Zweckentfremdungssatzung:
Beschwerde gegen Regierungsvizepräsident Florian Luderschmid

Die Farce um die Regensburger Zweckentfremdungssatzung, welche die illegale Vernichtung von Wohnraum nicht verhindert, sondern nachträglich legalisiert, geht weiter. Auch Regierungsvizepräsident Florian Luderschmid sieht darin offenbar kein Problem. Recht auf Stadt legt nun auch gegen diesen Dienst- bzw. Fachaufsichtsbeschwerde ein.

Luderschmid

Regierungsvizepräsident der Oberpfalz Florian Luderschmid

Regierung der Oberpfalz
z.H. Regierungspräsident Walter Jonas
Emmeramsplatz 8
93047 Regensburg

 

  • Dienst/Fachaufsichtsbeschwerden gegen
    • Herrn R. K.
    • Herrn „Abteilungsdirektor“
    • Herrn Florian Luderschmid
  • Anzeige der Wohnraumzweckentfremdungssatzung der Stadtverwaltung Regensburg

Sehr geehrter Herr Regierungspräsident Jonas!

Es wird Zeit, dass Sie die offensichtliche Rechtsfreiheit von illegalen Zweckentfremdungen in Regensburg endlich zur Chefsache machen.

Der Eiertanz um die Zuständigkeit bezüglich der rechtlichen Beurteilung der Regensburger Zweckentfremdungssatzung bzw. deren Umsetzung nimmt immer skurrilere Formen an. Während die Regensburger Verwaltung sich auf einen angeblich „übertragenen Wirkungsbereich“ beruft, begründet die Regierung der Oberpfalz ihre Untätigkeit mit dem angeblich „eigenen Wirkungskreis“ der Kommune.

Fakt ist jedoch: Es betrifft beide Rechtsgebiete: Aus unserem jüngsten diesbezüglichen Schreiben an die Stadtverwaltung Regensburg: (siehe Anhang):

„Es ist offensichtlich, dass die Rechtslage sowohl von der Regierung der Oberpfalz als auch von der Verwaltung und dem Beschwerdeprüfer Reichsthaler willkürlich ausgelegt wird. In Wahrheit umfasst die Zweckentfremdungssatzung in der Anwendung durch die Verwaltung beide Gebiete, denn mit der Zweckentfremdung (laut Regierung eigener Wirkungskreis) werden illegale Ferienwohnungen (laut Verwaltung übertragener Wirkungskreis) legalisiert.

Statt beide Gebiete und darauf fußend das Handeln von Herrn Frohschammer auf Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen, klauben sich Regierung und Verwaltung jeweils den Aspekt heraus, der sie angeblich nicht betrifft, um nicht tätig zu werden. Ein peinliches Schauspiel.“

Fakt ist auch, dass in Regensburg einerseits offensichtlich illegale Zweckentfremdungen keinerlei Verfolgung fürchten müssen. Anderseits soll über diesen Sachverhalt nichts an die Öffentlichkeit gelangen. Dass es auch anders geht, zeigt München. Die Süddeutsche meldete vor kurzem: „Wohnraum-Ermittler präsentieren Erfolgsbilanz. Der Kampf gegen Zweckentfremdung lohnt sich: Das Sozialreferat kann 450 Wohnungen wieder ihrem ursprünglichen Zweck zuführen.“ (siehe Anhang)

Dienst/Fachaufsichtsbeschwerden gegen Herrn Florian Luderschmid

Der Fall wurde von uns bereits in den vorausgegangenen Schreiben samt Anhängen ausführlich dargelegt. Bislang ging noch keiner Ihrer Mitarbeitenden sachlich objektiv auf unsere Argumente ein. Herr Vizepräsident Florian Luderschmid macht leider keine Ausnahme.

Um Wiederholungen zu vermeiden, analysieren wir lediglich Herrn Luderschmids konkrete Ausführungen, nicht seine Versäumnisse. Nach wir vor halten wir unsere Anzeige aufrecht und erwarten eine entsprechende Bearbeitung. Nach wie vor halten wir unsere Beschwerdegründe gegen Herrn R. K. und Herrn „Abteilungsdirektor“ aufrecht und erwarten eine inhaltliche und seriöse Bearbeitung.

Wir hatten uns über Herrn „Abteilungsdirektor“ beschwert, da er uns ein vollkommen anonymes Schreiben zusandte. Herr Luderschmid antwortet mit Datum 06.04.2022:

„Soweit Sie die äußerliche Gestaltung dieses Antwortschreibens bemängeln, dürfen wir mitteilen, dass dem Grund für die fehlenden Angaben im Briefkopf intern nachgegangen wird. Zu Ihren Mutmaßungen in Bezug auf den Begriff „Abteilungsdirektor“ verweisen wir auf die im Bayerischen Beamtenrecht gängigen Amtsbezeichnungen. Am Inhalt dieses Schreibens ändert sich dadurch jedoch nichts.“

Herr Vizepräsident Luderschmid bringt das Kunstück fertig, einerseits die „fehlenden Angaben im Briefkopf“ einzugestehen, andererseits fährt er unbeeindruckt mit der lächerlichen Geheimhaltung fort, denn den Namen des ominösen „Abteilungsdirektors“ verschweigt er ebenfalls.

Wie schon Herr „Abteilungsdirektor“ versucht auch Herr Luderschmid, zwischen „Dienst-“ und „Fachaufsichtsbeschwerde“ zu unterscheiden, also zwischen persönlichem Fehlverhalten oder fachlichem Versagen:

„Ihre Ausführungen liefern insbesondere keine weiteren Anhaltspunkte für persönliches Fehlverhalten der von Ihnen genannten Personen, so dass eine dienstaufsichtliche Überprüfung des Verhaltens weder unserer Mitarbeiter noch der Mitarbeiter bzw. der Oberbürgermeisterin der Stadt Regensburg angezeigt ist. Vielmehr führen Sie trotz Ihrer Bezeichnung als „Dienstaufsichtsbeschwerden“ schwerpunktmäßig inhaltliche Argumente an, woraus sich die fachlich fehlerhafte Einschätzung der Regierung als Aufsichtsbehörde ergeben soll.“

Allerdings hatten wir die Beschwerde gegen den Herrn „Abteilungsdirektor“ ausdrücklich mit „Dienst/Fachaufsichtsbeschwerde“ überschrieben, was Herr Vizepräsident Luderschmid offensichtlich geflissentlich überlesen hat.

Herr Luderschmid fährt fort:

„Ihr Ziel der aufsichtlichen Überprüfung der Zweckentfremdungssatzung der Stadt Regensburg kann jedoch mit dem Instrument der Dienstaufsichtsbeschwerde nicht weiterverfolgt werden. Die rechtsaufsichtliche Überprüfung hat bereits stattgefunden und wurde Ihnen mit Schreiben vom 02.02.2021 erläutert, sich wiederholende Prüfungen erübrigen sich ohne neue Erkenntnisse zum Sachverhalt und werden auch nicht weiter erfolgen“

Das ist schon Chuzpe sondergleichen: Herr Luderschmid behauptet, die „rechtsaufsichtliche Überprüfung“ habe bereits stattgefunden und führt als Beleg ausgerechnet das Schreiben von Herrn R. K. vom 02.02.2021 an, über das wir Beschwerde führten. Arroganter und fadenscheiniger können Anliegen von Bürger*innen kaum noch zurückgewiesen werden.

„Selbstverständlich bleibt es Ihnen unbenommen, den Rechtsweg im Rahmen einer Normenkontrolle zu beschreiten bzw. eine Überprüfung durch die übergeordnete Aufsichtsbehörde, hier das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration als Obere Rechtsaufsichtsbehörde, Art. 110 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern, anzufragen.“

Vielen Dank an Herrn Luderschmid, dass er die Arbeit, die eine pflichtbewusste Aufsichtsbehörde eigentlich selbst erledigen soll, den Bürger*innen aufhalsen will.

Allerdings würde eine Normenkontrollklage wenig bringen, denn es geht nicht so sehr um eine Satzungsformulierung, sondern um eine unseres Erachtens rechtswidrige Praxis. Denn der im Grunde nicht juristisch zu beanstandende Abschnitt aus der Regensburger Wohnraumzweckentfremdungssatzung lautet:

„(3) Wohnraum liegt nicht vor, wenn der Raum bereits vor dem Inkrafttreten dieser Satzung und seitdem ohne Unterbrechung anderen als Wohnzwecken diente“

In Regensburg wird dieser Passus aber folgendermaßen umgesetzt:

(3) Wohnraum liegt nicht vor, wenn der Raum bereits vor dem Inkrafttreten dieser Satzung und seitdem ohne Unterbrechung auch in gesetzeswidriger Weise anderen als Wohnzwecken diente.

Dass dies offensichtlich rechtswidrig ist, dürfte auch der an Rechtsdingen anscheinend nicht besonders interessierte Herr Luderschmid erkennen.

Wir erwarten von Ihnen, Herr Jonas, dass Sie unseren Beschwerden endlich mit allen Konsequenzen nachkommen. Wie wir schon in unserer Beschwerde gegen Herr „Abteilungsdirektor“ schrieben, gehen wir inzwischen nicht mehr von einem Fehlverhalten einer Einzelperson aus, sondern offensichtlich herrscht zumindest in der kompletten betreffenden Abteilung der Regierung der Oberpfalz eine Mischung von ostentativer Arbeitsverweigerung, Wegschauen und Kumpelei. Es wird Zeit, dass Sie durchgreifen, Herr Jonas, um Schaden von Ihrer Einrichtung abzuwenden.

Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift) / Recht auf Stadt

Anlagen:

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