September 2020: Dieses Grundstück steht seit mindestens 2016 leer. Früher war dort eine Autowerkstatt.
Kommentar
Christopher Curran
Hallo, heute im Haushaltsentwurf 2023 der Stadt Regensburg gelesen: Die Stadt Regensburg hat, um die Realisierbarkeit genauer zu untersuchen, die Stadtbau GmbH als städtische Tochter mit der Durchführung einer Machbarkeitsstudie beauftragt. Als Ergebnis konnte festgestellt werden, dass auf dem Grundstück Augsburger Straße 37 b ein versetzter, dreiteiliger Gebäuderiegel errichtet werden kann, giebelständig zur Augsburger Straße. Der Baukörper wird parallel zur Nachbarbebauung ausgerichtet, mit einer zentral auf der Nordseite angeordneten Zugangssituation. Eine Satteldachlösung und die Geschossigkeit fügen sich in die umgebende Bebauung optimal ein. Auf dem Grundstück könnte somit ein Gebäude, bestehend aus drei Vollgeschossen mit ausgebautem Dachgeschoß, errichtet werden, das bei maximal ca. 96 Plätzen Unterbringungsmöglichkeiten für bis zu 20 Familien bzw. Alleinerziehenden mit Kindern bietet und gleichzeitig räumliche Möglichkeiten für eine adäquate Sozialbetreuung und – versorgung bietet. Die Schaffung und Bereitstellung von Unterbringungsmöglichkeiten für obdachlose Personen unterliegt den Bestimmungen des KommWFP nicht. Insofern wird die Beschlussfassung bzgl. des Grundstücks Augsburger Str. 37b (Fl. Nr. 59 Gem. Prüll) vom 24.01.2017 durch den Beschluss vom 28.04.2022 ersetzt und das Grundstück nicht mehr als Teil der Säule II des KommWFP behandelt.
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Entfernung von Gloria-von-Thurn-und-Taxis-Porträt aus Eingangshalle des Bahnhofs!
Hallo,
heute im Haushaltsentwurf 2023 der Stadt Regensburg gelesen:
Die Stadt Regensburg hat, um die Realisierbarkeit genauer zu untersuchen, die Stadtbau GmbH als städtische Tochter mit der Durchführung einer Machbarkeitsstudie beauftragt. Als Ergebnis konnte festgestellt werden, dass auf dem Grundstück Augsburger Straße 37 b ein versetzter, dreiteiliger Gebäuderiegel errichtet werden kann, giebelständig zur Augsburger Straße. Der Baukörper wird parallel zur Nachbarbebauung ausgerichtet, mit einer zentral auf der Nordseite angeordneten
Zugangssituation. Eine Satteldachlösung und die Geschossigkeit fügen sich in die umgebende Bebauung optimal ein.
Auf dem Grundstück könnte somit ein Gebäude, bestehend aus drei Vollgeschossen mit ausgebautem Dachgeschoß, errichtet werden, das bei maximal ca. 96 Plätzen Unterbringungsmöglichkeiten für bis zu 20 Familien bzw. Alleinerziehenden mit Kindern bietet und gleichzeitig räumliche Möglichkeiten für eine adäquate Sozialbetreuung und – versorgung bietet.
Die Schaffung und Bereitstellung von Unterbringungsmöglichkeiten für obdachlose Personen unterliegt den Bestimmungen des KommWFP nicht. Insofern wird die Beschlussfassung bzgl. des Grundstücks Augsburger Str. 37b (Fl. Nr. 59 Gem. Prüll) vom 24.01.2017 durch den Beschluss vom 28.04.2022 ersetzt und das Grundstück nicht mehr als Teil der Säule II des KommWFP behandelt.
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