Hausrettung:
Wie der Dr. Eckl einmal herzhaft lachen musste

Hausrettung Eckl

Mail Eckl vom 14.08.2017

Sehr geehrte*r Herr*in „Recht auf Stadt Regensburg“*in,
haben Sie vielen Dank für Ihre Antwort. Ich kann mich nicht entsinnen, an irgendeiner Stelle das Wort „Interview“ verwendet zu haben in meiner Anfrage, Ihre Ausführungen sprengen auch jeden Rahmen. Dennoch danke ich Ihnen dafür, denn ich habe herzhaft gelacht. Ich werde Ihre ausführlichen Antworten in meine journalistische Abwägung mit einbeziehen und sie zu einem gegebenen Zeitpunkt veröffentlichen. Es ist ja geradezu erfrischend zu sehen, wie plötzlich die von Ihnen sonst so kritisch beäugte Staatsgewalt in Ihren Ausführungen zur unumstößlichen Wahrheitsquelle wird.
Freundliche Grüße,
Dr. Christian Eckl

Da haben wir uns soviel Mühe damit gegeben, die drei Fragen des Doktors zu beantworten. Und dann will er es gar nicht so gemeint haben. Oder bediente er sich nur einer lahmen Ausrede, weil dem Anzeigenblättler unsere Aussagen nicht passten? Urteilen Sie selbst!

Mail Eckl vom 11.08.2017

Sehr geehrter Herr Raster,
ich möchte Sie bitten, bis kommenden Montag um 10 Uhr folgende Anfrage zu beantworten:
– Sie haben auf Ihrer Homepage rechtaufstadt-regensburg.uetheater.de auf die Gruppe Anita.f verwiesen. Inwiefern sind Sie mit der Antifa-Szene verbunden?
– Ihre Seite wird gehostet über eine Adresse, die das ueTheater nennt. Inwiefern sind Ihre Aktivitäten bei Recht auf Stadt und ueTheater deckungsgleich?
– Wie bewerten Sie kriminelle Taten wie die Besetzung eines Hauses, über die Sie kürzlich auf Ihrer Seite „berichtet“ haben?
Ich bedanke mich bereits im Voraus für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christian Eckl
Redaktionsleiter Wochenblatt Regensburg
– Freier Mitarbeiter Die Welt Ressort Politik –

Mail RaS vom 14.08.2017

Sehr geehrter Herr Dr. Eckl,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Es freut uns sehr, dass sich auch ein Redaktionsleiter eines Werbeblattes für derart politische Fragestellungen interessiert. Das können wir nur befürworten! Wenn sich zwischen Staubsauger-Werbung und Erotik-Anzeigen ab und zu etwas gesellschaftspolitisch Relevantes befindet, ist das sicher gut für das allgemeine Bildungsniveau, das ja ansonsten durch Werbeblätter eher leidet. Offensichtlich ist Ihr Wochenblatt die eine, löbliche Ausnahme! Super! Wir werden uns daher gerne und nach Kräften bemühen, Ihre Fragen erschöpfend zu beantworten. Schließlich soll der kleine Wald, der für Ihre beachtliche Auflage von 146 000 Exemplaren allein für die Regensburger Ausgabe jede Woche vernutzt wird, nicht ganz sinnlos gestorben sein.
Leider haben Sie vergessen anzumerken, ob Sie nur Hintergrundfragen haben oder ein schriftliches Interview führen möchten. Wir vermuten letzteres und geben Ihnen unsere ausdrückliche Erlaubnis, unsere Antworten veröffentlichen zu dürfen. Wir bitten Sie nur, sinnentstellende Veränderungen zu vermeiden. Aber wir sind sicher, unsere Worte sind bei Herrn Dr. in den besten Händen!

Sie haben auf Ihrer Homepage rechtaufstadt-regensburg.uetheater.de auf die Gruppe Anita.f verwiesen. Inwiefern sind Sie mit der Antifa-Szene verbunden?
Wunderbar, wie genau Sie unsere Homepage studiert haben. Da könnten sich so manche richtige Journalist*innen, die ja kaum noch recherchieren, sondern nur PR-Texte abdrucken, eine Scheibe abschneiden! Weiter so!
Wie Sie vermutlich wissen, steht Antifa für Antifaschismus. Wie alle vernunftbegabten Menschen fühlen wir uns nicht nur Antifaschist*innen verbunden, sondern definieren uns selbst als Teil der Bewegung gegen Faschismus und faschistische Tendenzen.
Warum tauchen dann Gruppen wie anita f. immer wieder im Verfassungsschutzbericht auf, wenn diese doch für grundgesetzkonforme Werte wie Antifaschismus stehen? Lesende Menschen wissen natürlich, dass der Verfassungsschutz selbst eine Gefahr für unsere Verfassung respektive Grundgesetz darstellt. Ohne den Geldern des Verfassungsschutzes hätte es vermutlich keinen Thüringer Heimatschutz gegeben und ohne Thüringer Heimatschutz wäre es sehr wahrscheinlich nicht zum NSU gekommen.
Und nebenbei: Wenn ein Verfassungsschutzbericht ehemalige Opfer eines NS-Konzentrationslagers wie unseren Regensburger Mitbürger Ernst Grube als Verfassungsfeinde aufführt, dürfte sich für anständige Regensburger*innen der Bezug auf den Verfassungsschutz von selbst erledigen.

