Bericht vom 28.09.2022:
Doppelstandards bleiben

Infostand des Bündnis gegen AbschiebelagerHeute war während der Kundgebung wieder zu beobachten, wie unterschiedlich die Ein- und Ausgangskontrollen im Abschiebelager gehandelt werden. Menschen aus der Ukraine können, so wie es sein sollte, ohne jegliche Kontrolle hinein- und hinausgehen. Sie können mit dem Fahrrad klingeln, das Tor öffnet sich und sie können weiterfahren. Geflüchtete aus anderen Herkunftsländern müssen nach wie vor jedes Mal ihren „Ankerausweis“ zeigen, damit wird ihre An- oder Abwesenheit im Computersystem dokumentiert. Dies dient einzig und allein der schnellen Übersicht im Falle von Abschiebungen. Bzw. der Dokumentation, dass jemand zu lange vom Abschiebelager abwesend war, was zur Verlängerung der Dublinfrist von 6 Monate auf 18 Monate führen kann.

Ein Mensch aus Äthiopien, aus Tigray, schildert seine Situation, und dass er vor dem Krieg dort geflohen ist. Er versteht nicht, warum dieser Krieg nicht „zählt“, warum es nur um den Krieg in der Ukraine geht. Er berichtet davon, dass dieser Krieg nicht als Fluchtgrund anerkannt wird. Immer wieder erleben wir, dass die Geflüchteten aus dem Ankerzentrum die unterschiedliche Behandlung berechtigterweise beklagen. Zum Glück schlägt das, zumindest in unseren Gesprächen, nicht in Wut auf die Menschen aus der Ukraine um. Die Anklage richtet sich berechtigterweise an die deutsche Regierung, die Geflüchtete in weitere Klassen aufteilt.

Außerdem wird uns berichtet, dass es auch viele „Alltagsprobleme“ wie zum Beispiel beim Busfahren gibt. Zu wenig Informationen und gnadenlose Kontrollen. Ein kostenloser Nahverkehr könnte auch dieses Problem lösen.

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