Romantischer Weihnachtsmarkt auf Schloss Thurn und Taxis:
Dokumentation: Privat bricht Versammlungsrecht

Ursprünglich sollte die Kundgebung „Romantischer Weihnachtsprotest gegen Thurn und Taxis“ auf dem Emmeramsplatz in unmittelbarer Nähe zum sogenannten „Romantischen Weihnachtsmarkt auf Schloss Thurn und Taxis“ stattfinden. Doch das Ordnungsamt untersagte dies mit dem Hinweis auf ein ominöses „Sicherheits- und Evakuierungskonzept“, für das der Emmeramsplatz unbedingt freigehalten werden müsse. Das roch sehr nach behördlicher Katzbuckelei vor dem Adelshaus, zumal ein mit Autos zugeparkter Emmeramsplatz offenbar kein Problem darstellte. Das Bündnis Solidarische Stadt Regensburg klagte auf Herausgabe des besagten Konzepts. Das Verwaltungsgericht sprach nun ein Urteil.

Dokumentation Privat bricht Versammlungsrecht

Die rote Markierung bezeichnet den Ort der ursprünglich geplanten Kundgebung, die abgeteilte kleinere Fläche unten unseren Kompromissvorschlag. Die Straßen wären in jedem Fall für Feuerwehr und Sanitätsfahrzeuge frei gehalten worden, nur auf den Parkplätzen sollten Stände aufgebaut werden. Der Emmeramsplatz muss jedoch für eine Evakuierung des TuT-Weihnachtsmarktes frei von „Versammlungsteilnehmer:innen und Aufbauten“ sein, so das Ordnungsamt und die Polizei. Andernfalls „würde der Platz die Anforderungen an einen Rettungspunkt nicht mehr erfüllen können“.

Verloren – oder doch gewonnen?

Natürlich ging das Bündnis nicht ernsthaft davon aus, in Regensburg werde in Sachen Milliardärsfamilie Thurn und Taxis ordentlich Recht gesprochen. Und so kam es auch. Das Verwaltungsgericht lehnte einen Anspruch auf Herausgabe des „Sicherheits- und Evakuierungskonzepts für den Romantischen Weihnachtsmarkt auf Schloss Thurn und Taxis“ rundweg ab. Grund: Aktivistis der „politisch linken Szene“ könnten das Konzept für einen „terroristischen Anschlag“ nutzen.

Funfakt: Die urteilende Richterin sprach Recht, ohne den Streitgegenstand zu kennen. Sie gab offen zu, das Evakuierungskonzept nicht zur Einsicht angefordert zu haben, damit die Klagende, also das Bündnis, per Akteneinsicht keine Kenntnis davon erhalten könne. Ein darob gegen die Richterin eingelegter Befangenheitsantrag wurde selbstredend vom Verwaltungsgericht postwendend abgelehnt.

Zuvor hatte die Richterin bereits Prozesskostenhilfe (PKH) nebst Zuordnung einer Rechtsanwaltschaft verweigert und zudem den Prozess so kurzfristig angesetzt, dass eine Beschwerde gegen den PKH-Ablehnungsbeschluss nie rechtzeitig hätte beschieden werden können.

Trotzdem war das Einreichen einer Klage richtig. Auch wenn wir Linken wissen, dass die Justiz zum Erhalt der Klassengesellschaft geschaffen wurde, ist es doch wichtig, dies immer wieder aufzuzeigen.

Außerdem freuen wir uns, dass zukünftig zumindest während des „Romantischen Weihnachtsmarktes auf Schloss Thurn und Taxis“ der Emmeramsplatz von parkenden Autos befreit sein wird. Denn natürlich wird das unparteiische, allein auf die Sicherheit bedachte Ordnungsamt alle Autos räumen lassen, wenn es sogar das verfassungsgeschützte Versammlungsrecht für eine private Veranstaltung wegen der Sicherheit brach.

Schließlich ist es kaum auszudenken, was es bedeutet, wenn das Ordnungsamt das nicht täte! Ja, dann wäre das Ordnungsamt vielleicht gar nicht so unparteiisch und es würde die Sicherheit der Thurn-und-Taxis-Weihnachtsmarktgäste statt zu sichern im Gegenteil bewusst und massiv gefährden! Und soetwas Schlimmes wagen wir nicht mal zu denken, geschweige denn zu schreiben!

Dokumentation

Wir dokumentieren Klage, Schriftverkehr und Urteil. Alle Namen sind geschwärzt. Wir wollen keine Menschen anprangern – auch wenn sie es verdient hätten! –, sondern die Fehler des Systems aufzeigen.

Klage gegen Ordnungsamt

2024-04-30 Klage gegen Ordnungsamt wegen Verweigerung von Evakuierungskonzept

Stellungnahme der Stadtverwaltung

2024-06-17 Stellungnahme der Stadtverwaltung gegen Klage

Erwiderung auf Stellungnahme der Stadtverwaltung

2024-07-12 Erwiderung auf Stellungnahme der Stadtverwaltung

Ablehnung von Prozesskostenhilfe

2024-09-16 Ablehnung von Prozesskostenhilfe

Prokoll und Stellungnahme der Richterin zu Befangenheitsantrag

2024-10-09 Prokoll und Stellungnahme der Richterin zu Befangenheitsantrag

Ablehnung des Befangenheitsantrags

2024-10-21 Ablehnung des Befangenheitsantrags

Urteil

2024-10-22 Urteil Evakuierungskonzept

 

 

Kommentar abgeben

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert