Bestnote 1.0.

Trotzdem behauptete die Stadt in ihrer Pressemitteilung vom 10.03.2015, das Michlstift „entspricht nur noch bedingt den Anforderungen einer zeitgemäßen Pflege“. Pikant an der Sache: Die Prüfung des Michlstifts durch den MDK erfolgte am 27.02.2015, nicht einmal zwei Wochen bevor Oberbürgermeister Joachim Wolbergs die Schließung des Bürgerstifts verkündete.

Städtische Heimaufsicht redet Michlstift schlecht

Auch bei der von der Stadt einberufenen Informationsveranstaltung am 22.05.2015 zur beabsichtigten Schließung des Michlstifts war der Prüfbericht des MDK kein Thema. Im Gegenteil. Roland Gerth von der städtischen Heimaufsicht (FQA) bemühte sich nach Kräften, das Michlstift schlecht zu reden.

So versuchte er dem durchaus kritischen Publikum einzureden, die 14-qm-Zimmer des Bürgerheims Kumpfmühl seien in Wahrheit größer, als die im Schnitt 20 qm messenden Zimmer des Michlstifts. Erst auf kritische Nachfrage einer Zuhörerin musste er eingestehen: „Von der Bruttogröße wäre das Zimmer im Michlstift größer, das ist richtig.“

Auch stellte Gerth groß heraus, im Michlstift gäbe es einige Zimmer ohne Nasszelle. Dass es auch im Bürgerheim Kumpfmühl Zimmer ohne Dusche gibt, weil für sehr eingeschränkte Bewohner_innen ein eigenes Bad einfach keinen Sinn macht, verschwieg er geflissentlich.

Gerth scheute auch nicht vor handfester Manipulation zurück. So zeigte er ein Bild vom Michlstift, auf dem der Aufenthaltsbereich an einen Gang anschließt. Die Senior_innen fänden im Michlstift keine Ruhe, so Gerth, da sie von Vorbeigehenden auf dem Gang gestört würden. Dies sei aus „pflegefachlicher Sicht“ sehr nachteilig.

In einem zweiten Bild aus dem Bürgerheim Kumpfmühl war ein vermeintlich abgeschlossener Aufenthaltsraum zu sehen. Hier hätten die Senior_innen ihre Ruhe, so Gerth. Allerdings war hier der Bildausschnitt so gewählt, dass der angrenzende Gang nicht zu sehen war, wie zwei Aktive der Initiative Recht auf Stadt feststellten. Sie hatten sich am selben Tag von Frau Elisabeth Hetzenecker das Bürgerheim Kumpfmühl ausführlich zeigen lassen.

Frau Hetzenecker erklärte übrigens, dass gerade aufgrund moderner, pflegefachlicher Erkenntnisse Aufenthaltsraum und Gang in Kumpfmühl offen gebaut worden seien, da die Bewegung auf dem Gang für demente Bewohner_innen eine Abwechslung und damit Anregung bedeute.

Schließlich kam Gerth noch auf angeblich sehr viele „Treppensituationen“ und schiefe Ebenen im Michlstift zu sprechen. Auch hier musste ein Zuschauer das Detail ergänzen, dass jeweils in unmittelbarer Nähe ein Aufzug vorhanden sei. Gerth darauf: „Natürlich, klar, aber es gibt bei älteren Menschen das Problem der Ungeduld.“

Brandschutz: „Das ist gar nicht so aufwendig“

Gerths Ausführungen sind umso verwunderlicher, als dass der offizielle Prüfbericht der städtischen Heimaufsicht vom 20.03.2015 keine der von ihm vorgebrachten Problembereiche enthält. Lediglich der Brandschutz wird als erheblicher Mangel angegeben.

Aber hier hat Oberbürgermeister Joachim Wolbergs selbst Entwarnung gegeben. Auf besagter Infoveranstaltung sagte er dazu: „Wir müssen brandschutztechnisch Dinge nachrüsten, kurioserweise in dem neu angebauten Teil am Michlstift. Das ist aber gar nicht so aufwendig, da müsste man gar nicht so viel machen, man müsste im Wesentlichen Außentreppen anbringen. Das Ganze würde so 120 000 bis 150 000 Euro kosten.“

Denkmalschutz? Privatisierung!

