Bericht 28.04.2020:
Mundschutz und 1. Mai

infostandsommer2017Nachdem am Montag auch in Bayern die Pflicht zur Bedeckung von Nase und Mund in Bussen, Geschäften, Praxen … in Kraft getreten ist, mussten natürlich auch die Geflüchteten im Ankerzentrum versorgt werden. Jede Person hat von der Regierung 1 Maske erhalten. Da 1 Maske jedoch nicht ausreichend ist, gab es für Frauen(!), die Interesse hatten, eine Anleitung zum Nähen. Es werden zwei Nähmaschinen und Stoff zur Verfügung gestellt, damit diese Frauen für alle Menschen im Lager 3 bis 4 weitere Masken anfertigen können.

Die Tätigkeit dieser Frauen wurde zu den Arbeiten im Lager hinzugenommen, die Geflüchtete für den Stundenlohn von 0,80 €/Stunde freiwillig übernehmen können. Dabei darf nicht mehr als 3 Std./Tag gearbeitet werden und nicht mehr als 16.80 €/Woche verdient werden. Geflüchtete im Abschiebelager haben ansonsten ein absolutes Arbeitsverbot. In der prekären Situation, in der sich Geflüchtete im Lager befinden, ist es logisch, dass sich immer wieder Menschen finden, die solche Tätigkeiten übernehmen. Im Fall des Nähens von Nasen/Mundmasken ist es selbstverständlich, dass Menschen solidarisch dazu beitragen wollen, dass sie sich gegenseitig und andere vor einer Ansteckung schützen können. Aus unserer Sicht wäre es besser, den Geflüchteten im Lager das Material zum Nähen des Schutzes zukommen zu lassen, so dass sie sich alles weitere selbst organisieren können. Die vorgegaukelte Bezahlung dieser Arbeit ist mehr als entwürdigend und eine Farce! Ansonsten müsste diese Arbeit mit Mindestlohn bezahlt werden.

Anlässlich des 1. Mai, des Kampftages der Arbeiter_innen weltweit, wollen wir einen Blick auf die Gesamtsituation werfen. Im kapitalistischen System werden Geflüchtete und Migrant_innen als Verschiebemasse betrachtet und benutzt. Sie werden durch harte Repressionen unter Kontrolle gehalten und gnadenlos ausgebeutet. Nichts zeigt dies besser als die Entscheidungen um Erntehelfer_innen in Deutschland. Als es so schien, dass keine Arbeitskräfte aus Osteuropa einreisen können, waren plötzlich Geflüchtete gefragt. Selbstverständlich aber nur die, die nicht in Ankerzentren leben müssen und eine Arbeitserlaubnis haben. Eine Arbeitserlaubnis, mit der ihnen aber im Normalfall dennoch die konkrete Arbeitsaufnahme von den Ausländerbehörden verweigert wird. Deshalb ist es natürlich attraktiv zum Mindestlohn in der Landwirtschaft zu arbeiten. Damit aber nicht zu viele Geflüchtete plötzlich in diesem Bereich arbeiten und um ja nicht von diesen abhängig zu sein, wurden neue Regelungen erlassen, um in ansonsten undurchlässige Grenzen „Schlupflöcher“ für Erntearbeiter_innen aus Osteuropa zu machen. Auch diese werden natürlich ausgebeutet. Und wenn wir in einem Jahr alle gegen Corona geimpft sind, wird sich niemand mehr darin erinnern wollen, dass es da mal einen Ruf nach Geflüchteten auf deutschen Äckern gab …

Unsere Forderung auch zum 1. Mai: Grenzen öffnen – sofortige Schließung aller Lager!

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