Abschiebungsmaßnahme vor Gericht:
Sieg für Alassa Mfouapon beim Verwaltungsgericht Stuttgart wegen Polizeieinsatz in LEA Ellwangen 2018

Alassa Mfouapon hat mit seiner Klage gegen das Land Baden-Württemberg vor dem Verwaltungsgericht Recht bekommen. Der Kampf um grundlegende Rechte für geflüchtete Menschen geht weiter.

Alassa

2018 sollte aus der LEA Ellwangen ein Togoer nach Italien abgeschoben werden. Die Polizei hat ihn aus seinem Zimmer geholt und ihm Handfesseln angelegt. Gegen diese Maßnahme gab es einen lautstarken, aber friedlichen Protest. Die beiden Beamten haben es mit der Angst bekommen, sind abgezogen und haben den Togoer in Handschellen stehenlassen. Erst eine Stunde später kam ein Security-Mitarbeiter und nahm sie ihm ab. Die Handschellen, die verschwunden sind, sind der einzige messbare Schaden, der bei dieser angeblich aufstandsähnlichen Situation in Ellwangen entstand.

Rechtsanwalt Frank Jasenski berichtet: „Unser Mandant war damals in der LEA untergebracht und hat sich dort unter anderem als Dolmetscher engagiert, hat den Kontakt zu sozialen Einrichtungen gehalten und war einer der Sprecher der Geflüchteten. Mit der Klage wollte er unter anderem die Rechtswidrigkeit der polizeilichen Maßnahmen gegen seine Person bei diesem Einsatz feststellen lassen. Schon kurz nach der misslungenen Abschiebung war klar, dass eine Aktion stattfinden sollte. Dafür wurde, wie sich aus der Akte ergibt, erst mal Einsatzverpflegung für Polizeibeamte geordert. Nachdem das Essen bestellt war, dachte man auch noch über eine Rechtsgrundlage nach. Da man sonst nichts fand, wurde die LEA einfach zum »gefährlichen Ort« erklärt, an dem solche Razzien erlaubt sind. Aus unserer Sicht war das eine klare Strafaktion.

Die Polizei hatte dann alles am Start, was gut und teuer ist: SEK, Hubschrauber, Polizeihunde, rund 500 Beamte. Sie kamen kurz nach fünf Uhr morgens. Die Türen zu einem Drittel von 120 Zimmern wurden mit Rammböcken aufgebrochen, mit brachialer Gewalt drang die Polizei in die Zimmer ein. Die Leute wurden im Schlaf überrascht, einige Bewohner sind in Panik aus dem Fenster gesprungen.

Das Verwaltungsgericht hat alle Polizeihandlungen gegenüber unserem Mandanten – also das Eindringen in sein Zimmer, die Fixierung, die Durchsuchung seiner Person und seines Zimmers – als rechtswidrig bezeichnet, weil sie nicht verhältnismäßig waren. Das Gericht ist aber nicht unserer Argumentation gefolgt, dass die Maßnahmen schon deshalb unzulässig waren, weil die Zimmer der Geflüchteten eine geschützte Wohnung im Sinne des Grundgesetzes sind.“

Im Freundeskreis Flüchtlingssolidarität in „Solidarität International“ kämpfen Geflüchtete Seite an Seite mit solidarischen Menschen um ihre Rechte. Sie haben neben der direkten Prozessbegleitung mit Protesten auf den Gesamtzusammenhang der menschenverachtenden Flüchtlingspolitik aufmerksam gemacht. In ihrer Presseerklärung schreiben sie: “Das Urteil stellt fest, dass der Polizeieinsatz, so weit er den Kläger Alassa Mfouapon betraf, rechtswidrig war. Da aber alle Einwohner der Landeserstaufnahmestelle in dieser Nacht ähnlich behandelt wurden, würde sich daraus nach gesundem Menschenverstand ergeben, dass der gesamte Einsatz rechtswidrig war.“

Aber nachdem es in Deutschland wenig Orte gibt, wo Grundrechte so wenig gelten wie in Geflüchtetenunterkünften, muss unser Kampf auch hier weitergehen. Dennoch ist das Urteil ein großer Erfolg. Bundesinnenminister Horst Seehofer hatte sich damals an die Spitze einer unsäglichen Hetzkampagne gestellt und von einem »Schlag ins Gesicht der rechtstreuen Bevölkerung« gesprochen. Das Verwaltungsgericht hat jetzt festgehalten, dass der Einsatz tatsächlich ein Schlag ins Gesicht jedes Geflüchteten war. Die Polizei ist rechtswidrig vorgegangen.

Für uns als BgA ist klar, dass wir unseren Kampf auf allen Ebenen weiterführen müssen. Der Staat wird weiterhin versuchen seine Abschiebungen so störungs- und reibungslos wie möglich durchzuführen und jeglichen Widerstand brutal im Keim zu ersticken.

Kommentar abgeben

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert