Hetze gegen Migrant*innen:
Presserat missbilligt Mittelbayerische Zeitung für Eckl-Artikel

Recht auf Stadt erstatte im Juni Strafanzeige und legte darüber hinaus Beschwerde beim Deutschen Presserat ein. Anlass war ein Artikel und Kommentar des MZ-Journalisten Christian Eckl, in denen dieser einen angeblichen Zusammenhang zwischen einer „offenen Zuwanderungspolitik“ und der Absage einer CSD-Parade in Regensburg herstellte. Der Beschwerdeausschuss des Presserats sprach nun seine Missbilligung aus.

Ausschnitt aus Mittelbayerische Zeitung eines Kommentars von Christian Eckl

Nachdem Eckl alle Schuld der „illegalen Migration“ zuteilte, fiel ihm offenbar ein, dass „auch von Rechtsextremen“ eine Bedrohung für queere Menschen ausgehe. (MZ, 17.06.2025)

Mittelbayerische zeigt keine Einsicht

Es begann nicht sehr vielversprechend. Die Staatsanwaltschaft sah von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Eckl ab, dazu siehe unten. Auch der Presserat nahm nur einen Teil der Beschwerde zur Prüfung an. Eckls Kommentar, in dem dieser auf AfD-Niveau hetzte, die „illegale Migration“ habe die Sicherheitslage im Land verändert (MZ 17.06.2025), blieb außen vor.

Umso schöner die Überraschung, als kurz vor Weihnachten der Bescheid vom Presserat endlich eintraf: Es läge ein deutlicher Verstoß „gegen die in Ziffer 2 des Pressekodex festgeschriebene journalistische Sorgfaltspflicht“ vor:

„Der Beschwerdeausschuss hält den Verstoß gegen die Ziffer 2 des Pressekodex für so schwerwiegend, dass er gemäß § 12 Beschwerdeordnung eine Missbilligung ausspricht.“ (Deutscher Presserat 19.12.2025, PDF-Dokument)

Natürlich wurde vorab die Mittelbayerische Zeitung zu einer Stellungnahme aufgefordert. Diese zeigte keinerlei Schuldeinsicht, sondern gab dem falsch zitierten CSD-Veranstalter Irmisch die Schuld. Schließlich hätte dieser ja Einspruch erheben können:

„Die Chefredakteurin trägt insbesondere vor, die Redaktion habe erklärt, die Beschwerde und die Stellungnahme des Zitierten habe sie überrascht. Der Zitierte habe sich nie direkt an die Redaktion gewandt, um eine falsche Zitierung zu beanstanden.“

Eckl selbst behauptete sogar, er habe das Interview „wortgetreu mitgeschrieben“, womit er unterstellte, die Formulierung „offene Zuwanderungspolitik“ sei von Irmisch gekommen. Offensichtlich eine faustdicke Lüge. Im Bescheid des Presserats heißt es dazu.

„Auch laut der Mitschrift des verantwortlichen Redakteurs der Beschwerdegegnerin hat der zitierte Alexander Irmisch zwar Islamisten als Teil der Bedrohungslage genannt, aber mit keinem Wort die „offene Zuwanderungspolitik“. Die Ausschussmitglieder sehen es daher als erwiesen an, dass der Zitierte in einem wesentlichen Punkt falsch wiedergegeben wurde.“

Eine Missbilligung ist die letzte Stufe vor einer Rüge und muss nicht in besagten Medium abgedruckt werden. Doch heißt es im Bescheid:

„Nach § 15 Beschwerdeordnung besteht zwar keine Pflicht, Missbilligungen in den betroffenen Publikationsorganen abzudrucken. Als Ausdruck fairer Berichterstattung empfiehlt der Beschwerdeausschuss jedoch eine solche redaktionelle Entscheidung.“

Die Mittelbayerische Zeitung veröffentlichte inzwischen die Missbilligung durch den Presserat, allerdings ohne ein Wort der Entschuldigung oder des Bedauerns. Der Urheber der Missbilligung, Christian Eckl, wurde namentlich nicht erwähnt.

Strafanzeige gegen Staatsanwaltschaft

Bereits im Oktober teilte Staatsanwalt K. Recht auf Stadt mit, er werde keine Ermittlungen einleiten. Der Grund ist makaber:

„Kein Aufstacheln zum Hass ist grundsätzlich eine sachliche, wahrheitsgemäße Berichterstattung, selbst wenn sie – dies vorliegend unterstellt – in tendenzieller Absicht erfolgt und geeignet ist, ein feindseliges Klima gegen einen Teil der Bevölkerung zu schaffen.“ (Staatsanwaltschaft Regensburg 14.10.2025, PDF-Dokument)

Die Staatsanwaltschaft hält also die Falschaussagen Eckls über Schutzsuchende für „wahrheitsgemäß“. Dies lässt tief blicken. Recht auf Stadt hat deswegen Strafanzeige gegen Staatsanwalt K. eingereicht. Wir wissen zwar, dass auch diese wieder folgenlos bleiben wird, aber wir wollen uns nicht dem Vorwurf aussetzen, wir hätten keinen Einspruch erhoben.

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