Einwendung gegen Bebauungsplan Nibelungenkaserne:
Gestaltung für Menschen, nicht für Parteispender!

Einwendungen gegen den Bebauungsplan “Ehemalige Nibelungenkaserne”.

Einwendung gegen Bebauungsplan Nibelungenkaserne

Tretzel-Land auf dem Areal der ehemaligen Nibelunenkaserne

Mit dem öffentlichen Auslegen von Bebauungsplänen wird Bürgernähe und Mitsprache simuliert. In Wahrheit geht die Einflussmöglichkeit der betroffenen Bevölkerung gegen Null. Genau besehen dient die Auslegung vor allem den Investoren, die durch dieses Procedere Rechtssicherheit erhalten. Denn ein Normenkontrollverfahren, welches wirklich einigen Einfluss hat, darf nur eröffnet werden, wenn während der Auslegung eine entsprechende Stellungnahme abgegeben wurde.

Um sich diese Option offen zu halten, hat die Initiative Recht auf Stadt zwei Stellungnahmen zum Bebauungsplan „Ehemalige Nibelungenkaserne″ abgegeben.

Die erste Stellungnahme betrifft den katastrophal unzureichenden sogenannten „öffentlich geförderten Wohnraum″. Wir verwenden bewusst das Wort „katastrophal″, denn die Vorgänge rund um das Haus Grasgasse 6, in der Menschen, die sich keine andere Bleibe leisten können, auf menschenunwüdigste Art untergebracht sind, rechtfertigen diesen Ausdruck. Diese Zustände sind nur möglich, weil die Stadtverwaltung ihrer sozialen Verpflichtung, für bezahlbaren Wohnraum zu sorgen, nicht nachkommt. So bleibt gewissenlosen Geschäftemachern das Feld überlassen.

Die zweite Einwendung kritisiert die seelenlose, menschenfeindliche Architektur. Besonders verwerflich ist hierbei, dass im Bebauungsplan Formulierungen auftauchen, die für eine menschenfreundliche Architektur stehen, aber von der Stadtverwaltung für eine vollkommen gegensätzliche Umsetzung missbraucht werden.

Natürlich erwähnen wir auch, dass eine Vergabe, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit mittels Korruption zustande kam, selbstverständlich wiederholt werden muss. Dies ermöglicht einen Neuanfang.

Unsere Stellungnahmen, eingereicht von unserem Ansprechpartner Kurt Raster, im Originaltext:

Stellungnahme 1

Laut Bebauungsplan S. 17 gab es in Regensburg im Jahre 1990 knapp
10 000 Wohnungen mit einer Preis- und Belegungsbindung. 2011 lag die Zahl nur noch bei rund 5500. Das ist ein jährlicher Rückgang um je 200 Wohnungen. Zahlen für das Jahr 2017 werden nicht angegeben, doch dürfte der Bestand an geförderten Wohnungen inzwischen weit unter 5000 liegen.

Gleichzeitig aber, so der Bebauungsplan, ist die Anzahl der Wohnungssuchenden gestiegen. Der Bedarf dürfte also gegenüber 1990 mindestens bei 10 000 Wohneinheiten liegen, wenn nicht sogar deutlich darüber.

Es reicht daher nicht, wenn lediglich auf den jährlichen Schwund an geförderten Wohnungen reagiert wird. Die Zahl der öffentlich geförderten Wohnungen muss drastisch und nachhaltig ausgeweitet werden.

Um wenigstens das Mindestziel von 10 000 öffentlich geförderten Wohnungen in absehbarer Zeit zu erreichen, muss daher der gesamte neu zu schaffende Wohnraum auf dem Areal der ehemaligen Nibelungenkaserne von ca. 900 Wohnungen zu 100 % als öffentlich geförderter Wohnraum entstehen.

Die jetzt ausgewiesenen 20 % für die Gebiete WA 1 bis WA 5, was umgerechnet rund 180 Wohneinheiten entspricht, ist dagegen ein schlechter Witz. Damit kommt die Stadtverwaltung in keiner Weise ihrer sozialen Verantwortung nach.

Anmerkung: Herr Poschenrieder vom Amt für Stadtentwicklung nannte mir auf meine Anfrage hin die Zahl von 5545 öffentlich geförderten Wohnungen für Dezember 2016. Diese Angabe widerspricht der Aussage im Bebauungsplan, worin es heißt, das Neubauziel an geförderten Wohnungen konnte in den letzen Jahren nicht erreicht werden, um den Bestand zu halten. Da aber auch 5545 Wohnungen weit unter dem vermutlichen Bedarf liegen, ist die Abweichung letztendlich unerheblich.

Stellungnahme 2

Wie schon an den bisher errichteten Gebäuden unschwer zu erkennen ist, wird die auch andernorts in Regensburg zu beobachtende primitive Klötze- und Würfel-Architektur bei der Bebauung des Nibelungenareals fortgesetzt. Mitnichten wird dadurch eine Gegend entstehen, in der die Menschen gerne wohnen und arbeiten, geschweige denn in ihrer Freizeit hingehen.

Die Planungsziele „Identität und Kompaktheit des Stadtkörpers″, „Urbane Nutzungsmischung″ sowie „Stadt der kurzen Wege“ wird mit dem jetzigen Bebauungsplan in keiner Weise erfüllt. Statt kurzer Wege, was eine Vielzahl kleiner Geschäfte und Gastronomien bedeutet, gibt es nur die Planung eines zentralen Quartierzentrums: „Einzelhandelsbetriebe und Nahversorgungseinrichtungen sollen ausschließlich hier konzentriert werden, um den Standort als Zentrum zu stärken.″ (S. 15) Die Umsetzung erfolgt in offenem Widerspruch zu den verkündeten Planungszielen.

Im Hinblick auf die Korruptionsaffäre ist eine Neuausschreibung des Areals unabdinglich. Das ermöglicht einen Neuanfang. Leider wurde bereits viel zerstört, jedoch ist eine menschenfreundlichere Architektur immer noch möglich.

Ich fordere eine Neuplanung, die sich an der Gestaltung des Französischen Viertels in Tübingen orientiert. Auch dort musste das Areal einer ehemaligen Kaserne neu bebaut werden. Die Umsetzung erhielt 2001 den deutschen Städtebaupreis.

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