3. Leerstandsaktionstag:
Polizei – Dümmer als die Polizei erlaubt?

Kommunalpolitisch engagierte Gruppen erleben im Umgang mit Behörden oft nur zwei Aggregatzustände: Vollkommene Unfähigkeit oder vollkommene Arroganz. Meist bedingt letzterer ersteren. Da sich gottgleiche Behördenmenschen offensichtlich über den Dingen wähnen, geben sie sich kaum Mühe im Faktischen. Aber dass das Faktische so plump erfunden und herbeifantasiert wird, wie von Regierungsdirektorin D., dürfte relativ einmalig sein.

2022 01 30 Drei Polizeifahrzeuge

Ein nebensächliches aber bezeichnendes Detail: Da es offensichtlich schlecht zu Frau D.s Erzählung von einer “angespannten Einsatzlage” passt, wurden aus drei Einsatzwagen einer.

An
Polizeipräsident Norbert Zink
Polizeipräsidium Oberpfalz
Bajuwarenstraße 2c
93053 Regensburg

 

Dienst/Fachaufsichtsbeschwerde gegen Regierungsdirektorin D.

Sehr geehrter Herr Polizeipräsident Norbert Zink,

am 25.02.2022 reichten wir im Zusammenhang mit einer Kundgebung am 30.01.2022 Beschwerde gegen die zuständige Polizei ein. Diese wurde von der Regierungsdirektorin D. mit Schreiben vom 05.04.2022 beantwortet.

Leider ist ihre Antwort in jeder Hinsicht ungenügend. Von einer objektiven Prüfung kann keine Rede sein. Unsere Darlegungen wurden ohne Begründung nahezu komplett übergangen. Offenbar sind wir in Frau D.s Augen Bürger*innen zweiter Klasse, deren Aussagen keinen Wahrheitswert besitzen. Wir sind empört über die gezeigte Arroganz. Wir fühlen uns persönlich herabgewürdigt und gedemütigt.

Hinzu kommen erhebliche Zweifel an der fachlichen Kompetenz von Frau D.. Es finden sich Schlampereien, rechtlich sehr fragliche Standpunkte bis hin zu offensichtlich freien Erfindungen und groben Fehlern.

Aus diesen Gründen erheben wir sowohl Dienst- als auch Fachaufsichtsbeschwerde.

Sachverhalt

Frau D. schreibt in ihrer Antwort:

„Das Ordnungsamt und die Polizei arbeiten bei der Betreuung und Terminierung von Versammlungen in der Regel zusammen. Dies gilt besonders für Veranstaltungen, für die eine Sperrung des Straßenverkehrs notwendig ist. Da eine solche Sperrung an einem Sonntag leichter umsetzbar ist, wurde unter Einbindung der Polizei entschieden, die Versammlung auf diesen Wochentag zu verlegen.“

Was uns hier besonders auffällt, ist Frau D.s Unbekümmertheit bezüglich Bürger*innenrechte. Mitnichten hat die Polizei das Recht, den Tag einer Versammlung festzulegen!

Zudem sei festgehalten, dass die Polizei eine Straßensperrung für keine kleine Sache hält.

„Sie beschweren sich darüber, dass zu Versammlungsbeginn um 15:30 Uhr keine Polizei vor Ort gewesen sei. Nach Schwierigkeiten mit Verkehrsteilnehmern seien nach etwa zwanzig Minuten zwei Beamte erschienen, die Ihren Angaben nach jedoch nichts von der geplanten Kundgebung gewusst hätten.“

Wir haben nicht von „zwei“ Polizeibeamten gesprochen, sondern verwandten das Wort „Polizeikräfte“. Tatsächlich waren es anfangs drei Polizeiwagen (siehe Bild im Anhang) mit unserer Erinnerung nach mindestens sechs Polizeibeamt*innen.

„Nachdem Sie den Polizeibeamten den Schriftverkehr mit dem Ordnungsamt vorgelegt hätten, sei eine Verkehrsregelung durch die Beamten erfolgt. Hierzu möchten wir Sie zunächst darauf hinweisen, dass eine polizeiliche Betreuung von Veranstaltungen der vorliegenden Art grundsätzlich nicht zwingend vorgeschrieben ist.“

Auch hier zeigt sich eine bemerkenswerte Sorglosigkeit von Frau D. gegenüber den Grundrechten von Bürger*innen. Die Polizei hat die „zwingende“ Aufgabe, diese Rechte zu schützen. Eines der wichtigsten Grundrechte ist die Versammlungsfreiheit. Allen Bürger*innen muss es möglich sein, gefahrlos an einer Kundgebung teilnehmen zu können. Es ist offensichtlich, dass die Sperrung einer üblicherweise stark befahrenen Straße große Risiken birgt. Wie Frau D. auf die Idee kommt, Veranstaltungen „der vorliegenden Art“ bedürften nicht „zwingend“ eines Schutzes, ist uns schleierhaft.

