Seniorenheim Candis:
Heimaufsicht verhängte Aufnahmestopp!

Was der Initiative Recht auf Stadt schon von verschiedener Seite mitgeteilt worden war, wurde nun von der Heimaufsicht Regensburg telefonisch bestätigt. Über das Seniorenwohnzentrum Candis wurde ein Aufnahmestopp verhängt.

Seniorenheim Candis Aufnahmestopp

Titelbild der Candis-Broschüre – Müsste es nicht heißen: „Besser NICHT alt werden“?

Jetzt ist es amtlich: Die Pflegemissstände im Seniorenheim Candis sind offensichtlich so gravierend, dass die Heimaufsicht (FQA) Regensburg einen Aufnahmestopp verhängen musste. Dies hat der Leiter der Heimaufsicht Roland Gerth Recht auf Stadt gegenüber auf Anfrage bejaht.

„Grundsätzlich“, erklärt die Heimaufsicht nach Rücksprache mit der Pressestelle schriftlich, „kann man sagen, dass – wenn bei einer Einrichtung ein Aufnahmestopp verhängt wurde – erst dann eine Aufhebung durch die Behörde möglich ist, wenn die Einrichtung die erforderlichen Maßnahmen zur Behebung der bei der vorausgegangenen Kontrolle festgestellten (erheblichen) Mängel ergriffen und eine entsprechende Nachkontrolle durch die FQA ergeben hat, dass der Aufnahmestopp zum Schutz der Bewohnerrechte nicht mehr aufrecht erhalten werden muss.“

Schon im Frühjahr wurde im Politmagazin „quer“ des Bayerischen Rundfunks über Missstände im Candis berichtet. Zuvor hatten sich Pflegekräfte bei Recht auf Stadt gemeldet, die im Rahmen eines Interviews äußerten: „Meiner Meinung nach gehört das Haus geschlossen. Mit Pflege hat das nichts mehr zu tun.“

Candis nur noch zu zwei Dritteln belegt

Inzwischen sei das Candis nur noch zu zwei Dritteln belegt, wie Pfleger*innen Recht auf Stadt zutrugen. Auffällig sei auch, dass es keine Schwerstpflegebedürftigen gebe. Ein sogenanntes „mobiles Qualitätsteam“, das allerdings überwiegend aus Leiharbeiter*innen bestehe, versuche das Candis wieder auf Vordermann zu bringen. Ob das gelinge, sei aber zweifelhaft, denn es fänden sich kaum geeignete Fachkräfte, die zu den angebotenen Bedingungen arbeiten wollten.

Die vormalige Heimleiterin Frau N. sei schon kurz nach den Berichten „beurlaubt“ worden, ebenso der Pflegedienstleiter S. Als „kommissarische“ Leiterin, so die Sekretärin am Telefon, wurde Frau Anita Sattler eingesetzt. Aus „Datenschutzgründen“ wollte Frau Sattler Recht auf Stadt keine Mitteilung darüber machen, warum Heimleitung und Pflegedienstleitung ersetzt wurden.

Dies ist sehr schade, denn das Auswechseln des verantwortlichen Führungspersonals wäre im Grunde ein gutes Zeichen. Doch offensichtlich will sich die neue Pflegeheimleitung mit Leugnen, Schweigen und Intransparenz über die Krise retten. Auf jedem Stockwerk, berichten Pfleger*innen, hingen inzwischen Zettel, auf denen davor gewarnt werde, mit der Presse zu reden.

Kein Einlenken gegen Pflegekritiker*innen

Auch im Verfahren gegen Recht auf Stadt will Bayernstift offensichtlich auch weiterhin keinerlei Fehlverhalten einräumen. Zur Erinnerung: Die Initiative Recht auf Stadt hatte im Frühjahr vor verschiedenen privaten Pflegeheimen in Regensburg und Umgebung Flugblätter verteilt. Darin wurden Missstände angeprangert, die unter anderem durch die besagte BR-Sendung „quer“ bekannt geworden waren. Während jedoch „quer“ nicht belangt wurde, forderte der Träger Bayernstift von der Initiative die Unterlassung per einstweiliger Verfügung.

Kurt Raster, der für das Flugblatt verantwortlich zeichnete, verlor in der ersten Instanz vor dem Landgericht Regensburg. Die etwas merkwürdige Begründung der Richterin Frau Dr. Mühlbauer: Die angeprangerten Vorgänge lägen „in der Vergangenheit“. Und dies, obwohl die berichteten Missstände nur wenige Monate zurücklagen. Doch für die kommende Woche anstehende Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg stehen die Zeichen günstig.

Vollstreckung des Urteils wurde ausgesetzt

Schon Anfang August wurde vom OLG die „Zwangsvollstreckung aus dem Endurteil des Landgerichts Regensburg (…) ohne Sicherheitsleistung einstweilen eingestellt.“ Ein derartiges Vorgehen ist nur dann zulässig, „wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit feststeht, dass der Titel keinen Bestand haben kann“, so das OLG. Auch wurde für die Berufung Prozesskostenhilfe bewilligt. Das Landgericht Regensburg hatte diese dem Pflegekritiker noch verweigert, weil es keine „hinreichende Erfolgsaussicht“ gebe. Dies scheint das OLG nun grundlegend anders zu sehen.

Kleiner Wermutstropfen: Die Einstellung der Zwangsvollstreckung ist formal begründet. Rechtsanwältin Siegerstetter konnte hinreichend glaubhaft machen, dass die gegnerische Seite es versäumte, die Urteilsverfügung innerhalb der vorgegebenen Frist von einem Monat ordentlich zuzustellen.

Teilrücknahme der eidesstattlichen Erklärung

Möglicherweise ist die formale Einstellung aber auch ein diplomatischer Ausweg des OLG, sich nicht inhaltlich mit dem Regensburger „Skandalurteil“, wie Recht auf Stadt es nannte, zu beschäftigen. Denn nicht nur durch den offiziellen Aufnahmestopp sind Missstände im Candis nachdrücklich belegt. Auch die Geschäftsführerin der Bayernstift GmbH Frau Janine Porzler musste inzwischen einen wichtigen Teil ihrer eidesstattlichen Erklärung revidieren. Der Nachtwachenschlüssel wurde entgegen ihrer ursprünglichen Behauptung auch nach einer Beanstandung durch die Heimaufsicht „nicht durchgängig“ eingehalten. Die Antwort darauf, warum dies dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) bei dessen Prüfung Februar 2017 nicht aufgefallen war, blieb sie allerdings schuldig. Womöglich hätte sie dann eine weitere Aussage ihrer eidesstattlichen Erklärung zurücknehmen müssen: „Mir liegen keine Informationen vor, dass es im Wohnheim „Candis“ zu Fälschungen von Dokumentationen kommt.“

(Kurt Raster)

Daten zur Verhandlung Bayernstift gegen Recht auf Stadt / Kurt Raster

  • Oberlandesgericht Nürnberg
    19.09.2017 – 13:00 Uhr
    im Sitzungssaal 333, Fürther Str. 110

Kommentar

  1. xxx

    Mein Partner und ich waren in diesem Haus über 2 Monate beschäftigt. Es ist erschreckend was da abläuft!!!
    Ein Bewohner ist aus dem Haus am Haupteingang im Rollstuhl über die Stufen gefallen sich eine massive Platzwunde am Kopf zugezogen, und das hat keiner mitbekommen das der Bewohner mit dem Rollstuhl am Haupteingang stand draußen bei den Temperaturen?!
    Bewohner die Bettlägerig sind bekommen teilweise kaum Essen angeboten es heißt immer wieder Bewohner lehnt Nahrung ab?! Ich bin der Meinung das Haus müsste mal ohne Ankündigung mal geprüft werden, ständig Personal Mängel, wütende Angehörige, Angehörige die aus Angst jeden Tag bis Abends da sind um sicher zu sein das der jeweilige Angehörige versorgt wird.
    Ich muss sagen das gehört an die Medien, und wenn es sein muss, dann muss man diese Maßnahme ergreifen und die Bewohner zu schützen in andere Häuser unterbringen aber das ist keine würdige Pflege ich persönlich könnte ein Buch über die Zeit dort schreiben was ich mehr als alarmierend finde! Jetzt muss sich mal das Gesundheitswesen, der Mdk alle Ämter mal bewegen und OHNE Ankündigung dort aufschlagen und sich das mal anschauen!

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