Offener Brief an Amtsgericht:
Bedenkliche Rechtspraxis bei Mietrechtsangelegenheiten I

Anfang August veröffentlichte Recht auf Stadt einen Artikel, in dem verschiedene Urteile in Mietrechtsverfahren vor dem Amtsgericht Regensburg angeprangert wurden. Beispielsweise hinderte ein offensichtlicher Prozessbetrug von Seiten der Vermieter eine Richterin nicht daran, eine Räumung gegen den Mieter auszusprechen. Der Mieter hat sich nun in einem offenen Brief an den Leiter des Amtsgerichts Regensburg gewandt, worin er unter anderem die Überprüfung von Urteilen durch eine unabhängige Stelle fordert. Wir dokumentieren den offenen Brief.

Amtsgericht

Amtsgericht Regensburg
z.H. Dr. Harald Müller, Direktor des Amtsgerichts
Augustenstrasse 3
93066 Regensburg

Sehr geehrte Herr Dr. Harald Müller,

ich wende mich in einem offenen Brief an Sie, da ich sozusagen am eigenen Leib die leider höchst bedenkliche Rechtspraxis am Regensburger Amtsgericht erfahren musste. Bedenklich insbesondere, was die Rechte von Mieter*innen betrifft.

Nach meiner Erfahrung mangelt es den urteilenden Richter*innen oftmals an Kompetenz in Mietrechtsangelegenheiten. Die mangelnde Kompetenz wird aber leider nicht dadurch kompensiert, dass der Rechtsgrundsatz „In dubio pro reo“ – „Im Zweifel für den Angeklagten“, was in den meisten Fällen die*der Mietende sein dürfte, Anwendung findet, sondern im Gegenteil: „Im Zweifel für die Vermietenden“.

Um dies zu belegen, verweise ich auf den Artikel „Trotz Prozessbetrug der Eigentümer: Richterin verhängt Räumung“ auf der Homepage der Initiative Recht auf Stadt, in dem mein Mieterschicksal und meine Erfahrungen mit dem Regensburger Amtsgericht dokumentiert sind. Hier der Link: https://rechtaufstadt-regensburg.de/trotz-prozessbetrug-der-eigentuemer-richterin-verhaengt-raeumung/

Ich lege einen Ausdruck diesem Schreiben bei. Die Aktenzeichen der Verfahren gegen mich finden Sie im Anhang sowie das Aktenzeichen der Strafanzeige, die ich im letzten Räumungsverfahren gegen die Beteiligten, inklusive der Richterin, stellte.

Da es offensichtlich mit der Rechtsstaatlichkeit bezüglich Mietrechtsangelegenheiten am Regensburger Amtsgericht nicht zum Besten bestellt ist, empfehle ich folgende Maßnahmen:

  • Verpflichtende und regelmäßige Fortbildungen für alle Richter*innen zum Komplex Mietrecht, insbesondere zu den Rechten von Mieter*innen und Mieter*innenschutz.

  • Überprüfung aller Urteile in Sachen Mietrechtsangelegenheiten der letzten 10 Jahre durch eine unabhängige Stelle.

  • Auch die Vergaben von Prozesskostenhilfe soll von einer unabhängigen Stelle überprüft werden. Nach meinen Erfahrungen wird PKH von Richter*innen häufig nicht dem eigentlichen Zweck gemäß vergeben, sondern taktisch. Beispielsweise wird oft erst im Prozess über PKH entschieden, offensichtlich um durch Bewilligung oder Androhung einer Verweigerung leichter Vergleiche zu erzielen.

  • Das Aufstellen einer Statistik, mit der unter anderem erfasst wird,

    • wie oft für Vermietende bzw. Mietende entschieden wurde,
    • wie oft Vermietende oder Mietende Klage erhoben,
    • wie viele Prozesse in welchem Zusammenhang und welchem Klageziel geführt wurden, beispielsweise Mieterhöhung, Modernisierung, Mietminderung, Räumung, Nebenkosten usw.,
    • wie oft Prozesse gegen Mieter*innen entschieden wurden, bei denen der Streitwert unter 600 Euro und damit unter der Berufungsgrenze lag,
    • Dauer und Kosten der Verfahren für Mietende bzw. Vermietende,
    • wie oft PKH wegen angeblich nicht hinreichender Erfolgsaussichten verweigert wurde.

Eine unabhängige Prüfung sowie eine objektive Statistik könnten vorhandene Missstände aufzeigen und dadurch das Vertrauen in die Rechtsprechung des Regensburger Amtsgerichts wieder herstellen oder Zweifel an deren Kompetenz, Objektivität und Neutralität ausräumen.

Ich bitte Sie, meine Vorschläge zu prüfen und entsprechende Schritte einzuleiten.

(Unterschrift)

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