In mehreren Städten Deutschlands (Berlin, Göttingen, Hannover, Hildesheim. Osnabrück, Köln, Hanau, Nürnberg-Fürth, Freiburg, Hamburg, Kassel, Barnim) gibt es mittlerweile Initiativen für ein BA, die Geflüchtete vor Abschiebungen schützen möchten. Dabei geht es sowohl um Abschiebungen in die Herkunftsländer als auch um Dublin-Abschiebungen in andere EU-Staaten.
Bürgerinnen stellen dabei ihren privaten Wohnraum (oder andere Räume) zur Nutzung für die Geflüchteten zur Verfügung und kümmern sich auch um die Versorgung der Geflüchteten (Kleidung, Essen, soziale und kulturelle Kontakte, Spracherwerb, Rechtsberatung, medizinische Leistungen).
Bisher gibt es vor allem Aufrufe zur Gewährung von BA, laufende Fälle tatsächlicher Gewährung eines BA werden normalerweise nicht veröffentlicht. Pro Asyl teilt dazu mit, dass es nur von wenigen Fällen weiß, in denen Schutzsuchende kurzfristig in Obhut genommen wurden, Die meisten Fälle laufen wohl „unter dem Schirm“ – aus gutem Grund, siehe unten zur Frage Strafbarkeit.
BA gab es auch schon früher und vor diesen öffentlichen Initiativen. Bürger*innen haben immer wieder Geflüchtete mitgenommen und auf ihrer Wohnzimmercouch schlafen lassen, ohne großes politisches Drumherum.
Laut Pro Asyl stehen stille Hilfe und öffentliche Propagierung öfters im Widerspruch. Die Bewegung hoffe, dass man den zivilen Widerstand gemeinsam durchstehen oder sich mit vielen Unterstützer*innen gar unangreifbar machen könne.
Anders als im Kirchenasyl gibt es für das BA keine „sakrale Hemmschwelle“, d.h. der Staat sichert nicht zu, dass er nicht in die Privatwohnung eindringt und den Geflüchteten herausholt.
Pro Asyl sieht die Bezeichnung von BA als „zivilem Ungehorsam“ übrigens skeptisch, weil dies eine Grundeinstellung signalisiere (Wir sind gegen Abschiebungen!) und nicht betone, warum das BA in dem konkreten Einzelfall geboten und erforderlich ist – wie in der Regel beim Kirchenasyl argumentiert wird.