Polizeilicher Übergriff:
Kurzer Prozess wegen Zivilcourage?

Ein Aktivist von Recht auf Stadt wurde beim Verteilen von Infomaterial Zeuge eines polizeilichen Übergriffs.

Polizeilicher Übergriff

Nachstellung der Position des jungen Mannes, bevor er von dem Polizisten geschlagen wurde

Stellen Sie sich vor …

Stellen Sie sich folgende Situation vor: Ein Mann läuft vor zwei anderen Männer davon. Dann erkennt er die Ausweglosigkeit seiner Situation. Er setzt sich auf den Boden und hebt zum Zeichen seiner Aufgabe beide Hände. Der erste Verfolger erreicht ihn, packt ihn am Kragen und schlägt ihm mit dem Ellbogen ins Gesicht. Der zweite Verfolger trifft ein, stößt den Mann um und rammt ihm das Knie in den Nacken.

Sie stehen zufälligerweise daneben und intervenieren mit ruhigen Worten: Der Mann habe sich doch ergeben, die Gewalt sei völlig unangebracht. Daraufhin geschehen keine weiteren Gewalttätigkeiten mehr.

Was glauben Sie? Bekommen Sie dafür einen Orden wegen vorbildlicher Zivilcourage? Weit gefehlt, denn die Verfolger waren dummerweise Polizisten. Denen war die Einmischung des Bürgers gar nicht recht. Der Polizist, der den Ellbogenkick ausgeführt hatte, kommt auf Sie zu und teilt Ihnen ziemlich unverblümt mit, Menschen Ihrer Sorte könne keiner gebrauchen. Die Schimpftirade kulminiert in dem Satz: „Wegen Leuten wie Sie geht es mit Deutschland bergab!“

Da Sie sich eine solche Ansprache ungern gefallen lassen, bedeuten Sie dem Polizisten, dass Sie dessen Aussagen nunmehr mitschneiden werden. Der lässt sich davon nicht beeindrucken. Schließlich lässt er ab von Ihnen und führt mit seinem Kollegen den Mann ab, nicht ohne nochmal mit drohend Worten auf Sie zuzugehen: „Schaun‘s bloß, dass eana schleichand!“

Sie als couragierter Bürger folgen den Beamten natürlich trotzdem in gebührendem Abstand, um sicherzustellen, dass dem Mann nichts passiert.

Nachdem der Mann in ein Polizeiauto verschafft wurde, kommt der Polizist wieder auf Sie zu, überquert dafür gleich vier Straßenspuren, und behauptet nun, der Mann habe sich vorher umgedreht und ihn, den Beamten, geschlagen. Sie wiederholen mit geduldigen Worten, dass Sie keinen Schlag des Mannes gesehen hätten, worauf der Polizist Ihnen Lüge vorwirft und schließlich Ihre Videokamera konfisziert. Das Videomaterial komme als Beweismittel in Frage, was natürlich Nonsens ist, denn von der vorgeblichen Tat des Mannes haben Sie nichts mitbekommen.

Soweit so schlecht. Einige Tage später wollen Sie Ihre Kamera bei der Polizeidienststelle abholen. Da wird Ihnen zu Ihrer Überraschung eröffnet, dass der Ellbogenkickpolizist Anzeige gegen Sie erstattet habe wegen angeblicher „Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes“.

Sicher, Sie hatten auch kurz überlegt, ob Sie Anzeige erstatten sollten wegen Körperverletzung im Amt, aber Sie kennen die Statistik. Die Aussage eines Bürgers zählt gegen die Aussage eines Polizisten nichts. Doch als der Richter Ihnen vorschlägt, er werde das Verfahren gegen eine geringe Auflage einstellen, platzt Ihnen die Hutschnur. Schließlich zeigten Sie Courage und verhielten sich so, wie von einem Bürger zu erwarten ist, während der Polizist einen offensichtlich wehrlosen Mann, der sich bereits ergeben hatte, ins Gesicht schlug. Wer ist hier bitte unschuldig und wer ist Täter?

Darüber wird das Gericht kommenden Montag, 14.05.2018 um 14:15 Uhr im Amtsgericht Regensburg, Sitzungssaal 203, 2. Stock, Augustenstr. 5 entscheiden.

Aber Sie wissen, Sie werden vermutlich verlieren, denn Sie kennen die Statistik.

Kurt Raster


Siehe dazu auch den Offenen Brief an den Polizeipräsidenten des Präsidiums Oberpfalz:
„Wegen Leuten wie Sie geht es mit Deutschland bergab!“

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