Update 28.02.2020:
Abschiebung nach Frankreich – Wiedereinreise führt zu Haft

infostandsommer2017Wie wir berichteten, wurden letzte Woche 2 Menschen nach Frankreich abgeschoben und dort von der Polizei auf der Straße ausgesetzt – ohne Kontakt zu einer Unterkunft oder anderen Hilfsangeboten. Eine der beiden Personen, eine Frau, ist körperlich beeinträchtigt und war dementsprechend nicht in der Lage auf der Straße zu schlafen (sie war kurz zuvor am Rücken operiert worden). Die beiden kehrten nach Regensburg zurück und berichteten der Behörde davon und baten um Unterstützung. Statt Unterstützung wurden sie jedoch auf der Ausländerbehörde verhaftet. Es wurde zuerst vermutet, dass sie sich in Abschiebehaft befinden.

Meist wird eine auf maximal fünf Jahre begrenzte Wiedereinreisesperre verhängt, wenn jemand nach einer negativen Entscheidung im Asylverfahren der Ausreiseaufforderung nicht nachgekommen ist. Infolgedessen kann die Wiedereinreise in die BRD als Straftat bewertet werden. Dies war wahrscheinlich hier der Fall – sicher ist, dass die Frau in Untersuchungshaft genommen wurde. Aufgrund ihrer körperlichen Probleme wurde sie von der JVA Regensburg in die JVA Aichach verlegt, da es dort eine Krankenstation gibt. Scheinbar war nicht einmal diese Versorgung ausreichend, denn sie musste nach neuesten Informationen sogar vom Gefängnis ins Krankenhaus verlegt werden.

Es besteht die minimale Chance, dass sie mit ihrem Pflichtverteidiger das Unrecht, das ihr geschehen ist, aufdecken kann. Bei unerlaubter Wiedereinreise kann eine Haftstrafe erteilt werden. Diese gilt es gegebenenfalls abzuwenden und im Gegenteil die verantwortungslose Abschiebung anzuklagen. Es bleibt zu wünschen, dass eines Tages alle Verantwortlichen der menschenverachtenden Asylgesetze sowie alle ausführenden Organe stattdessen auf der Anklagebank sitzen!

Hintergrund

Dez. 2019: „Wenn insbesondere verurteilte Straftäter oder ein Gefährder trotz Einreiseverbots wieder nach Deutschland kommen, müssen sie in Haft genommen werden können, während ihr Asylantrag geprüft wird“, verlangte Thomae (stellvertretender FDP Fraktionsvorsitzender) weiter. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) plant in diesem Punkt bereits eine Gesetzesverschärfung. Weil es nicht genügend Haftplätze gebe, scheitere eine generelle Haft bei Wiedereinreise in der Praxis an der geringen Zahl der Haftplätze, sagte Thomae weiter. „Die Bundesländer müssen daher endlich genügend Haftplätze schaffen.“

Januar 2020: Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Mathias Middelberg (CDU), sagte, er halte eine Haft in diesen Fällen für „sachgerecht“. Schließlich werde bereits durch den Verstoß gegen das Einreise- und Aufenthaltsverbot die „Missachtung der früheren Ausreisepflicht“ deutlich. Es sei daher nicht zu erwarten, dass der betreffende Ausländer einer erneuten Ausreisepflicht freiwillig nachkommen werde.

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