„Zwar war die besagte Versammlung bekannt und auch im Dienststellenkalender entsprechend vermerkt.“

Obwohl wir ausführlich berichteten, die eintreffende Polizei habe von der Kundgebung nichts gewusst, behauptet Frau D., die Versammlung sei bekannt gewesen. Damit geht Frau D. wie selbstverständlich davon aus, dass wir die Unwahrheit sagen. In einem Rechtsstaat müsste zumindest Aussage gegen Aussage konstatiert werden.

Allerdings geht aus D.s Antwort nicht hervor, ob sie die eingesetzten Beamten tatsächlich befragte. Nicht zuletzt, weil sie sich auch über die Anzahl der eingesetzten Polizist*innen irrte, gehen wir daher davon aus, dass ihre Darlegung eine reine Mutmaßung, um nicht zu sagen, freie Erfindung ist.

„Am 30.01.2022 war die Einsatzlage jedoch sehr angespannt, sodass die Streife der Pl Regensburg Süd erst mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung vor Ort eintreffen konnte. Eine beabsichtigte oder bewusste Verzögerung der Veranstaltung lag nicht vor.“

Es deutet viel darauf hin, dass Frau D. diese Version ebenfalls frei erfunden hat, denn nichts passt zusammen.

  • Einerseits behauptet sie, „Veranstaltungen der vorliegenden Art“ müssten nicht „zwingend“ betreut werden, womit sie einräumt, dass die Polizei die Betreuung offensichtlich nicht vorhatte, was wir in unserer Beschwerde als Vermutung anführten.

  • Dann schreibt sie, „die Streife der Pl Regensburg Süd“ konnte wegen einer angespannten Einsatzlage erst später eintreffen. Die Veranstaltung hätte also sehr wohl von Anfang an betreut werden sollen.

  • Die „angespannte Einsatzlage“ ist aber kaum glaubwürdig, da nicht nur eine Streife eintraf, sondern zeitgleich drei, wie unser Foto belegt. Von einem Polizeimangel kann daher kaum gesprochen werden.

  • Schließlich bleibt völlig offen, warum uns die eintreffenden Polizist*innen nichts von der angespannten Lage berichteten, sondern die Kundgebungsanmeldung bezweifelten. Erst nachdem sie unsere Unterlagen genau geprüft hatten, sorgten sie für die Straßensperrung.

„Wie Ihnen zudem bekannt sein dürfte, erfolgt die Betreuung von Versammlungen durch die Pl Regensburg Süd stets in angemessenem Umgang.“

Dieser Satz ist eine einzige Beleidigung und an Ignoranz kaum zu überbieten. Wir hatten in unsere Schreiben im Gegenteil ausführlich von anderen Beschwerden über einen unangemessenen Umgang der Polizei mit Versammlungen einer bestimmten Couleur berichtet. Wir betrachten diese Aussage von Frau D. als bewusste Provokation.

„Des Weiteren erheben Sie Vorwürfe in Bezug auf eine Versammlung in der Albertus-Magnus-Straße im Jahr 2019, für die die Polizei keine Betreuungsnotwendigkeit gesehen haben soll. Diesbezüglich kann darauf verwiesen werden, dass die Notwendigkeit und der Umfang einer polizeilichen Betreuung derartiger Kundgebungen stets von der Bewertung des konkreten Falls abhängt. Im Übrigen wurde auch diese Versammlung durch Polizeibeamte betreut.“

Diese Antwort macht uns nur noch sprachlos. Wir hatten klar und unmissverständlich geschrieben, dass die Kundgebung ausfallen musste, weil die Polizei eine Regelung des Verkehrs in der Albertus-Magnus-Straße ablehnte. Und nun behauptet Frau D. völlig wahrheitswidrig, die Veranstaltung habe stattgefunden und sei sogar durch Polizeibeamte betreut worden!

Ob Frau D. einfach nur nicht lesen kann, oder ob sie der Ansicht ist, dass nicht sein kann, was nicht sein darf, entzieht sich unserer Kenntnis. Fakt ist, derart schlechte Polizeiarbeit untergräbt jedes Vertrauen.

Forderung

Wir fordern die lückenlose Aufklärung der Vorgänge von 2019 und 2022. Ist es tatsächlich so, dass die Polizei Straßensperrungen als nicht betreuungswürdig erachtet, und dies, obwohl, wie beschrieben, erhebliche Gefahren durch Autofahrende auf Kundgebungsteilnehmende ausgehen? Wir fordern, dass die „Arbeit“ von Frau D. genauestens geprüft wird. Wir fordern eine Entschuldigung von Frau D. für ihr arrogantes und ignorantes Verhalten und eine Berichtigung ihrer Aussagen.

Mit freundlichen Grüßen,
(Unterschrift)  / Bündnis Solidarische Stadt Regensburg

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