Leerstandsmelder

Wohnungen leer stehen zu lassen, obwohl andere verzweifelt Obdach suchen, ist kein Kavaliersdelikt. Im Grundgesetz Art. 14 heißt es: “Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.” Doch Eigentümer*innen und Politik scheren sich oft wenig ums Allgemeinwohl.

Zwar hat der Regensburger Stadtrat Juni 2019 endlich eine lang geforderte Zweckentfremdungssatzung zur Bekämpfung von Leerständen verabschiedet. Aber der Satzungstext wurde von der Stadtverwaltung so trickreich formuliert, dass es fast unmöglich ist, auf dessen Grundlage gegen einen Leerstand vorzugehen. Aktueller Leerstand bleibt ganz außen vor und zukünftiger kann mit Hilfe jeder Menge eingebauter Hintertürchen jederzeit gerechtfertigt werden. Eine Analyse findet ihr hier.

Darum wollen wir mit der öffentlichen Anprangerung von Leerstand diesbezüglich nachhelfen. Bitte unterstützt uns dabei! Meldet uns leer stehende Wohnungen, Läden oder Häuser in eurer Nachbarschaft! Wir werden uns umgehend darum kümmern und hier veröffentlichen.

Kontakt

Tel: 0163 / 68 25 581
Mail: ras@rechtaufstadt-regensburg.de