Ihre Seite wird gehostet über eine Adresse, die das ueTheater nennt. Inwiefern sind Ihre Aktivitäten bei Recht auf Stadt und ueTheater deckungsgleich?
Die Frage ist leicht zu beantworten: Die Initiative Recht auf Stadt macht Kommunalpolitik, das ueTheater macht Theater. Bezüglich der Aktivitäten kann also nicht von Deckungsgleichheit gesprochen werden.
Vermutlich ging Ihre Frage aber in eine andere Richtung, auch wenn Sie es nicht entsprechend zu formulieren wussten: Inwiefern sind Inhalte und Ziele deckungsgleich? Hier dürfen wir konstatieren, dass Inhalt und Ziel beider Institutionen absolut deckungsgleich sind: Es sind die Menschenrechte.
Rein technisch ist es so, dass das ueTheater freien Webspace hat und diesen gerne Recht auf Stadt zur Verfügung stellt, ebenso übrigens auch der Initiative für ein “Elly Maldaque Theater an der Uni”.

Wie bewerten Sie kriminelle Taten wie die Besetzung eines Hauses, über die Sie kürzlich auf Ihrer Seite „berichtet“ haben?
Sie nennen in Ihrer Frage die Besetzung eines Hauses eine kriminelle Tat. Und in gewisser Weise haben Sie natürlich Recht: Eine kriminelle Handlung ist zunächst alles, was dem Strafrecht unterliegt. Aber kriminell ist nicht gleich kriminell. Laut Strafgesetzbuch (StGB) § 123, nach dem in diesem Fall ermittelt wird, kann sogenannter Hausfriedensbruch „mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe“ geahndet werden.
Auch üble Nachrede ist eine kriminelle Handlung nach § 186 StGB und wird „mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe“ bestraft. Üble Nachrede ist also, rein nach dem maximalen Strafvolumen zu urteilen, doppelt so kriminell wie Hausfriedensbruch.
Oder, um noch ein Beispiel zu nennen: Bestechung nach § 334 StGB. Hierauf stehen sogar „bis zu fünf Jahre“ Haft. Bestechung ist also fünfmal krimineller als Hausfriedensbruch.
Wenn z.B. ein Schreiberling für üble Nachrede gegen eine Stadträtin 3200 € Strafe zahlen muss und sogar ein Strafverfahren wegen Bestechung eines Oberbürgermeisters gegen ihn läuft, dann ist diese Person mit Sicherheit – eine Verurteilung aller Beteiligten vorausgesetzt – wesentlich krimineller, ja beinahe schon schwerkriminell, als ein*e harmlose*r Hausretter*in, die*der eine Strafe zwischen 200 und 300 € zu erwarten hat. Wir sind sicher, dass Sie uns hierbei voll und ganz zustimmen werden.
Doch jenseits des Strafrechts, unter ethisch-moralischen Gesichtspunkten gefragt: Ist eine Hausbesetzung überhaupt eine kriminelle Handlung? Schließlich entsteht bei der Rettung eines Hauses kein Schaden, ganz im Gegenteil. Die Hausretter*innen putzen das Haus, bewahren es vor dem Verfall und schaffen neuen Wohnraum. Auch die Eigentümer*innen profitieren, denn Ziel einer Besetzung ist in der Regel die Legalisierung, d.h. Kauf oder Miete. Welche*r vernünftige Eigentümer*in könnte da etwas dagegen haben?
Und schließlich: Kann bei der Besetzung eines jahrzehntelang leerstehenden Hauses überhaupt von Hausfriedensbruch gesprochen werden? Denn welcher Frieden soll gestört worden sein? Der Frieden des Hausgeistes? Der Frieden der Spinnweben?

Mit freundlichen Grüßen
Recht auf Stadt Regensburg

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