Stellungnahme des IKS vom 26.11.2022:
Aufhebung des PKK-Verbotes!

Demonstration und Transparent gegen PKK-Verbot
Die PKK hat sich vor 44 Jahren als organisierte Selbstverteidigung gegen den faschistischen Terror und die gezielte Vernichtung und Vertreibung, die der türkische Staat gegen die kurdische Bevölkerung verübt, gegründet. Bei der PKK handelt es sich um eine Befreiungsbewegung, die von Millionen Kurd*innen unterstützt wird und sich im Kampf gegen den IS und den aggressiven Expansionismus des Erdogan-Regimes bewiesen hat. Mit dem vor 29 Jahren erlassenen PKK-Verbot sind den über eine Million in Deutschland lebenden Kurd*innen elementare Rechte genommen worden. Seit dem Verbotserlass durch den damaligen Bundesinnenminister Manfred Kanther werden nirgendwo außerhalb ihrer Heimatgebiete politisch aktive Kurd*innen einer so systematischen Repressions- und Kriminalisierungspolitik ausgesetzt wie in Deutschland. Die Kriminalisierung der kurdischen Bewegung in Deutschland muss auch in Zusammenhang mit dem 2001 eingeführten §129 b StGB gesehen werden. Dadurch wurde die Möglichkeit geschaffen, nicht eine konkrete Tat, sondern eine sogenannte „rechtsfeindliche Gesinnung“ zu verurteilen. Genau dies geschieht regelmäßig Kurd*innen, die von Seiten des deutschen Staates der PKK zugeordnet werden. Derzeit befinden sich neun Kurden auf der Grundlage dieses unsäglichen Paragrafen in Untersuchungs- oder Strafhaft. So macht sich Deutschland zum Mittäter der türkischen faschistischen Politik. Das hat inzwischen so weit geführt, dass sogar jahrhundertealte Symbole des kurdischen Volkes verboten wurden und regelmäßig zu Repressionen führen.

Damit muss endlich Schluss sein! Die demokratische und freiheitliche Haltung der PKK in dem Geschehen im Mittleren Osten ist von großer Bedeutung. Gerade im Kampf gegen den IS, gegen islamistischen Terror, hat die PKK sich als Schutzmacht für Minderheiten bewiesen. Es wurde ein basisdemokratisches und emanzipatorisches Gesellschaftsmodell entwickelt, das alle Bevölkerungsgruppen einbezieht. Dass eine solche Bewegung immer noch in Deutschland und Europa verboten ist, stellt für die westliche Gesellschaft einen großen Widerspruch dar. Aktuell führt die Türkei zum wiederholten Male einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg auf Nord- Ostsyrien durch. Gezielt werden zivile Strukturen angegriffen. Am 23. November wurde das Auffang- und Internierungslagers Hol bei Hesekê in Nordsyrien bombardiert. Seit der Zerschlagung der Territorialherrschaft des IS durch die Demokratischen Kräfte Syriens (QSD) im März 2019 gilt das Lager als tickende Zeitbombe und Brutstätte des IS, da es hauptsächlich zur Unterbringung von Frauen und Kindern benutzt wird, die zuvor in Gebieten unter Kontrolle des IS lebten. Die Gesamtzahl der Bevölkerung in dem Lager liegt derzeit bei etwa 55.000. Durch den Angriff auf Camp Hol konnten mehrere Personen mit IS-Bezug fliehen. Der türkische Angriff dient dem Erstarken des IS. Aber all dies billigt die BRD. Statt den Angriff zu verurteilen oder den Einsatz von weltweit geächteten chemischen Waffen seitens der türkischen Armee gegen Stellungen der kurdischen Guerilla zu kritisieren betonte Bundesinnenministerin Nancy Faeser bei ihrem jüngsten Besuch in der Türkei gegenüber ihrem Amtskollegen Süleyman Soylu, Deutschland stünde im „Kampf gegen den Terrorismus“ fest an der Seite der Türkei. So wurden Solidaritätsdemonstrationen in Deutschland gegen den Angriffskrieg der Türkei zum wiederholten Male wegen YPG/YPJ Fahnen von der Polizei angegriffen und teils aufgelöst. Und das, obwohl diese Fahnen in Deutschland nicht einmal verboten sind.

Wir als IKS lehnen es ab, Freiheitskampf mit Terrorismus gleichzusetzen, wir lehnen die Definitionsmacht der Herrschenden ab. Wir fordern:

Weg mit dem Verbot der PKK! Schluss mit der Kriminalsierung von Kurd_innen und Freilassung aller politischen Gefangenen!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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