Update:
Abschiebung aus dem Sozialamt

infostandsommer2017Im Dezember haben wir über die skandalöse Festnahme eines Geflüchteten während eines Termins beim Sozialamt und die darauffolgende Abschiebung berichtet.

Wir haben damals die Frage gestellt, ob das Sozialamt Termine vereinbart, die dem direkten Zweck von Abschiebungen dienen oder ob das Sozialamt bestehende Termine an Behörden, die für Abschiebungen zuständig sind, weitergibt.

Deshalb haben wir uns an die Bürgermeisterin als politisch Verantwortliche der städtischen Behörden mit der Bitte um Aufklärung gewandt.

Im Zuge der Antworten hat sich herausgestellt, dass das Amt für Soziales nicht gezielt Termine vereinbart, um Abschiebungen durchzuführen.

Unsere zweite Vermutung trifft jedoch zu. „In wenigen Ausnahmefällen“ wird das Amt für Soziales von der zentralen Ausländerbehörde der Regierung der Oberpfalz (ZAB Oberpfalz) um Amtshilfe gebeten. Bei den wenigen Fällen handele es sich um Personen, „die vollziehbar ausreisepflichtig seien und dieser Ausreisepflicht nicht nachkämen, sondern sich der Abschiebung entzögen“. Wer der Ausreisepflicht freiwillig nicht nachkommt und sich ohne Aufenthaltstitel unerlaubt in Deutschland aufhält, macht sich gemäß § 95 Aufenthaltsgesetz strafbar. Genau mit diesem Straftatbestand wird die Amtshilfe zwischen den beiden Ämtern begründet.

Für uns als Bündnis gegen Abschiebelager ist und bleibt eine Festnahme auf dem Sozialamt mit darauffolgender Abschiebung ein Skandal. Ein Amt für Soziales ist für die Aufgaben der Sozialhilfe verantwortlich und keine Repressionsbehörde. Menschen, die dort hingehen, müssen dies ohne Furcht vor Festnahme und Abschiebung tun können. Die Bezugnahme auf einen Straftatbestand ändert daran nichts. Denn die restriktive Gesetzeslage gegenüber Geflüchteten beginnt mit der angeblich „illegalen Einreise“ und endet bei einer Straftat, wenn Menschen der sogenannten Ausreisepflicht in Länder, in denen ihre Menschenrechte kontinuierlich verletzt werden, nicht freiwillig nachkommen.

Deshalb fordern wir alle politisch Verantwortlichen der Stadt Regensburg auf, diese Praxis der Amtshilfe zu unterbinden und gemäß ihres Ermessensspielraumes die Angestellten des Sozialamtes von einer eventuell existierenden Dienstpflicht zur Kooperation mit der ZAB freizusprechen.

Desweiteren zeigt dieser Fall von Festnahme auf dem Amt für Soziales wie das Zusammenlegen aller Ämter im Ankerzentrum eine reibungslose Abschiebemaschinerie ermöglicht. Die ZAB und das Amt für Soziales befinden sich beide im Ankerzentrum. So ist der Weg für die Amtshilfe kurz und eine Festnahme kann abgeschottet von der Außenwelt durchgeführt werden. Normalerweise erfährt niemand davon, es gibt keinen Protest und keinen Widerspruch.

Durch unsere Infostände haben wir jedoch von diesem Fall erfahren und er zeigt uns einmal mehr, dass das Ankerzentren abgeschafft werden muss!

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