Bericht 20.04.2020:
Aussetzung Dublinfrist wegen Covid-19

infostandsommer2017Es gibt nicht viel neues aus dem Abschiebelager. Allerdings haben Geflüchtete jetzt doch wieder von vereinzelten 4-er Zimmern im Lager berichtet. Obwohl sich im Moment wesentlich weniger Geflüchtete im Lager befinden! Außerdem hat sich bei Ausgabe der Sachleistung „Hygienartikel“ gezeigt, dass die Regierung ihrer Aufgabe Infektionsschutz auch hier nicht gerecht wird. Denn die Ausgabe von Seife zum Hände Waschen ist nicht erhöht worden. Obwohl bekannt ist, dass durch häufiges Hände Waschen mit Seife das Infektionsrisiko verringert werden kann. Laut Robert Koch-Institut (RKI), auf das sich offiziell stets berufen wird, zählt das Händewaschen „zu den wichtigsten Infektionspräventionsmaßnahmen“ in der aktuellen Coronavirus-Krise. Das wissen die Geflüchteten natürlich auch und kaufen sich zusätzliche Seife von ihrem ohnehin schon geringen Bargeld.

Wir möchten an den Umgang der Regierung mit der Hitzewelle im Sommer 2019 und den unerträglichen Bedingungen im Container erinnern. Damals hieß es seitens der Regierung gegenüber der Presse, dass alles halb so schlimm sei und zudem habe die Regierung ja die Ausgabe von Trinkwasser erhöht. Diese Maßnahme war in den Augen der Betroffenen ein Hohn. Aber heute zeigt sich, dass die Regierung nicht einmal bei einem lebensbedrohlichen Virus flexibel reagiert.

Außerdem beschäftigt die Geflüchteten wie mit ihren Dublinfristen weiter umgegangen wird. Wie berichtet, hat das BAMF Dublin-Überstellungen ausgesetzt, wobei die Überstellungsfristen danach komplett neu beginnen sollen. Viele Rechtsanwält*innen, Expert*innen und Organisationen beschäftigen sich gerade damit, wie diese Ankündigung des BAMF juristisch zu Fall gebracht werden kann. Sehr interessant sind die vorläufigen Praxishinweise von Pro Asyl.

Mut macht eine aktuelle Einschätzung der EU-Kommission zu Covid-19 und Asylpolitik vom 16. April. Darin stellt die Kommission klar, dass eine Aussetzung der Dublin-Überstellungsfristen aufgrund einer Pandemie keine Rechtsgrundlage in der Dublin-Verordnung hat. Fristen müssen weiterlaufen und die Verantwortung nach Fristablauf auf den Mitgliedstaat übergehen, in dem sich die Person aktuell aufhält.

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