Bündnis-Basispapier:
Manifest der Solidarischen Stadt Regensburg​

Jeder Mensch in unserer Stadt hat das selbstverständliche und grundgesetzlich garantierte Recht auf „die unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechte als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt“ (Grundgesetz Artikel 1, Absatz 2).

SSR Logo kleiner

Die Menschenrechte werden jedoch durch Bund und Länder mehr und mehr eingeschränkt.

Da das deutsche Grundgesetz in Artikel 28 den Gemeinden das Recht garantiert, „alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln“, wollen wir als Kommune alles unternehmen, um die Menschenrechte für alle Bewohner*innen in vollem Umfang wieder herzustellen. Denn die Verachtung der Menschenrechte führt zu „Akten der Barbarei (…), die das Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen“. Dieses und alle folgenden Zitate stammen aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948.

„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“ (Artikel 1)

Keine Diskriminierung: Wir wollen, dass in unserer Stadt die Würde und die Rechte nicht von „Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand“ (Artikel 2) sowie sexueller Orientierung oder Ausbildungsgrad abhängen, sondern alle Menschen frei von Diskriminierung leben können.

„Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.“ (Artikel 3)

Leben, Freiheit und Sicherheit: Wir wollen, dass jeder Mensch in unserer Stadt eine Lebensperspektive hat. Wir wollen, dass sich jeder Mensch den eigenen Wünschen gemäß verwirklichen kann. Allen gesellschaftlichen Gruppen müssen genügend Freiräume zur Verfügung gestellt werden.

Wir wollen, dass in unserer Stadt niemand Angst haben muss, aus seiner gewohnten Umgebung herausgerissen zu werden, sei es durch Zwangsräumung oder Abschiebung.

„Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden.“ (Artikel 4)

Keine Zwangsarbeit: Wir wollen, dass in unserer Stadt niemand zu einer Arbeit oder Tätigkeit gezwungen wird. Wir wollen, dass es niemandem möglich ist, wirtschaftliche Vorteile auszunutzen, um andere zu nötigen, unter menschenunwürdigen Bedingungen arbeiten zu müssen.

„Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.“ (Artikel 5)

Keine unmenschliche Behandlung:  Wir wollen, dass in unserer Stadt niemand fürchten muss, Angriffen gegen Körper und Psyche ausgesetzt zu werden. Das Geschehen in Einrichtungen, in denen Menschen untergebracht sind, z.B. in Altersheimen oder Psychiatrien, muss vollkommen transparent sein. Die Polizei muss angehalten werden, auf erniedrigende Handlungen zu verzichten, insbesondere auf Kontrollen aufgrund körperlicher Merkmale (Racial Profiling). Menschen, die drogenkrank sind, dürfen dafür nicht auch noch bestraft werden. Die Drogenpolitik muss wissenschaftlichen Erkenntnissen folgen.

„Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz.“ (Artikel 7)

Gleichheit vor dem Gesetz: Wir wollen, dass alle in unserer Stadt die allen Menschen zustehenden Rechte bekommen, unabhängig von einschränkender staatlicher Gesetzgebung (Asylgesetzgebung, Hartz-IV-Gesetze) und unabhängig von deren finanziellen Ressourcen. Prozesskostenhilfe darf nicht von den angeblichen Erfolgsaussichten, sondern nur von der wirtschaftlichen Situation abhängen.

„Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.“ (Artikel 9)

Keine Abschiebung, keine Haft ohne Straftat: Wir wollen, dass aus unserer Stadt kein Mensch abgeschoben wird. Wir wollen, dass jede Form von Abschiebehaft unterbunden wird. Wir wollen, dass Präventivhaft, also Haft ohne Straftat, z.B. aufgrund angeblich drohender Gefahr, auf unserem Stadtgebiet keine Anwendung findet.

„Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden.“ (Artikel 12)

Keine Überwachung, kein Ausspionieren, keine Lager: Wir wollen, dass die Privatsphäre aller Menschen in unserer Stadt, unabhängig vom rechtlichen Status oder der finanziellen Situation, vollständig gewahrt wird. Wir wollen keine Überwachungskameras, kein Ausspionieren von Bezieher*innen öffentlicher Unterstützung und keine Lager für schutzsuchende Menschen, in denen Privatsphäre unmöglich ist.

„Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.“ (Artikel 13)

Keine Residenzpflicht, keine Aufenthaltsverbote, keine Gentrifizierung: Wir wollen, dass in unserer Stadt niemand durch rechtliche oder wirtschaftliche Zwänge genötigt wird, an bestimmten Orten zu leben oder von bestimmten Orten wegzuziehen. Wir wollen keine Gentrifizierung und keine Kasernierung von Schutzsuchenden, keine Residenzpflicht, Wohnsitzauflagen oder polizeilich verfügte Aufenthaltsver- oder gebote.

„Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.“ (Artikel 14)

Verpflichtung zu Resettlement: Wir wollen, dass in unserer Stadt das Recht auf Asyl vollumfänglich umgesetzt wird. Wir wollen, dass die Stadtverwaltung Wege findet, wie Verfolgte gefahrlos zu uns kommen können, z.B. über Gästeeinladungen für Menschen aus gefährdeten Gebieten.

„Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.“ (Artikel 15)

Recht auf gleiche Teilhabe: Wir wollen, dass die städtischen Einrichtungen ihre Angebote allen Menschen unabhängig vom rechtlichen Status zur Verfügung stellen. Wir wollen, dass Möglichkeiten gefunden werden, wie illegalisierte Mitmenschen als Angehörige der Stadt legitimiert werden können, z.B. über die Ausgabe städtischer Identifikationspapiere an alle Bewohner*innen.

„Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit.“ (Artikel 18)

Verpflichtung zu Toleranz: Wir wollen, dass alle Menschen ihre Weltanschauung frei ausleben können, sofern die Freiheit von Andersdenkenden gewahrt bleibt. Alle Formen von Rassismus und Faschismus sind zu eliminieren. Keine Religion darf über einer anderen stehen und natürlich auch nicht über säkularen Weltsichten.

„Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung.“ (Artikel 19)

Verpflichtung zu Transparenz und Möglichkeit der Mitsprache: Wir wollen, dass grundsätzlich alle Angelegenheiten der Stadt, einschließlich der städtischen Tochterunternehmen, öffentlich sind und alle Bewohner*innen freien und unmittelbaren Informationszugang haben, um sich eine eigene, fundierte Meinung bilden zu können.

Wir wollen eine öffentlich finanzierte mediale Infrastruktur, die es allen zu jeder Zeit ermöglicht, sich an der städtischen Entscheidungsfindung zu beteiligen und eigene Vorschläge einzubringen. Alle Vorschläge müssen von der Stadtverwaltung medial aufbereitet und der Allgemeinheit zur Diskussion und Abstimmung vorgestellt werden.

„Jeder hat das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter mitzuwirken.“ (Artikel 21)

Passives und aktives Wahlrecht: Wir wollen, dass allen Bewohner*innen unabhängig vom rechtlichen Status das passive und aktive Wahlrecht für alle kommunalen Angelegenheiten zugestanden wird. Wir wollen, dass allen Menschen in unserer Stadt alle öffentlichen Ämter uneingeschränkt offenstehen.

„Jeder hat das Recht auf Arbeit. Jeder hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert.“ (Artikel 23)

Verbot von Arbeits- und Ausbildungsverboten, Gebot für eine am Gemeinwohl orientierte Wirtschaft: Wir wollen, dass niemand in unserer Stadt zur Untätigkeit gezwungen wird. Arbeits- oder Ausbildungsverbote darf es nicht geben.

Die Stadtverwaltung darf Aufträge nur an Unternehmen vergeben, die ihren Mitarbeiter*innen existenzsichernde Löhne zu fairen Arbeitsbedingungen zahlen. Alle Bewohner*innen haben das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit. Ausbeutung durch Missbrauch von Leiharbeit, Werksverträge oder durch andere, scheinrechtliche Konstruktionen, ist auf unserem Stadtgebiet verboten. Ziel ist eine gemeinwohlbasierte Wirtschaft.

„Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen.“ (Artikel 25)

Keine Armut: Wir wollen in unserer Stadt jede Form von Armut abschaffen.

Alle Einrichtungen der Daseinsvorsorge müssen als öffentliche, dem Gemeinnutz verpflichtete Kommunalunternehmen geführt werden, denn niemand darf Gewinne mit den Grundbedürfnissen der Menschen machen. Stromabschaltungen oder sonstigen Entzug der Grundversorgung darf es nicht geben.

Bewohner*innen, die auf Unterstützung angewiesen sind, müssen bedingungslos mit allen erforderlichen Mitteln ausgestattet werden. Sanktionen des Existenzminimums darf es nicht geben.

Da der private Wohnungsmarkt einer der Hauptverursacher von Armut ist, muss die Stadtverwaltung für ausreichenden, bedarfsgerechten Wohnraum sorgen. Der Boden soll Allgemeingut werden, der an Interessent*innen lediglich verpachtet wird.

Die städtische Infrastruktur, angefangen beim öffentlichen Nahverkehr bis hin zu Museen und Badebetrieben, muss allen Bewohner*innen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, damit Menschen, die unter den Auswirkungen staatlicher Maßnahmen, wie beispielsweise Hartz-IV-Gesetzgebung oder Asylrechtsverschärfungen, leiden, trotzdem ein Leben in Würde führen können.

„Jeder hat das Recht auf Bildung.“ (Artikel 26)

Recht auf freie, selbstbestimmte Bildung ohne Selektion: Wir wollen, dass alle Menschen in unserer Stadt den gleichen, ungehinderten und kostenfreien Zugang zu Bildung haben. Bildung darf keine Frage des rechtlichen Status sein und auch keine Frage des Geldes oder des gesellschaftlichen Standes. Darum ist jede Separierung von Schüler*innen, sei es durch das dreigliedrige Schulsystem oder durch kommerzielle, nur einer bestimmten Schicht zur Verfügung stehende Bildungseinrichtungen, abzulehnen.

Das Bildung verhindernde Notensystem ist abzuschaffen. Bildung muss selbstbestimmt, nicht fremdbestimmt sein. An den Hochschulen darf es keine Drittmittelforschung geben, damit die Forschung frei und nicht interessengeleitet ist.

„Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen.“ (Artikel 27)

Recht auf Kunst: Wir wollen, dass die öffentlichen Räume in unserer Stadt für unkommerzielle Kulturveranstaltungen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Wir wollen, dass die Stadt nicht die Kulturwirtschaft fördert, sondern die Kultur.

„Jeder hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, in der allein die freie und volle Entfaltung seiner Persönlichkeit möglich ist.“ (Artikel 29)

Solidarität, Frieden und Nachhaltigkeit in der Kommune und für die Welt: Wir wollen, dass niemand die Möglichkeiten, welche die Gemeinschaft bietet, gegen die Gemeinschaft wenden kann. Wir wollen beispielsweise, dass Eigentum dem Allgemeinwohl verpflichtet ist und nicht zur Erpressung von eigentumslosen Menschen zweckentfremdet werden kann.

Wir beziehen uns aber nicht nur auf die Gemeinschaft in unserer Stadt, sondern begreifen uns als Teil der weltweiten Gemeinschaft. Deshalb sehen wir uns als Kommune in der Verantwortung, weder direkt noch indirekt dazu beizutragen, dass Menschen aus anderen Ländern fliehen müssen.

Es darf daher auf unserem Stadtgebiet kein Unternehmen tätig sein, das Waffen produziert oder Zulieferer für die Waffenproduktion ist. An den Hochschulen darf es keine Militärforschung geben.

Es darf auf unserem Stadtgebiet kein Unternehmen und keine Organisation tätig sein, die Nutzen aus unfairen Handelsbeziehungen zieht und zur Verarmung in anderen Teilen der Welt beiträgt.

Unsere Stadt muss entschiedene Schritte ergreifen, um den CO2-Ausstoß in unserem Stadtgebiet drastisch zu senken. Wir wollen einen ökologischen Fußabdruck, der die Welt nicht belastet.

Denn wir wollen eine Stadt, in der Fluchtursachen beseitigt sind und wir uns daher nicht schuldig am Elend anderer machen.

“Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, (…) eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.” (Artikel 30)

Keine Verwässerung: Wir dulden keine Verwässerung der in diesem Manifest festgelegten Ziele. Menschenrechte sind nicht verhandelbar!

Regensburg, 06. Juli 2018

Kommentar

  1. Pingback: Solidarische Stadt Regensburg - Solidarity City

Kommentar abgeben

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert