Ein BA kann sinnvoll sein,
- bei drohenden Abschiebungen in Dublin-Verfahren, wenn es nur darum geht, den Ablauf der Überstellungsfrist „auszusitzen“, damit Deutschland für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig wird (bei einem Untertauchen sind das in der Regel 18 Monate ab Antwort des anderen Mitgliedstaates auf das Überstellungsersuchen – aber Achtung: Der genaue Fristablauf sollte nur nach Akteneinsicht und mit qualifizierter Beratung ermittelt werden!)
- bei drohenden Abschiebungen in das Herkunftsland. Da hier aber keine Frist läuft/abläuft, braucht es eine Exit-Strategie: Was ist geplant? Weitere Verhandlungen mit dem BAMF? Folgeanträge/Rechtsmittel/Eilanträge? Einholung medizinischer Gutachten, z.B. zum Beleg der Reiseunfähigkeit? Vorbereitung einer Ausreise in ein anderes Land?
- bei einer drohenden Sammelabschiebung, bei der der Termin bekannt ist (insbesondere Afghanistan), und die Betroffenen sich nur kurzfristig an einem sicheren Ort aufhalten müssen, um der Sammelabschiebung zu entgehen