Aus Denkmalschutzgründen, so Wolbergs bei der Informationsveranstaltung, seien aber „pflegerische Umbauten“ nicht möglich. Wolbergs wörtlich: „Der Denkmalschutz verbietet das.“

Doch auch hier muss Einspruch angemeldet werden. Abgesehen davon, dass es nach dem Prüfbericht des MDK zu schließen, höchst fraglich ist, ob Umbauten überhaupt nötig sind, beziehen sich die angegebenen Mängel hauptsächlich auf den Neubau und fallen somit nicht unter den Denkmalschutz. Einige wenige Zimmer mit Nasszellen nachzurüsten, dürfte auch kein Problem darstellen, da hierbei keine tragenden Wände betroffen sind.

Was aber am befremdlichsten ist: Der Denkmalschutz wurde bislang von der Stadt in Sachen Michlstift noch gar nicht konsultiert. Wie Klaus Heilmeier und Eugen Trapp von der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde der Initiative Recht auf Stadt gegenüber übereinstimmend bestätigen, hat die Stadt weder bezüglich Pflegeumbauten, noch wegen einer anderen Nutzung des Michlstifts mit der Behörde Kontakt aufgenommen.

Somit bleibt als letztes Argument der Stadtspitze für die Schließung des Michlstifts die vielen freien Heimplätze in Regensburg, laut Wolbergs ca. 250 Stück.

Doch die städtischen Pflegeplätze sind voll belegt, Leerstände haben nur die Privaten. Aus dem letzten Beteiligungsbericht der Stadt Regensburg von 2013 geht hervor, dass das Bürgerheim im Schnitt eine Auslastung von 93 % hatte, das Michlstift sogar von 96 %. Mehr geht aufgrund der unvermeidlichen Fluktuation nicht.

Auch 2015 waren die beiden städtischen Heime entsprechend der zur Verfügung gestellten Plätze stets ausgebucht, ja, sogar überbelegt. Wegen der noch fehlenden Brandschutzvorkehrungen darf das Michlstift laut Gerth zur Zeit eigentlich nur 65 Bewohner_innen beherbergen, es waren aber zum April diesen Jahres nach seinen Angaben sogar 78!

Das heißt aber letztendlich, die Stadt baut ihre eigenen, sehr beliebten Heimplätze ersatzlos ab, damit private Anbieter ihre Heime voll bekommen. Diese Praxis hat einen mittlerweile geläufigen Namen: Privatisierung!

Schließung wird begründet mit bloßem Vorentwurf

Wie schon bei ihrer Berufung auf den Denkmalschutz, hat die Stadtspitze es offensichtlich auch in Sachen zu erwartender Kosten versäumt, belastbare Stellungnahmen bei den zuständigen Fachstellen einzuholen.

In der ersten Pressemitteilung der Stadt vom 10.03.2015 hieß es: „15 Mio. Euro müssten in die Sanierung des Bürgerstifts St. Michael investiert werden.“ Und weiter: „Vor diesem Hintergrund ist ein auch nur ansatzweise wirtschaftlicher Betrieb völlig ausgeschlossen.“ Nun stellt sich heraus, die Kostenschätzung, auf die sich die Stadt beruft, ist laut Ewald Procher vom Amt für Hochbau und Gebäudeservice „weniger als ein Entwurf, ein Vorentwurf“, ja, es sei nicht einmal ein amtliches Dokument.

Hintergrund: Die Initiative „Recht auf Stadt“ stellte Anfang Mai einen Antrag auf Einsichtnahme und Kopie der Kostenschätzung. Sie berief sich ausdrücklich auf die 2011 von der Stadt verabschiedete Satzung zur Informationsfreiheit. Darin heißt es: „Jede Einwohnerin und jeder Einwohner der Stadt Regensburg (…) hat Anspruch auf freien Zugang zu den bei der Stadtverwaltung vorhandenen amtlichen Informationen nach Maßgabe dieser Satzung.“

Beim Termin am 08.06.2015 im Hochbauamt erläuterte Procher Vertreter_innen der Initiative zwar die einzelnen Posten der Schätzung, verweigerte aber kategorisch die Herausgabe mit der Begründung, es sei nur ein Vorentwurf und in diesem Sinne noch nicht einmal ein amtliches Dokument und daher nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Auf die erstaunte Nachfrage der Initiative, dass der Oberbürgermeister die Ergebnisse der Schätzung bereits in die Öffentlichkeit getragen habe, meinte Procher: Was der Oberbürgermeister mache, sei dessen Sache.

