Hausrettung:
Hausbesetzung in Regensburg wurde von Polizei beendet

Hausrettung Ende

Spontandemo gegen die Räumung

Das Haus Grunewaldstraße 9 steht seit vermutlich knapp 20 Jahren leer. Eine Gruppe von engagierten Menschen, die sich selbst „Die Hausretter*innen“ nennt, fand, dass das reicht. Sie besetzten das Haus. Dies fiel ihnen umso leichter, als dass Gelände und Haus frei zugänglich waren, wie auch der Einsatzleiter unserem Pressevertreter von Recht auf Stadt gegenüber bestätigte. Am Eingang war lediglich ein Schild angebracht: „Betreten des Grundstücks auf eigene Gefahr“. Die Gruppe hatte Recht auf Stadt gebeten, über die Besetzung bzw. Rettung zu berichten. 

Wie die Polizei, die in Mannschaftsstärke auffuhr, ebenfalls unserem Pressesprecher gegenüber mitteilte, lag zur Zeit der Räumung noch keine Anzeige des Eigentümers vor. Es habe nur einen Anfangsverdacht gegeben. Da Hausfriedensbruch ein sogenanntes Antragsdelikt ist, ist dieses Detail nicht ganz unerheblich.

Die Gruppe wurde in die Polizeidirektion Süd transportiert, wo sie erkennungsdienstlich behandelt und befragt werden soll. Der Recht-auf-Stadt-Vertreter wurde auf Waffen hin untersucht, sein Ausweis wurde ihm mit Gewalt abgenommen und die Polizei nahm dessen Personalien auf, obwohl er seinen Presseausweis vorzeigte. Schließlich wurde gegen den Pressevertreter sogar ein Platzverweis vom Einsatzleiter ausgesprochen.

Der Eigentümer, ein älterer Herr, der seinen Namen nicht sagen wollte, war vor Ort. Offensichtlich hatte ihn eine Art Hausmeister informiert, der für den Eigentümer anscheinend ein Auge auf das Gelände haben soll. Beide Herren waren der Presse gegenüber zu keinerlei Auskunft bereit. Mehrmals versuchte der Vertreter von Recht auf Stadt den Eigentümer darüber zu befragen, warum er das Haus solange einfach leer stehen lasse, obwohl es einen unerträglichen Wohnungsmangel in Regensburg gebe. Die Polizei unterband jedoch weitere Interviewversuche.

Hausfriedensbruch wird in der Regel mit einer Geldbuße zwischen 200 und 300 Euro geahndet. Leerstand gilt als Zweckentfremdung und kann laut dem bayerischen Zweckentfremdungsgesetz (ZwEWG) mit einem Bußgeld von bis zu 500 000 Euro bestraft werden. Trotzdem fand die Regensburger Polizei es offensichtlich wichtiger, gegen die Hausrettung vorzugehen.

Noch in der Früh, kurz vor der Räumung, wurde Recht auf Stadt von der Gruppe gebeten, die Stellungnahme der Hausretter*innen zu veröffentlichen. Dies tun wir gerne, denn auch Recht auf Stadt ist der Meinung, dass Leerstand bestraft werden muss, nicht diejenigen, die leere Häuser wieder einem Zweck zuführen!
(Kurt Raster / Recht auf Stadt)

Stellungnahme der Hausretter*innen:

Leerstand ist Diebstahl!

Wir haben am Donnerstag das Haus Grunewaldstraße 9 im Regensburger Osten endlich wieder seinem eigentlichen Zweck zugeführt, nämlich Wohnraum für Menschen zu sein. Jahrelang stand das wunderschöne Haus leer. In der Zeit hätten dort Familien, Pärchen, Alleinstehende, Alt, Jung, Schwarz, Weiß, Bunte und Farblose Heimat finden können. Jahrelang lag der traumhafte Garten brach, der soviele Kinder hätte glücklich machen können.

Wir mussten diesen Schritt tun, weil von Stadtregierung und Stadtverwaltung nichts zu erwarten ist. Niemals werden sie etwas gegen den skandalösen Leerstand in dieser Stadt unternehmen. Denn:

  • Die stellvertretende Oberbürgermeisterin behauptet dreist: Uns gehe es gut in Regensburg. Sie vergisst dabei all die Menschen, die verzweifelt nach bezahlbarem Wohnraum suchen. All die Menschen, die überhaupt kein Obdach finden, in Lagern vegetieren oder in verschimmelten Notunterkünften ausharren müssen.
  • Die Verwaltung verkündet schamlos, ein gewisser Leerstand sei die Voraussetzung für einen funktionierenden Wohnungsmarkt. Erst komplett leer geräumte Häuser könnten einer umfassenden Sanierung zugeführt werden. Entsprechend wird von der Verwaltung auch eine Zweckentfemdungssatzung abgelehnt, mit der Leerstand wirksam bekämpft werden könnte.
  • Bei dem städtischen Tochterunternehmen Stadtbau und bei der von der Stadtbürokratie verwalteten Evangelischen Wohltätigkeitsstiftung stehen hunderte Wohnungen leer. Es ist daher sehr unwahrscheinlich, dass eine Kommune, die selbst Leerstand zu verantworten hat, effektiv etwas gegen Leerstand unternehmen wird.

Stadtregierung und -verwaltung scheint nur zu interessieren, wie sie Regensburg möglichst gewinnbringend vermarkten und Bauträger und Investoren noch reicher machen können. Beispiele:

  • Bislang konnten sich am Ernst-Reuther-Platz mehr als 200 Studierende über bezahlbare Mieten ab 130 Euro freuen. Damit soll aber bald Schluss sein. Für 200 Millionen Euro will die Stadtverwaltung dort ein sogenanntes Kultur- und Kongresszentrum (RKK) bauen. Geschätzte jährliche Verluste: 5 bis 8 Millionen. Ob das Kongresszentrum je gebaut wird, steht zwar in den Sternen, aber alle Studis sollen schon mal bis Ende November raus. Jahrelanger Leerstand wird die Folge sein.
  • An der Otto-Hahn-Straße soll laut Wohnbauflächenmanagement „nachverdichtet“ werden. In Wahrheit wird massenweise günstiger Wohnraum vernichtet. Drei große Wohnblöcke sollen abgerissen werden, einer wurde bereits Anfang März entmietet und steht seitdem leer. Auch hier ist der Baubeginn noch völlig ungewiss, nur eins ist sicher: Die neuen Wohnungen werden sich die bisherigen Mieter*innen nicht leisten können. Übrigens: Grundstückseigentümerin von zwei der drei Wohnblöcke ist das tief in den aktuellen Korruptionsskandal verwickelte Immobilienzentrum Regensburg (IZR).
  • Obwohl in Regensburg einer der spektakulärsten Immobilienskandale der Nachkriegsgeschichte läuft, machen die dafür Verantwortlichen weiter, als sei nichts geschehen. Die gleichen Beamt*innen, die in der Vergangenheit jede wohnungspolitische Schweinerei brav durchgewunken oder sogar gefördert haben, schieben unbeirrt ihren Dienst. Und unbeirrt wird von der Politik die gleiche, unsoziale Wohnungspolitik durchgezogen, wie vor der Verhaftung von OB Wolbergs.

Aus diesem Grund haben wir die Initiative ergriffen und angefangen, leerstehende Häuser vor dem kompletten Verfall zu retten. Damit setzen wir lediglich grundgesetzlich verbürgtes Recht um (GG Art. 14):

„Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“

Jahrelanger Leerstand dient ganz gewiss nicht der Allgemeinheit. Leerstand ist Diebstahl!

In einem Nachbarschaftsfest am Samstag, 5. August ab 12 Uhr, wollen wir die Rettung des Hauses Grunewaldstraße 9 gehörig feiern. Alle sind herzlich eingeladen! Es gibt Mittagessen, später, Kaffee und Kuchen und hoffentlich viele, gute Gespräche!

Die Hausretter*innen

Grunewaldstr. 9

Das besetzte Haus: Grunewaldstraße 9, leer seit ca. 20 Jahren.

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