Bericht vom 22.06.2022:
Klagen gegen Asylbescheide

infostandsommer2017Während der Ferien haben wir eine kurze Kundgebungspause gemacht. In dieser Zeit sind wieder viele Menschen in GUs umverteilt worden. Heute kommen allein in den 2 Stunden, in denen wir anwesend sind, sowohl einzelne Geflüchtete aus verschiedenen Ländern als auch ein großer Bus, der halb voll ist, neu an.

In unseren Gesprächen heute erfahren wir wieder einmal, wie verhängnisvoll es ist, dass die Geflüchteten kaum Geld haben und sich in Folge dessen keine Rechtsanwält*innen „leisten“ können. Dies führt unter anderem dazu, dass sie Gerichtstermine alleine meistern müssen. Wenn Geflüchtete vom BAMF einen Ablehnungsbescheid ihres Asylantrages erhalten, können sie vor dem Verwaltungsgericht klagen. Fast ein Drittel aller Geflüchteten, die gegen die Ablehnung ihres Asylantrags klagen, hat vor Gericht Erfolg. Ohne Anwält*in ist es jedoch sehr schwer, sich diesem Rechtsapparat entgegen zu stellen. Denn die Fragen des Gerichtes sind durchaus darauf ausgerichtet, sie zu verunsichern, Ungereimtheiten zwischen ihrem vorhergegangenen Interview und ihren jetzigen Aussagen zu finden und sie gewissermaßen in die Enge zu treiben. Wer jemals so einem Gerichtstermin beigewohnt hat, weiß dies. Heute berichtet uns jemand, wie er mit der Übersetzung total überfordert war und dadurch scheinbar dem Zurücknehmen seiner Klage zugestimmt hat, ohne dies zu bemerken. Viele Dinge können durch Anwält*innen entschärft werden und es kann reagiert werden. Aber was tun, wenn es an Geld dafür mangelt…

Außerdem informieren wir heute wieder ausgiebig über die Bedeutung des Interviews beim BAMF sowie den Fragenkatalog, der dort zu erwarten ist.

Kommentar abgeben

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert