Leerstandsmelder vor Gericht:
Leerstandsmelder unter Beschuss!

Pressemitteilung 10.09.2018

Leerstandsmelder vor Gericht Anklage

Leerstand “Am Gries 37” in Stadt am Hof

Anfang 2017 richtete die Initiative Recht auf Stadt einen sogenannten Leerstandsmelder ein. Auf deren Homepage listet die Initiative seitdem Häuser, Wohnungen, Gebäude, wenn sie länger als 6 Monate leer stehen. Inzwischen gibt es 111 Einträge.

Seit der Einführung hat der Leerstandsmelder sehr viel Zuspruch erhalten. Aber auch massive Ablehnung. Kein Wunder, dass der Zuspruch von Wohnungssuchenden und Mieter*innen kam, die Ablehnung dagegen von Vermieter*innen und Eigentümer*innen. Immer wieder wurde der Initiative mit Anzeigen gedroht.

Allerdings hat die Rechtslage die sich Empörenden, darunter auch ein Rechtsanwalt, bislang von einem gerichtlichen Vorgehen abgehalten. Es gibt schlicht keine Grundlage, auf der eine Verhinderung möglich wäre. Alles, was von einem öffentlich zugänglichen Platz aus beobachtet und fotografiert werden kann, Hausfassade, Adresse, darf auch so im Internet verbreitet werden.

Nun hat es der Eigentümer des Leerstands „Am Gries 37“ aber dennoch versucht. Er will per einstweiliger Verfügung erreichen, dass der betreffende Eintrag gelöscht wird. Seine Begründung: Es würden falsche Tatsachenbehauptungen verbreitet. Außerdem könnten Hausbesetzer auf den Leerstand aufmerksam werden.

Inzwischen stellte sich heraus, dass die Angaben, die Recht auf Stadt über das Haus erreichten, so falsch nicht waren. Der Eigentümer behauptete, das Haus stehe erst (!) 7 Jahre leer, Recht auf Stadt schrieb „etwa 10“. In Wirklichkeit steht es wohl seit Juli 2010 leer, also 8 Jahre.

Außerdem habe er es nicht geerbt, sondern geschenkt bekommen. Recht auf Stadt stellte fest: Stimmt! Und zwar von seinen Eltern.

Schließlich sei der gewünschte Verkaufspreis keineswegs überteuert, wie Recht auf Stadt angab. Warum er es aber dennoch nicht schaffte, in der begehrtesten Lage in Regensburg, Stadt am Hof, auch nach 7 bzw. 8 Jahren sein Haus loszuschlagen, konnte er nicht beantworten.

Diesen Freitag, 14.09.2018, 9:00 Uhr, ist nun Verhandlung vor dem Landgericht Regensburg, Sitzungssaal 01, EG, Augustenstr. 5.

Übrigens: Die Presse meldete, dass die Stadtregierung demnächst wieder über ein Zweckentfremdungsverbot in Regensburg beraten will. Falls dieses doch noch irgendwann eingeführt werden sollte, dürfte der Eigentümer von „Am Gries 37“ andere Probleme haben, als sich über einen Eintrag im Leerstandsmelder von Recht auf Stadt zu mokieren. Das Bußgeld für Zweckentfremdung kann bis zu 500 000 Euro betragen.

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