Immerhin konnte die Initiative bei der Einsichtnahme feststellen, dass der weit überwiegende Teil der knapp 15 Millionen Euro reine Sanierungsmaßnahmen betreffen, die in jedem Fall investiert werden müssen, auch wenn das Michlstift als Senior_innenheim aufgegeben werden sollte. Beispielsweise waren die Sanierung von Rissen in der denkmalgeschützten Rokokokapelle oder Ausbesserungen in der Verkabelung aufgeführt.

Doch die Mängel können nicht allzu gravierend sein. Die Schätzung des Hochbauamts gibt einen Zeitrahmen für die Sanierung bis 2025 vor! Kein Wunder, denn das Michlstift wurde bereits 2001 generalsaniert.

Damit aber wird das Agieren der Stadt in Sachen Michlstift immer unverständlicher. Wenn das Geld sowieso ausgegeben werden muss und es laut Stadt noch vollkommen unklar sei, was mit dem Michlstift geschehen soll, warum soll es geschlossen werden?

Keine nachvollziehbaren Gründe für die Schließung

Es wird immer deutlicher: Es gibt keine nachvollziehbaren Gründe für die Schließung des Michlstifts. Alle angeführten Argumente musste die Stadt sukzessive zurückziehen oder haben sich als unhaltbar herausgestellt. Damit wird die Nervosität verständlich, mit der Oberbürgermeister Wolbergs auf die Petition „Das Michlstift muss bleiben“ reagierte: Die Stadt hat letztendlich nichts in der Hand, um die Schließung zu begründen.

Die Initiative Recht auf Stadt fordert daher alle Stadträtinnen und -räte, gleich welcher Fraktion, eindringlich auf, sich ihrer Verantwortung auch oder gerade unseren älteren Mitbürger_innen gegenüber bewusst zu werden, die angegebenen Gründe für eine Schließung gewissenhaft zu prüfen und sich klar gegen „Die Vertreibung aus dem Paradies“ (Mittelbayerische Zeitung, 03.04.2015) auszusprechen.

Rechtliche Seite ungeklärt

Die Initiative Recht auf Stadt rät allen Bewohner_innen und deren Angehörigen dringend, vorsorglich Widerspruch gegen eine Umverlegung oder gar Kündigung ihres Vertrages einzulegen. Verträge mit Heimen sind unbefristet, Örtlichkeit und Leistungen werden darin genau festgelegt. Nur aus wichtigem Grund kann ein Heimbetreiber einen Vertrag kündigen oder Örtlichkeit und Leistung ändern. Wichtige Gründe kann die Stadt aber bislang nicht liefern.

Außerdem liegt unter Umständen arglistige Täuschung vor, da die Stadt, wie Wolbergs bei der Informationsveranstaltung ausführte, bereits 2010 die Schließung festgelegt hat: „Ich habe mich damals [2010] mit meinem Amtsvorgänger darauf verständigt, dass wir das Michlstift in jedem Fall verlassen werden.“ Trotzdem wurden nach Informationen Angehöriger weiterhin unbefristete Verträge abgeschlossen, ohne die Vertragspartner über die beabsichtigte Schließung zu informieren. Hier könnten Bewohner_innen auf Schadensersatz klagen.

25.06.2015
Recht auf Stadt – Regensburg
Ansprechpartner: Kurt Raster
Tel: 0941 / 700 299
https://rechtaufstadt-regensburg.de
https://www.facebook.com/ras.regensburg
ras@rechtaufstadt-regensburg.de

Link zur Petition:
https://www.openpetition.de/petition/online/das-michlstift-muss-bleiben

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