Bericht vom 11. Oktober 2023:
Arbeitserlaubnis – Arbeitspflicht

Infostand des Bündnis gegen AbschiebelagerBei der Kundgebung heute geht es unter anderem um die Unterbringung von Menschen mit Kindern im Abschiebelager und um frauenspezifische Belange. Außerdem kommen auch wieder Menschen aus Tunesien. Alle haben das gleiche Problem, dass die Sachleistungen sie entmündigen und das wenige Bargeld weder für eigenes Essen geschweige denn für eine anwaltliche Vertretung reicht.

Schon immer wollen die Menschen im Abschiebelager arbeiten, was ihnen aber verwehrt wird – außer bei den Hilfsarbeiten im Lager, die nur minimal entlohnt werden (siehe Bericht 1. März 2023 “Ausbeutung bleibt bestehen”).

Währenddessen bringt die Politik neue populistische Forderungen ins Spiel, wie z.B. die Arbeitspflicht. Seit Jahrzehnten wird in Deutschland Geflüchteten gezielt der Zugang zu Arbeit verwehrt und die mangelnde Arbeitserlaubnis als zusätzliches Druckmittel zur Entrechtung und Abschiebung verwendet. Wenn jetzt von Arbeitspflicht gesprochen wird, dann ist das eine gezielte Verdrehung der Tatsachen und mehr als sarkastisch. Der Großteil der Bevölkerung weiß jedoch nichts oder wenig von der Lebensrealität Geflüchteter in Deutschland, so dass das rassistische Konstrukt vom “faulen Asylbewerber” immer wieder aufgeht. Wenn Wirtschaftsminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) jetzt von einem “Talentscreening” in der Erstaufnahme spricht und davon dass “wer sich nicht über Arbeit ein Recht verdient hierbleiben zu können, abgeschoben werden soll”, dann bedient er genau diesen Rassismus.

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