Bericht 16.09.2020:
„Wie soll ich das bezahlen?“

infostandsommer2017Heute sprechen wir mit mehreren Menschen über ihre Asylverfahren. Dabei geht es, wie so oft, um Ablehnungen und Abschiebeandrohungen. Sei es direkt in Herkunftsländer oder in EU-Staaten aufgrund Dublin III. Von offizieller Seite wird immerzu betont, dass es sich hierbei um eine „ordentliche“ Rechtsprechung handle. Davon merken die Geflüchteten in den Lagern jedoch wenig.

Abgesehen davon, dass in den Ablehnungen und Negativurteilen der Behörden, die Situation in Herkunftsländern, wie etwa Nigeria oder Äthiopien, verkannt, negiert oder beschönigt wird, sind es vor allem strukturelle Aspekte, welche ein „ordentliches Verfahren“ unmöglich machen. So bleibt für einen Widerspruch gegen einen Negativbescheid sehr wenig Zeit, manchmal sogar nur eine Woche. Rechtlicher Beistand und eine gute juristische Vertretung ist hierbei sehr wichtig und unabdingbar, soll ein solches Verfahren „ordentlich“ sein. Auch davon kann jedoch keine Rede sein. Durch das sehr wenige Bargeld, welches Geflüchtete im Lager bekommen ist die Finanzierung eines Rechtsbeistandes für Geflüchtete sehr schwierig. Eine Frau erzählt uns ihr, Anwalt wolle 250€ Anzahlung. Sie fragt: „Ich bekomme 100€ im Monat, wie soll ich das bezahlen?“.

Ein Geflüchteter hat schließlich auch noch eine positive Neuigkeit. Er berichtet davon, dass er nach über 18 Monaten im Abschiebelager endlich in ein anderes Lager umziehen darf. Er ist darüber sehr glücklich. Er freut sich endlich, vielleicht nur noch mit einer weiteren Person in einem Zimmer wohnen zu müssen und nicht mit drei oder vier, wie bisher. Wohin er verlegt wird, weiß er noch nicht, obwohl sein „Transfer“ unmittelbar bevorsteht.

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