Petition für Wohnen:
Fachaufsichtsbeschwerde gegen Behördenleiter Sedlmeier und Frohschammer

Am 17.10.2017 wurde die Petition „Bezahlbare Wohnungen statt neuer Hotels und Airbnb!“ der Initiative Recht auf Stadt, die von insgesamt 1163 Unterstützer*innen namentlich unterzeichnet wurde, im Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen behandelt. Recht auf Stadt war entsetzt über die Niveaulosigkeit der Sitzung. Jetzt hat die Initiative Beschwerde bei der Stadt eingelegt und gleichzeitig Fachaufsichtsbeschwerde bei der Regierung der Oberpfalz gegen die beiden Amtsleiter Anton Sedlmeier sowie Armin Frohschammer erhoben.

Petition für Wohnen Fachaufsichtsbeschwerde

Aktivisten von Recht auf Stadt beim Sammeln von Unterschriften für die Petition

Machtlos gegen zuviele Hotels?

Herr Frohschammer und Herr Sedlmeier behaupteten während der Ausschusssitzung, es gäbe rechtlich keine Handhabe, Überkapazitäten im Hotelbereich zu verhindern. Jedoch zeigten Beispiele aus der Vergangenheit, dass es sehr wohl Mittel gibt, Fehlentwicklungen zu vermeiden. So legte die Verwaltung 2015 ein Veto gegen zusätzliche Verkaufsflächen im Dörnberg-Viertel ein, um den bestehenden Einzelhandel zu schützen und Schadenersatzklagen gegen die Stadt vorzubeugen.

Doch statt auf diese Möglichkeit hinzuweisen, behauptete Frohschammer vor dem Ausschuss, die Investoren würden schon untersucht haben, ob sich der Standort für sie rechne oder nicht. Damit vermittelte er den Eindruck, den Schaden hätten allein die sich neuansiedelnden Hotelketten.

Auch dies ist eine fehlerhafte Darstellung. Denn, wie eine Studie der Stadt feststellte, werden die Investoren ihren Schnitt machen. Bestehende Hotels dagegen müssten voraussichtlich schließen. Doch offensichtlich hat die Stadt nicht vor, diese zu schützen, und riskiert damit Schadenersatzklagen.

Falsche Begründung gegen Zweckentfremdungssatzung

Auch im Zusammenhang mit dem umgebremsten Zuwachs von Ferienwohnungen erklärte Frohschammer, es würde über Geschichten geredet, die rechtlich überhaupt nicht umsetzbar seien. Erst auf Nachfrage eines Stadtrats musste er eingestehen, dass nach Verabschiedung einer Zweckentfremdungssatzung, wie in der Petition vorgeschlagen, sich rechtlich ein völlig anderer Rahmen bieten würde.

Doch sofort wandte er ein, die Voraussetzungen für eine Zweckentfremdungssatzung seien aufgrund der Ferienwohnungen in Regensburg nicht gegeben. Auch diese Aussage ist inkorrekt, denn die Verabschiedung einer entsprechenden Satzung hängt nicht vom Bestand der Ferienwohnungen ab, sondern laut bayerischem Zweckentfremdungsgesetz, ob

„(…) die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist (…).“

Dass die ausreichende Versorgung in Regensburg besonders gefährdet ist, darüber gab es im Ausschuss nicht einmal von Seiten der Verwaltung ernsthafte Zweifel.

Anton Sedlmeier sekundierte Frohschammer und spielte die Zahl der Ferienwohnungen herunter. In Relation zum Gesamtwohungsbestand seien es gar nicht so viele. Er nannte eine Zahl zwischen 300 und 400. Dass die Dunkelziffer naturgemäß wesentlich höher ist und sich die Zahl der Ferienwohnungen in den letzten beiden Jahren mehr als verdoppelte, wenn man die Angaben aus seiner Abteilung zur Grundlage nimmt, verschwieg er.

Kein Bedarf an sozialem Wohnungsbau?

Schließlich äußerte sich Anton Sedlmeier noch zu der in der Petition verlangten Erhöhung des sozialen Wohnungsbaus. Er behauptete, die 20 %-Quote würde umgesetzt, was in absehbarer Zeit zu einem deutlichen Anstieg der öffentlich geförderten Wohnungen führen werde.

Die Quote wird jedoch keineswegs konsequent umgesetzt. Ein aktuelles Beispiel: Baugebiet „Südlich der Otto-Hahn-Straße“. Laut Beschlussvorlage der Stadt werde

„für die geplante Neubebauung an der Otto-Hahn-Straße eine Genehmigung nach § 34 BauGB angestrebt.“

Wie Herr Sedlmeier der Initiative Recht auf Stadt am 03.08.2017 per Mail mitteilte, ist die

„Bebauung (…) nach § 34 BauGB ohne ein Bebauungsplanverfahren genehmigungsfähig. Der Beschluss zur sog. 20% – Quote für geförderten Wohnungsbau greift daher nicht.“

Obwohl hier günstige Wohnungen reihenweise abgerissen und eine große Anzahl neuer Apartments gebaut werden, wird der Investor nicht verpflichtet, auch nur eine Sozialwohnung zu errichten. Übrigens: Das betreffende Gebiet ist größtenteils im Besitz des tief im Korruptionsskandal verwickelten Unternehmens Immobilien Zentrum (IZ). Recht auf Stadt wird daher auch den Ombudsmann und den Antikorruptions-Beauftragten der Stadt informieren.

Auch Herrn Sedlmeiers Statement, es werde einen deutlich Anstieg an geförderten Wohnungen geben, ist kaum nachzuvollziehen. Laut Aussagen der Stadt fallen jährlich etwa 150 Wohnungen aus der Förderung. Selbst in Rekordbaujahren dürfte die Zahl der neu geförderten Wohnungen unterm Strich kaum über dem Schwund liegen.

Versagen des Stadtrats

Nicht nur Bürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer schloss sich kritiklos den Ausführungen der Verwaltung an, sondern auch die Stadträt*innen im Ausschuss. Immerhin wiesen Frau Freihoffer (Linke) und Herr Suttner (ÖDP) darauf hin, dass es sehr wohl rechtliche Möglichkeiten gäbe, die Ziele der Petition umzusetzen. Aber schließlich stimmten auch sie gegen die Petition.

In der Bayerischen Gemeindeordnung heißt es:

„Der Gemeinderat überwacht die gesamte Gemeindeverwaltung, insbesondere auch die Ausführung seiner Beschlüsse.“

Von einer Überwachung der Gemeindeverwaltung durch den Stadtrat war im Ausschuss nicht das Geringste zu spüren. Und dies, obwohl Regensburg einen der „größten kommunalen Bestechungsskandale in Nachkriegsdeutschland“ (Stuttgarter Zeitung) durchlebt. Hat der Stadtrat den Weckruf noch immer nicht gehört?

(Hier die vollständige Beschwerde an den Stadtrat)

Kommentar

  1. Heinrich

    Ist eigentlich dieser Herr Frohschammer der wahre Herrscher von Regensburg, dem sich Bürgermeister und Oberbürgermeister seit Jahren unterzuordnen haben?

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