Seniorenheim Candis:
Recht auf Stadt geht in Berufung

Initiative spricht von einem Skandalurteil.

Seniorenheim Candis Berufung

Titelbild des Imageflyers des „Seniorenwohnzentrums Candis”

In der Sache BayernStift GmbH gegen das Mitglied der Bürgerinitiative Recht auf Stadt Kurt Raster vor dem Landgericht Regensburg wurde der Pflegekette in allen Punkten Recht gegeben: Der Beklagte dürfe im Zusammenhang mit dem Seniorenwohnheim „Candis″ nicht mehr behaupten, eine Pflegekraft müsse nachts bis zu 50 Senior_innen betreuen, Betreuungskräfte würden als Pflegekräfte missbraucht, unruhige Bewohner_innen bekämen Psychopharmaka, damit sie Ruhe geben, die Dokumentation werde gefälscht, Senior_innen erhielten zu wenig zu Trinken und müssten wegen Austrocknung ins Krankenhaus, aus Kostengründen gäbe es maximal zwei Inkontinenzeinlagen pro Tag, wegen Personalmangels säßen alle Menschen tagein und tagaus beschäftigungslos herum und vereinsamten völlig. Außerdem dürfen zwei Bilder von verschimmelten Zahnprothesen nicht mehr gezeigt werden, die laut Pflegekräften im Candis aufgenommen wurden.

Aus der Vergangenheit?

Das Bemerkenswerte dabei: Ob die aufgeführten Missstände tatsächlich der Wahrheit entsprechen, sei nicht „entscheidungserheblich″, so Richterin Dr. Mühlbauer. Denn die Missstände stammten „aus der Vergangenheit″. Im Flugblatt, das diese Aussagen am 29.04.2017 verbreitete, sei jedoch die Gegenwartsform benutzt worden: „So geht der Durchschnittsempfänger davon aus, dass in diesem Heim genau die genannten Missstände auch derzeit noch vorherrschen″, so die Richterin.

Aus der Vergangenheit? Kurt Raster stützte sich auf einen „quer″-Bericht des Bayerischen Rundfunks vom 16.03.2017, der also kaum eineinhalb Monate zurücklag. Ebenso auf Aussagen von Pflegekräften vom 05.03.2017, knapp zwei Monate in der „Vergangenheit“, sowie auf die aktuell immer noch gültigen Prüfberichte des MDK vom 28.02.2017 sowie der Heimaufsicht vom 11.08.2016. Laut Pressestelle werde ein neuer Prüfbericht von der Heimaufsicht im Moment ausgearbeitet.

Die von Recht auf Stadt interviewten Pflegekräfte berichteten zudem übereinstimmend, dass die Zustände nicht besser, sondern schlechter würden:

„Zur momentanen Situation kann ich sagen, dass es noch schlimmer ist. Meiner Meinung nach gehört das Haus geschlossen. Mit Pflege hat das nichts mehr zu tun. Im Laufe der letzten Monate haben wieder viele Mitarbeiter das Haus verlassen.″

Aber offensichtlich zählt für Richterin Dr. Mühlbauer die Aussage von Pflegekräften wenig. Doch auch die Tendenz der Prüfberichte des MDK ignoriert die Richterin. Der aktuelle ist in der Gesamtnote noch einmal schlechter ausgefallen, als der schon deutlich unter dem Bewertungsdurchschnitt liegende Vorgängerbericht.

Nachtwache

Doch Richterin Mühlbauer scheint Ihrer Argumentation selbst nicht ganz zu trauen. Deshalb schiebt sie einige Beispiele von angeblich unbelegten Aussagen „für die Vergangenheit“ nach, obwohl dies „nach vorstehendem (sic!) nicht mehr entscheidungserheblich ist″. Hier wird es nun gänzlich hanebüchen.

Die Aussage, „eine Pflegekraft muss nachts bis zu 50 Senior_innen betreuen″, sei nicht bewiesen. Im Prüfbericht der Heimaufsicht sei ein Pflegeschlüssel von 1:47 festgestellt worden. Zwar hatten Pflegekräfte „quer“ gegenüber geäußert, im Candis seien sie „zu zweit für knapp 100 Menschen verantwortlich“ gewesen, doch, wie vorher schon festgestellt, scheint für die Richterin die Aussage von Pflegekräften keine verlässliche Quelle zu sein.

Aber ob es nun „bis zu 50″ oder „47″ sind, ist letztendlich unerheblich. Es geht um die „potentiellen Gefährdung der Bewohner und Bewohnerinnen″. Und die beginnt den Kriterien der Heimaufsicht zufolge schon bei einem Schlüssel von 1:41!

Inkontinenzeinlagen

Recht auf Stadt bezog sich mit seinem Flugblatt auf alle privaten Pflegeheime in Regensburg, wie schon aus dem ersten Satz des Flugblatts unmissverständlich hervorgeht: „In Hochglanzprospekten preisen private Träger ihre Pflegeheime als Paradies auf Erden an″.

Ein Pfleger des Heims „Haus Maria″ der Compassio GmbH & Co. KG hatte in einem Audio-Interview berichtet, er habe die Anweisung bekommen, nur maximal zwei Inkontinenzeinlagen pro Tag und pro Senior_in zu verbrauchen. Diesen Punkt nahm die Initiative auch in das Flugblatt auf. Das Interview wurde von Recht auf Stadt auf dem eigenen YouTube-Kanal veröffentlicht.

Die Klägerin BayernStift war allerdings der Meinung, alle Aussagen bezögen sich allein auf das Pflegeheim Candis. Und da für das Heim die Beschränkung der Einlagen nicht belegt sei, stelle dies eine falsche Tatsachenbehauptung dar. Die Richterin folgte bereitwillig dieser Ansicht und schwups, wurde aus der belegten Aussage für das Compassio-Haus eine unbelegte Tatsachenbehauptung für das Candis.

Natürlich ist auch für das „Seniorenwohnzentrum Candis″ nachgewiesen, dass Inkontinenzmaterial „Mangelware“ war. So berichte eine Pflegekraft im quer-Bericht:

„Ehemalige Pflegekraft: Im Herbst war es oft so, dass wir fast jedes zweite Wochenende nicht mal mehr Handtücher hatten oder Bettlaken oder Molton. Inkontinenzmaterial war Mangelware.“

Schlimmer noch, Pflegekräfte berichteten Recht auf Stadt gegenüber, dass sogar Desinfektionstücher fehlten und das Desinfektionsmittel ausging:

„L. K.: Dass mit den Desinfektionstüchern war ganz schlimm. Als es mit der Erkältungszeit losging, konnten wir nichts desinfizieren, weil wir keine Tücher hatten. Sogar das Desinfektionsmittel ist ausgegangen.“

Dies ist nach Ansicht von Recht auf Stadt um einiges schwerwiegender, da ernsthafte gesundheitliche Beeinträchtigungen für Bewohner_innen und Pfleger_innen die Folge sein können.

Aber auch hier folgte die Richterin offensichtlich lieber der Darlegung des Betreibers BayernStift: Jeder Bewohner werde mit einer, „auf seine individuellen Bedürfnisse angepassten Menge von Hygieneartikeln versorgt″, so die Geschäftsführerin Janine Porzler, die in Nürnberg lebt. Sie beruft sich bei ihrer eidesstattlichen Versicherung lediglich auf Berichte Dritter und eigene, unbelegte Rückschlüsse. Entsprechend vorsichtig formuliert Sie: „Mir ist nicht bekannt …″, „Mir liegen keine Informationen vor …″.

Verschimmelte Zahnprothese

Schließlich noch die Sache mit den Fotografien der verschimmelten Zahnprothese aus der Sendung quer. Die Pflegekraft, die die Fotos zur Verfügung gestellt hatte, berichtete der Initiative Recht auf Stadt gegenüber:

„Dass eine Zahnprothese verschimmelt, da gehört schon einiges dazu. Die Prothese wurde über Wochen nicht herausgenommen und ist im Mund verschimmelt. Das werde ich nie vergessen, die Prothese war schwarz! Wir haben dann über zwei Wochen gebraucht, bis das wieder sauber war.“

Diesbezüglich ist in dem Flugblatt tatsächlich ein kleiner Fehler enthalten. Es heißt dort, die Prothese sei „über zwei Wochen lang nicht gereinigt worden″. In Wirklichkeit ist sie laut der Pflegekraft „über Wochen″ nicht herausgenommen worden – was, wie Prothesenträger_innen wissen, für die Säuberung unabdingbar ist –, die Reinigung dauerte „über zwei Wochen“. Der Fakt ist also um einiges katastrophaler als von Recht auf Stadt auf dem Flugblatt dargestellt. Doch Richterin Mühlbauer ficht das nicht an:

Durch die vorgelegten Fotos und zitierten Aussagen ist damit nicht belegt, dass die gezeigte Zahnprothese zwei Wochen nicht gereinigt worden sei. Vielmehr habe man zwei Wochen gebraucht, um sie zu säubern.″

Formaljuristisch mag das stimmen: „Zwei Wochen“ sind tatsächlich etwas anderes als „über Wochen“. Aber um was geht es eigentlich? Die Pflegekraft fährt fort:

„Nach längerer Zeit habe ich die Frau wieder betreut, war die Prothese wieder schwarz.″

Ist es nicht unglaublich, dass so etwas überhaupt passieren kann?

Berufung

Die Initiative Recht auf Stadt ist schockiert über das Urteil. Zahlreiche Aussagen mehrere Pflegekräfte werden ignoriert oder mit juristischen Winkelzügen beiseite gewischt. Kaum zu Leugnendes wird als „Vergangenheit“ abgetan. Formulierungen, nicht der Inhalt entscheiden über wahr oder falsch. Es handelt sich um ein Skandalurteil. Recht auf Stadt hat daher Berufung eingelegt.

 

Kommentar

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