Infostand 20.11.2019:
Niemand ist sicher!

infostandsommer2017Am heutigen Infostand zeigt sich die menschenverachtende und rassistische Abschiebepraxis, unter welcher Geflüchtete im Regensburger Abschiebelager zu leiden haben, wieder einmal in ihrer vollen Härte. Menschen erzählen uns, dass Anfang der Woche ein werdender Vater von seiner kurz vor der Entbindung stehenden Ehefrau getrennt und in Abschiebehaft genommen wurde (ab der sechsten Woche vor der Entbindung besteht für Schwangere ein Abschiebungsschutz nach § 3 Abs. 2 des Mutterschutzgesetzes). Die Trennung der Menschen wird in diesen Fällen meist dadurch legitimiert, dass beispielsweise die Ehe aus unterschiedlichen Gründen nicht anerkannt wird. Die Unmenschlichkeit, die diesem Vorfall zugrunde liegt, lässt sich kaum in Worte fassen und zeigt abermals, dass die Behörden offensichtlich vor nichts zurückschrecken.

Bekannte Lobpreisungen der „Unterstützung von Familien in allen Lebenslagen“ im „Familienland Bayern“ durch das bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, sowie der Landesregierung könnten hinsichtlich solcher Erzählung perfider, rassistischer und zynischer kaum sein.

Über den genauen Verbleib des Mannes haben die Menschen, mit denen wir sprechen, keine Informationen. Derzeit gibt es mit Eichstätt, Erding und dem Flughafen München in drei bayerischen Städten Abschiebeknäste (die beiden letzteren wurden erst 2018 neu eröffnet) in denen Geflüchtete ohne Straftat zu Strafgefangenen gemacht werden. Spätestens mit in Kraft treten des sogenannten „Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ im August dieses Jahres kommt es zu einer noch massiveren Ausweitung der Abschiebehaft. So sind für die nächsten Jahre auch Neueröffnungen in Hof und Passau geplant.

Ein Geflüchteter aus Nigeria erzählt uns, dass er sich in einer ähnlichen Situation befindet und deshalb extreme Angst hat, da ihm wie vielen anderen eine Abschiebung direkt bevorsteht und er damit jederzeit zu befürchten hat, möglicherweise auch von seiner schwangeren Frau getrennt zu werden.

Neben Abschiebungen nigerianischer Menschen in andere EU-Staaten wie Italien, welche im Rahmen der Dublin-III-Verordnung vollzogen werden, häufen sich mittlerweile auch Abschiebungen in ihren Herkunftsstaat. Gleichzeitig ist die schwierige Menschenrechtslage in Nigeria nicht zu bestreiten. Neben ständigen Übergriffen der dschihadistischen Terrormiliz Boko Haram im Nordosten des Landes, sorgen bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen unterschiedlichen Gruppen im Zentrum des Landes für anhaltende Flucht und Vertreibung. So berichtet etwa der UNHCR von mehr als 2 Millionen Binnenvertriebenen.

Wiederholt bekommen wir auch heute zu sehen, dass es für Menschen, insofern sie nicht gerade im Abschiebelager arbeiten, keine Möglichkeit des Ein- oder Ausgangs gibt, ohne sich einer akribischen Ausweiskontrolle unterziehen zu lassen. In Anbetracht solcher wie anfangs geschilderter Vorfälle mag die Ausweiskontrolle der Menschen, die das Abschiebelager verlassen wollen oder dorthin zurückkommen, wie eine Banalität klingen. Macht man sich jedoch bewusst, dass die Menschen durch die permanente Überwachung der Ein- und Ausgangszeiten Angst haben müssen, sich bei längerem Fernbleiben sofort in irgendeiner Art „verdächtig“ zu machen, dann reiht sich diese Schikane in eine Vielzahl immer repressiver werdenden Kontrollmaßnahmen ein, die den Menschen die letzte Hoffnung auf ein freies, selbstbestimmtes Leben rauben.

http://www.migazin.de/2019/04/18/zahl-der-abschiebungen-nach-nigeria-steigt/

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